Die Abschaffung der Todesstrafe rührt an die Grundlagen des traditionellen Christentums: Die Opfertheologie als Instrumentalisierung des Kreuzestodes, die notwendig war zur Begründung und Rechtfertigung des Staates (mit dem Erfolg, oder auch um den Preis, daß sie die Gläubigen von der Nachfolge-, Märtyrer- und Opferseite auf die „Glaubens-„, „Bekenner-“ oder Täterseite transportierte), war seit je verbunden mit der Rechtfertigung der Todesstrafe, die nicht zufällig besonders exzessiv in der Juden-, Ketzer- und Hexenverfolgung angewandt wurde. – Aber heute gibt es bereits schlimmere Strafen als die Todesstrafe, mit der Tendenz der Verlagerung der Strafe vom Ende (vom Urteil) an den Anfang des Rechtsverfahrens (in den Ermittlungsbereich): Anwendung von Folter, Isolationshaft, Einschränkung der Verteidigung. – Theologische Konsequenzen daraus? Kafkas Grunderfahrung des „Angeklagten“ verschärft sich zur Erfahrung, nicht mehr nur angeklagt, sondern schon vor jeder Ermittlung verurteilt zu sein (Präzisierung des Begriff des Vorurteils). Was die Nazis an den Juden erprobt haben, wird heute fast in aller Welt an den „Staatsfeinden“ mit der gleichen paranoiden Rationalität exekutiert.
02.09.90
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