05.05.93 (2)

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß es verbindliche marxistische Analysen deshalb nicht mehr gibt, weil man Angst vor den Konsequenzen, den Ergebnissen, hat.
Die Methoden-Diskussion: ist das nicht eine Exkulpierungsdiskussion? Sie erinnert an das Verfahren in der ministeriellen Vorstufe der Gesetzgebung, bei der Erstellung des Entwurfs, wo es nicht mehr darauf anzukommen scheint, ob die Vorlage richtig ist, ob sie den gewünschten Erfolg gewährleistet, sondern fast nur noch darauf, ob sie Fehler vermeidet, für die der Referent vielleicht zur Rechenschaft gezogen werden könnte. Es gehört in einen Zusammenhang, in dem nicht die Tat sondern das Erwischtwerden den Schuldvorwurf begründet. Methodologische Absicherungen sind Absicherungen in einem Feld, in dem verteidigendes Denken keine Chancen mehr hat; sie sind zu Formen der Identifikation mit dem Aggressor in einem Wissenschaftsbetrieb geworden, in dem jeder Richter des andern ist. Daß Gemeinheit kein strafrechtlicher Tatbestand ist, ist ein Satz, der nicht nur in der Justiz gilt; er gehört zu den Prinzipien des Wissenschaftsbetriebs. Wichtiger als die Methodendiskussion, die auf die richtige Anwendung der richtigen Instrumente abzielt, wäre es, die kantische Erkenntniskritik, d.h. die Kritik der Instrumentalisierungsmechanismen im Erkennen, auf den neuesten Stand zu bringen.
Als Kind war ich einmal fasziniert vom Bild eines Gesichtes, das mich, aus welcher Perspektive ich das Bild auch ansah, jedesmal anblickte. Dieses Angeblicktwerden wird heute insbesondere in den Nachrichtensendungen des Fernsehens ausgebeutet (insbesondere auch von Politikern, die im Fernsehen auftreten). Das verweist auf den Unterschied zwischen dem Radio und dem Fernsehen: Das Radio macht hörig, das Fernsehen totalisiert die Scham.
Das Inertialsystem markiert die Todesgrenze in den Dingen; aber diese Todesgrenze ist die Schamgrenze.
Das Keuschheitsgebot bezieht sich auf die Herrschaftsgeschichte; es ist von Adorno auf den einfachsten Nenner gebracht worden: Erstes Gebot der Sexualmoral: Der Ankläger hat immer unrecht.
Alle drei evangelischen Räte sind Richtschnuren des Handelns, nicht des Urteils. Es gibt keine wahren Urteile, nur richtige oder falsche, die evangelischen Räte aber rühren an die Sphäre der Wahrheit. Die Wahrheit ist keine Qualität des Urteils selber, sondern nur seiner Reflexion: sie schließt das dem Urteil unerreichbare Moment der Versöhnung mit ein. Die Bindung der Wahrheit ans Urteil (Übereinstimmung von Gegenstand und Begriff) hat das achte Gebot umgefälscht ins „Du sollst nicht lügen“. Die Restituierung des achten Gebots ist nur möglich im Kontext der Kritik des Dogmas und der das Dogma beherrschenden Bekenntnislogik: Deshalb kann man nach Auschwitz nicht mehr so Theologie treiben, als hätte es Auschwitz nicht gegeben. Theologie hinter dem Rücken Gottes lebt von der Vorstellung, man könne ohne Gottesfurcht Theologie treiben (Verwechslung der falschen Befreiung vom Mythos mit der Erlösung; die theologische Rezeption der Philosophie und des Weltbegriffs hat die Idee der Erlösung durch die Unschuldsfalle ersetzt, das parakletische Denken durch die Mechanismen der Selbstexkulpierung: durch die Instrumentalisierung der Umkehr in der Bekenntnislogik, die dann die Natur als Geisel genommen hat: Die Materie ist die Schamgrenze der Dinge, Grund ihrer Beherrschbarkeit).
Schillers Satz „Die Weltgeschichte ist das Weltgericht“ ist das letzte Echo der mittelalterlichen Islamisierung des Christentums, er zieht daraus die Konsequenz.
Während das Totalitätsprinzip (als Prinzip der Selbstzerstörung) im Faschismus das direkt intendierte Ziel ist, ist es im Sozialismus ein offensichtlich nicht unter Kontrolle zu bringender Nebeneffekt. Der sozialistische Diktator ist Opfer seiner eigenen Paranoia, während der faschistische Diktator die Paranoia aller als Quelle seiner Inspiration und als Resonanzboden seines Charismas ausbeutet. Sozialistische Länder errichten Mausoleen (für ihre Diktatoren als „Opfer“ und Helden der Revolution), Faschisten schänden Gräber.


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