Drewermanns Kritik an den Klerikern gründet im Blick auf die (von ihm als Kleriker beneidete) Welt; sein Ideal ist die „freie Persönlichkeit“.
Die Kritik D.’s nimmt demagogische und denunziatorische Züge an, wenn es darum geht, projektiv die Ansprüche und Forderungen des Gebots (das er vom Gesetz und vom Befehl offensichtlich nicht unterscheiden kann) abzuwehren (vgl. vor allem die Ausführungen zum Gehorsam).
Merkwürdiger Eindruck beim Drewermann: Argumentation unverbunden, auch auf Kosten von Widersprüchen; schwer zu fassen: zu jeder Aussage auch das Dementi; großes strategisches (oder nur taktisches?) Geschick. – Vor allem merkwürdig die gereizte Reaktion auf Rahner, mehr noch auf J.B.Metz. Frage, ob nicht gerade hier projektiver Anteil? Insbesondere das Problem der gesellschaftlichen und historischen Valenz/Vermittlung psychoanalytischer Einsichten. Psa. gebunden an die familiäre, intime Situation; reif für Psa. erst bei einem bestimmten Stand der Entwicklung der Privatsphäre (an die insbesondere auch der katholische Religionsbegriff gebunden ist)? Übertragbarkeit auf andere Situationen? Privatsphäre selbst gesellschaftlich-historisch vermittelt; Zusammenhang mit der Geschichte der Auseinandersetzung mit der Natur; Funktion des Weltbegriffs. Fehlende Reflexion hierauf hat Zweideutigkeit/Ambivalenz zur Folge; Folge der Herrschaft der Reflexionsbegriffe? (…: Seit Entwicklung der Psa erübrigt sich die Produktion von Kunst, da jetzt Neurosen direkt (ohne Sublimierung) bearbeitet werden können: Anwendung auf Drewermann). Abwehr der Theologie notwendig aus Selbstschutzgründen, zur Erhaltung der Produktivität?
Steckt in Adornos Satz: „Der Ankläger hat immer Unrecht“ nicht auch ein logisches Problem, der Kern der negativen Dialektik? Und rührt nicht die „Unlogik“, der merkwürdig diffuse und oszillierende Wahrheitsbegriff bei D. aus der Nichtbeachtung der durch A.’s Satz bezeichneten Logik? M.a.W.: folgt aus dem Verständnis, der Entschuldigung, immer auch die Erlaubnis? Es ist das gleiche Mißverständnis, das der Verwechslung von Moral und Recht zugrunde liegt. (Bezeichnend, daß immer die gegen die „Gesetzlichkeit“ der jüdischen Religion aufbegehren, die selbst diese einfache Unterscheidung nicht verstehen oder nicht wahrhaben wollen).
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