Heute leben die meisten in ihren Wohnungen so, als seien sie nur bei sich selbst zu Gast. In den Wohnungen wird nicht mehr gelebt, es herrscht nur noch Ordnung; und diese Ordnung ist nicht die der Bewohner. Das entspricht der Entrechtung, die das Eigentums- und insbesondere das Mietrecht denen, die darunter fallen (über die es „gefällt“ wird), antut; es verweist auf die Struktur und Bedeutung des Rechts überhaupt, das eigentlich nur noch Eigentums- und Machtpositionen begründet und zementiert, zugleich aber selber nur funktioniert aufgrund und mit Hilfe des Gewaltmonopols des Staates; und wieviel Gewalt nötig ist, um den Zustand aufrechtzuerhalten, ist an dem Gewaltpotential zu ermessen, das zumindest die „hochentwickelten“ Staaten heute (nach innen wie nach außen) real brauchen. Zu den Baumaterialien der Wohnungen heute gehört – neben den altbekannten wie Holz und Steine – auch das Atomwaffenpotential der die Welt beherrschenden Mächte. Wenn es keine ästhetisch überzeugende Architektur mehr gibt, dann nicht zuletzt deshalb.
Wenn heute die Einrichtung einer Wohnung nicht mehr von Dauer ist, ein periodischer Wechsel, eine Neugestaltung unabweisbar zu sein scheint, so ist das ein Hinweis darauf, daß es ein Wohnen eigentlich nicht mehr gibt (Zusammenhang mit der Heideggerschen „Seinsvergessenheit“).
Der Begriff des Rechts ist zweideutig. „Menschenrechte“ gehören einem anderen Kontext an als z.B. der Begriff des „Rechtsstaats“, der nicht zufällig im allgemeinen ein Instrumentarium zur Einschränkung und Aufhebung von Grundrechten bezeichnet. Der Rechtsstaat meint die Rechte des Staates (und ist insofern mythisch); in letzter Konsequenz duldet er keine besonderen Menschenrechte neben sich.
Das private Dasein ist zu einem Appendix der Maschinerie geworden, von der es nicht nur materiell abhängig ist, die es vielmehr in seiner Struktur bestimmt (Sonnemann: Zusammenhang von Traum und Betrieb oder proletarischer Komfort).
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