Trauer, Zorn, Verzweiflung: Umkehr = Glaube, Liebe, Hoffnung. Die Legitimation zu strafen ist durch die zweite Schuld, durch die Exkulpation der Urheber des absoluten Grauens, zerstört; Strafe ist wieder zur Rache, zur Rechtfertigung des geregelten Auslebens von Gemeinheit geworden, und das Recht selbst zu einem Instrument der Rebarbarisierung. Vor allem in D., wo das Recht die Empathie untersagt, wo gegen „Sympathisanten“ ermittelt wird, wo die Forderung nach humanen Haftbedingungen Ermittlungen nach § 129a nach sich ziehen, wird Recht zu einem Mittel der Zersetzung von Humanität. Hintergrund, Ursache scheint – wie vor allem die Gewaltdiskussion nahelegt – der Stand der gesellschaftlichen Naturbeherrschung zu sein, die Gewalt, die hier institutionalisiert ist und durchs Recht abgesichert werden soll: Das Recht begründet das Äquivalent des naturwissenschaftlichen Trägheitsgesetzes in der Gesellschaft, ist der eigentliche Ursprung dessen, was in gesellschaftlichem Kontext der Natur „Masse“ heißt.
„Allein den Betern kann es noch gelingen, …“ – Der Weg zum Handeln ist heute versperrt durch die Struktur der verwalteten Welt, die Praxis nur als instrumentalisierte Praxis innerhalb des Systems zuläßt; diese Praxis ändert nichts mehr.
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