11.11.89

Zur Unsterblichkeit der Seele:
– Rosenstock-Huessy macht darauf aufmerksam, daß Zeit und Raum sich dadurch unterscheiden, daß, während beim Raum zuerst das Ganze wahrgenommen werde, bei der Zeit nur der jeweils einzelne Moment; es gibt keine Anschauung der Zeit im ganzen.
– Das Ganze des Raums ist aber zeitlich affiziert (durch den Zusammenhang mit dem Trägheitsgesetz an die Vergangenheitsform gebunden); d.h. soweit der Raum als Form der sinnlichen Anschauung verstanden werden muß, versetzt er die ganze sinnliche Welt ins Vergangene, abstrahiert er von der sinnlichen Welt. Der Raum als Grund und Medium der Vergegenständlichung, Entfremdung (die in ihm selbst im Verhältnis der Dimensionen sich ausdrückt) ist vom Ursprung her bereits jene hegemoniale Gewalt, die auch die eigenen Konstituentien nicht unberührt läßt: sie verändert und entfremdet. Der Raum entspringt in der Trennung von Raum und Zeit, die selbst nur möglich ist durch Verräumlichung der Zeit.
– Das Subjekt (für das die Vergangenheit Vergangenheit ist), steht gleichsam über der Vergangenheit; auch die Erinnerung hebt die Vergangenheit nicht auf.
– Aber wenn es eine Unsterblichkeit der Seele gibt (und das wäre mehr als nur eine Unsterblichkeit der Seele), ist ihr Subjekt nicht das transzendentale, die Wissenschaft begründende Subjekt, sondern umgekehrt: das Subjekt des Wissens ist – wie das Wissen selbst – endlich und sterblich. Erst einer Erkenntnis, die die ganze Last der Schuld (die heute unendlich scheint wie der unendliche Raum) auf sich nimmt, sie umzuwälzen vermag (Nachfolge), gilt das Versprechen der Unsterblichkeit.
– Alles Wissen ist kraft seiner Beziehung zu Vergangenem von jenem Bereich grundsätzlich getrennt, in dem Unsterblichkeit überhaupt sich denken läßt. Erst die Umkehrung dieser Beziehung (erst Versöhnung, der die Erinnerung nur vorarbeitet) rührt an den Grund der Unsterblichkeit. („Richtet nicht …“, „Was ihr dem Geringsten …“)
– Es gibt keine Erbsünde (diese Vorstellung gehört zu den Gründen des Rassismus und ist im Rahmen einer Theologie nach Auschwitz aufzuarbeiten), wohl eine Erbschuld (die sich dann allerdings jeder einzelne als Erbsünde zurechnen lassen muß); und deren Last, die auf den Schultern aller ruht, wird immer größer; sie wächst im historischen Prozeß, in der Geschichte der Auseinandersetzung mit der Natur (das Telos des „Sündenfalls“ ist heute absehbar, es liegt greifbar vor Augen). Heute gibt es nichts mehr, für das uns nicht die Verantwortung zugewachsen wäre. Und jedes Bewußtsein, das dieser Verantwortung sich nicht stellt (oder sich ihr entzieht), ist Ideologie, vergrößert die Last der Schuld. – Das – und nicht die Opfertheologie, nicht die Lehre vom stellvertretenden Leiden, die eine blasphemische Gottesvorstellung als Grundlage und zur Folge hat – ist die Wahrheit der Idee einer Nachfolge Christi. Von hier aus wäre die ganze Sakramentenlehre (die genau das einmal ausdrückte) zu überprüfen.
Wer die Lehre von der Nachfolge für unerträglich hält, braucht einen Sündenbock.


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