Staat und Gesellschaft verhalten sich wie Welt und Natur. Das Bekenntnis begründet die Welt über ihre Beziehung zum Staat (die Polis, den Kaiserkult, die Trinitätslehre).
Komitee für Grundrechte und Demokratie: Wider die lebenslange Freiheitsstrafe. – Was richtet diese Gesetzesregelung bei denen an, die sie anwenden müssen (bei Staatsanwälten, Richtern und Vollzugsbediensteten, nicht zuletzt aber bei dem Volk, in dessen Namen die Anwendung erfolgt)? Welche Verdrängungsleistungen müssen erbracht und abgesichert werden, um die Folgen des eigenen Handelns vor sich selbst zu verbergen; welche Entsühnungsrituale sind notwendig, um mit der Schuld im Angesicht des Schicksals der Strafgefangenen überhaupt leben zu können?
Gemeinheit ist strafrechtlich nicht faßbar, und deshalb nicht strafbar: wird sie nicht zwangsläufig produziert, wenn es keine kritische Distanz zum strafrechtlichen Schuldbegriff mehr gibt (Ableitung der juristischen Niedertracht aus der Logik der Strafkompetenz; das letzte Argument des Rechts ist das staatliche Gewaltmonopol, die Polizei)? Sind wir, das Volk, nicht mitschuldig an dem, was den Opfern und den Tätern im Bereich der Strafverfolgung und des Strafrechts heute „im Namen des Volks“ angetan wird?
Politik als straflose Einübung der Gemeinheit, der Häme; Wahlkämpfe sind zu Konkurrenzkämpfen der Gemeinheit geworden – im gleichen Maße, in dem sie scheinbar harmlos, unpolitisch geworden sind; Gemeinheit als Erfolgsgarantie; Stellenwert und Funktion der Öffentlichkeit – BILD, Regenbogen-Presse, FAZ nützen die Straflosigkeit der Gemeinheit bis an die Grenze des rechtlich Möglichen aus.
Schreibe einen Kommentar