Destruktive Aggressionen, das Vernichtungspotential, das jeglicher Folterpraxis zugrundeliegt, sind die Folge massiver Verletzungen des Selbstwertgefühls. Sie sind eigentlich nach außen gewendete Selbstverachtungsgefühle: Diese Projektion funktioniert nur bei pathologisch „gutem Gewissen“, bei der Unfähigkeit, das Schuldmoment hieran überhaupt wahrzunehmen. Der Schmerz, den der Folterer anderen antut, ist für ihn selbst (stellvertretende) Strafe und Sühne zugleich (Christentum und Folter); die absolute Schuld ist zugleich die absolute Entsühnung (von einer anderen, irrationalen Schuld, für die der Folterer sich verachtet). Die Folter „reinigt“ den, der sie ausübt; allerdings nur in der Erwartung, als Vorlust gleichsam, die dann zwangsläufig süchtig macht, dem Wiederholungszwang unterliegt; das „omne animal post coitum triste“ bezieht sich genau auf diesen Sachverhalt. Der Wiederholungszwang rührt her von der zwangsläufig enttäuschten Erwartung.
Selbst das Opfer der Folter ist durch diesen Mechanismus vorgegeben; geeignet ist nur, wer das repräsentiert, wofür der Folterer sich selbst verachtet: Opfer kann nur werden, wer das repräsentiert, was die Nazis den „inneren Schweinehund“ nannten: das Gewissen, die Regung der Humanität, die Empathie.
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