„Ihnen ist jedes Mittel Recht?“ oder „Gemeinheit ist kein strafrechtlicher Tatbestand“: Die Tendenz, mit der in den sogenannten Terroristen-Prozessen Verteidiger zu „Organen der Strafrechtspflege“ gemacht wurden, gehorcht der gleichen Bekenntnislogik, mit der der Bundeswehr ein „Verteidigungsminister“ vorsteht: Sie zielt – ebenso wie die übrigen begleitenden Maßnahmen von der Isolationshaft bis zur Kronzeugenregelung, und von der Kollektivhaftung aller Mitglieder für die Taten einer „terroristischen Vereinigung“ bis zur schlichten Leugnung und Verdrängung des politischen Hintergrunds – darauf ab, Verteidigung abzuschaffen, weil hier der absolute Feind gesehen wird. Insoweit gleicht der gesamte Komplex der Tradition des Antisemitismus; nur daß hier geschickter, als es die Nazis konnten, die nicht mit einer Niederlage gerechnet hatten, die „Wahrheit“, die sich aus dem vermeintlichen Staatsinteresse definiert, das selber nur noch aus einer zugrunde liegenden Paranoia sich erklären läßt, durch rigorose Beherrschung der Beweismittel im ganzen Verfahrensbereich, insbesondere auch schon im Vorfeld, unwiderlegbar gemacht werden soll. Das Verfahren weckt Bedenken gegen Meldungen wie denen,
– daß nach den Aussagen von Susanne Albrecht (die ein begründetes Interesse daran hatte, der Bundesanwaltschaft genehme Aussagen zu machen) Zweifel an der Selbstmordthese hinsichtlich der Stammheimer Häftlinge endgültig ausgeräumt werden konnten, oder
– daß der Barschel-Brief an Stoltenberg sich jetzt als Stasi-Fälschung herausgestellt habe.
Diese Bedenken mögen unbegründet sein; aber was man hier (und bei Bakker-Schut) erfährt, untergräbt die Glaubwürdigkeit der politischen und staatlichen Institutionen in diesem Lande (den Begriff und die Idee des Rechtsstaats) und damit ihre Legitimation in den Köpfen der Bürger, die bereits soweit sind, anzunehmen, das sei halt so, und damit müsse man rechnen und sich abfinden, weit mehr als es die terroristischen Taten selber je vermochten (verhängnisvollstes Erbteil der Kirchen). Sind nicht die wahren Staatsfeinde jene, die den Staat und seine Institutionen so mißbrauchen?
Gemeinheit, Bekenntnis, Selbstgetthoisierung: Thesen sind dann keiner sachlichen Bestätigung oder Widerlegung mehr bedürftig, wenn sie entweder „offenkundig“ sind (d.h. dem eigenen Bekenntnis konform sind) oder vor jeder Prüfung sich einem Feindbekenntnis zuordnen lassen (dann ist die Wahrheit oder Unwahrheit nicht zu ermitteln, da davon auszugehen ist, daß sie nur der Selbstbestätigung des Fremdbekenntnisses dient, dieses aber aus übergeordneten Gründen als falsch, gefährlich o.ä. anzusehen ist). Grund ist – insbesondere im Rechtsstreit – eine im positivistischen Rechtsverständnis begründeter instrumentalisierter (und deshalb dezisionistischer) Wahrheitsbegriff (wie in der Physik ist der Objektivismus vom Instrumentalismus nicht zu trennen). Aus dem gleichen Grunde bedarf die rechtlich festgestellte Wahrheit schon aufgrund ihrer Urteilsform der Sanktion. Das Gewaltmonopol des Staates bezieht sich primär auf das Recht zu strafen, und d.h. auf das Recht, die Wahrheit von Urteilen mit Gewalt durchzusetzen. Die Logik des Rechts ist die Bekenntnislogik; ihr Ziel ist der Rechtsfrieden, der erst mit der allgemeinen Anerkennung des Gewaltmonopols des Staates hergestellt ist; und die Vorstellung, daß die Rechtslogik (als Urteils- und Straflogik) auch auf die Handlungen derer angewandt werden könne, die selber Herren des Rechts sind, ist illusionär. Deshalb bedarf eine an der Idee der Gerechtigkeit orientierte Rechtspraxis vor allem
– der Sicherung der Verteidigerrechte,
– der Fähigkeit des Richters zur Identifikation mit dem Angeklagten,
– der Kritik der herrschenden Staatsmetaphysik (der Ankläger ist kein Staatsanwalt).
Gemeinheit und Staatsmetaphysik:
– Gewalt wird anders definiert je nachdem, ob es sich um Vergewaltigung oder um „Nötigung“ bei gewaltfreien Sitzblockaden handelt;
– Staatsanwalt (Staat als Prinzip der Anklage, als institutionalisierte List der Vernunft), computerlesbarer Personalausweise und Ausweitung der Fahndungs- und Ermittlungstechniken, die darauf basieren, daß jeder Bürger ein potentiell Verdächtiger ist, als Bürger aus dem Bann der Anklage nicht mehr herauskommt;
– Staatsmetaphysik als Technik-Metaphysik: Grund ist die Personalisierung (der Rechtsbegriff der Person), die im Weltbegriff in der Materialisierung sich ausdrückt (im Rahmen der Staatsmetaphysik vertritt die Natur den Bereich des Angeklagten, die Welt den des richtenden Urteil).
Gemeinheit ist eine Überzeugungstat. Sie ist eine zwangsläufige Konsequenz des Staatshandelns.
Gemeinheit und die Kohlsche Dementipraxis: Kohls Satz, daß dieser Staat nicht ausländerfeindlich ist, ist genau der Grund der Ausländerfeindlichkeit. Er verhindert nicht die Aktionen, auf die sie als Dementi sich bezieht, sondern er verhindert nur das Aussprechen der realen Erfahrung von Ausländerfeindlichkeit, stigmatisiert den, der nicht verdrängen kann, als pathologisch oder bösartig (staatsfeindlich). Und das ist genau der Zweck dieses und vergleichbarer Dementis, deren Technik Kohl am besten beherrscht; und alle fallen darauf seit Jahren herein.
Gemeinheit und die Struktur des Vorurteils, Gemeinheit und Mechanik (Funktion der Hegelschen List und der Reflexionsbegriffe: die Hegelsche Vernunft ist eine, die selber das Opfer der Vernunft fordert, es in sich enthält und aufgehoben hat; dieses Opfer der Vernunft – oder die Zerstörung des Antlitzes – ist der Grund für die Trunkenheit des Hegelschen Absoluten).
Wenn den Armen das Bewußtsein der Armut und sein öffentlicher Ausdruck genommen wird, weil heute die Herrschenden (nach dem Vorbild der Kirchen) ihrer Schuld nicht anders als durch Selbstmitleid (durch Leugnung) glauben Herr werden zu können, das ist gemein (Grund in der Konstruktion der Welt). Was heute nicht selten tragisch (ein Prädikat, das immer schon eine Selbsterfahrung der Herrschenden bezeichnete) genannt wird, ist imgrunde gemein.
Die Anwendung mythischer Begriffe auf gegenwärtige Erfahrungen scheitert daran, daß an die Stelle des unaufgeklärten Schicksal heute die imgrunde nur noch pathologische Gemeinheitsstruktur getreten ist, die sich gerne in mythische Gewänder kleidet. So glaubt sie, der Kritik sich entziehen zu können.
BKA (oder GBA?): die „objektivste Behörde der Welt“: das schließt Gemeinheit nicht nur nicht aus, sondern bezeichnet genau ihren Grund.
Staatsmetaphysik (und die ihr korrespondierende Idee des Rechtsstaats) ist der Grund für die Struktur und die Tendenz politischer Prozesse: Der Staat kann nur aufgrund einer abgrundtiefen Bosheit angegriffen werden, und er kann nur von links angegriffen werden (Angriffe von rechts beeinträchtigen nur „das Ansehen unseres Rechtsstaates im Ausland“). Der politische Charakter der Prozesse gegen Linke kann nur (reflektiert und) anerkannt werden, wenn man bereit ist, auf die Staatsmetaphysik zu verzichten, die aber erforderlich ist, um das „Weltbild“ (bis hinein in die Naturwissenschaften) zu begründen und zu stabilisieren. Die Totalitätsbegriffe Natur und Welt sind nur im Rahmen der Staatsmetaphysik zu halten; und wer sie akzeptiert, akzeptiert zugleich (wie links er sich auch verstehen mag) diese Staatsmetaphysik, die dann im Gewaltkonzept (und im stalinistischen Rechtsverständnis) sich ausdrückt (Ausdruck der Sünde wider den Heiligen Geist).
Gibt es einen Zusammenhang des erweiterten noachidischen Nahrungsgebot (das nicht mehr vegetarisch ist wie das paradiesische) mit den Kerubim und dem kreisenden Flammenschwert nach der Vertreibung aus dem Paradies und der Bedeutung des Regenbogens nach der Sintflut?
13.10.91
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