Die gesetzlichen und institutionellen Sicherheitsvorkehrungen des Staates nehmen immer mehr paranoide Züge an: Offensichtlich fühlt sich der Staat (fühlen sich seine Repräsentanten) immer mehr von den Bürgern (vom Volk), die (das) sie vertreten, verfolgt. Vorsorglich wird das Volk zunächst einmal unter einen generellen Verdacht, in einen permanenten Anklagezustand gesetzt, zugleich werden die Verteidigungsmöglichkeiten immer weiter eingeschränkt. Ausweg ist nur noch ein Nationalismus, der sich außer Verdacht dadurch bringt, daß er sich mit dem Aggressor identifiziert. Ausdruck dieser Paranoia ist die Amtsbezeichnung „Staatsanwalt“.
13.11.88
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