13.11.93

Wie kann eine Rechsthistorikerin wie Marie Theres Fögen die vor allem rechtsbegründende Funktion der Diskriminierung divinatorischer Praktiken übersehen: Hat das Verbot der exkulpatorischen Institutionen wie Magie, Astrologie, Augurenwesen u.ä. nicht in erster Linie die Funktion, die, wie dann auch immer eingeschränkte, Rechtsfähigkeit des Subjekts, die Zurechenbarkeit seiner Taten sicherzustellen: die Menschen zu Objekten des Rechts, das Subjekt zur Person zu machen? Die Kritik des fatum und die Begründung der Willensfreiheit dienen dem gleichen Ziel.
Durch den Caesarismus ist das Recht zu einer innerweltlichen Institution geworden; diesen Schritt hat der Islam nicht mit vollzogen: für ihn blieb das Recht ein göttlich gesetztes Recht; deshalb blieb er dem Schicksal, das er mit dem Willen Gottes verwechselte, verhaftet. Aber auch im Christentum ist die prophetische Herrschaftskritik nie wirklich rezipiert, sind die Herrenfurcht und die Gottesfurcht nie deutlich geschieden worden.
Hat die Natur (und die für ihren Begriff konstitutive Leugnung der Auferstehung) etwas mit dem apokalyptischen Tier aus dem Wasser (Off 131; vgl. hierzu auch das „Alles ist Wasser“ des Thales) und die Welt (und mit ihr die Leugnung der Schöpfung: der Caesarismus) mit dem Tier aus der Erde (1311) zu tun? Die Zahl dieses Tieres, zu deren Berechnung es Weisheit und Verstand bedarf, ist die „Zahl eines Menschen“ (1318).
Ist nicht die Welt eigentlich die Welt des Tieres (das Korrelat der Gattung)? Wenn ich einen Hund als Hund erkenne, dann nicht aufgrund äußerer Merkmale (ein Bernhardiner gleicht eher einem Kalb als einem Zwergpinscher), sondern allein an seiner Welt, die ich an seinem Verhalten erkenne: an seinem Charakter oder an der Form, in der er sich auf seine Welt bezieht, sie repräsentiert (an dem „Antlitz des Hundes“).
Die Bemerkungen Cohens zum biblischen Wahrheitsbegriff (Religion der Vernunft, S. 477, die sich u.a. auf den Zusammenhang von emunah und amen beziehen) werfen auch ein neues Licht auf die großartige Stelle in 2 Kor 119, dessen Intention Johann Baptist Metz (Zur Theologie der Welt, Mainz 1968, S. 18, vgl. auch 51 und 61) leider völlig mißversteht, wenn er (zur Begründung seines nicht unproblematischen Säkularisations-Konzepts) das Ja und Amen auf die Welt (wie sie ist) anstatt, wie es eindeutig aus dem Text des Paulus-Briefs hervorgeht, auf die göttlichen Verheißungen bezieht. Die wirkliche Konsequenz aus dieser Stelle wäre, die Kritik des Weltbegriffs in die Begründung der Theologie (auch der politischen, der herrschaftskritischen Theologie) mit hereinzunehmen: endlich von der Theologie hinter dem Rücken Gottes Abschied zu nehmen.


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