13.12.92

Der Naturbegriff verstellt das Votum für die Fremden, der Weltbegriff das für die Armen: eine Neubegründung der Theologie ist nur durch die Kritik beider Begriffe (durch die Metakritik der kantischen Vernunftkritik) hindurch möglich.
Das Votum für die Fremden und das für die Armen sind zentrale Motive der prophetischen Tradition, die Kritik der Frauenfeindschaft ist ein apokalyptisches Motiv: sie ist mit der Enttäuschung der Parusie-Erwartung vergessen und verdrängt worden.
Die Wiedergewinnung der sensibilisierenden und benennenden Kraft theologischer Erkenntnis ist nur möglich durch die Kritik der neutralisierenden Gewalt des Bekennens hindurch. Das Bekenntnis ist Produkt der Mimesis an die entfremdete Welt: der Identifikation mit dem Aggressor.
Der Freudsche Urmythos ist eine verschlüsselte Christentums-Kritik: Die Judenfeindschaft und der kirchliche Antijudaismus waren der Vatermord.
Wenn es praktische Vorschläge zur Behebung der Fremdenfeindschaft gibt, dann jedenfalls nicht in der Richtung, die durch die unsägliche Asylanten-Diskussion vorgegeben zu sein scheint. Vergessen wird, daß die Xenophobie an den Grund des Problems der Beziehung von Theorie und Praxis (oder an die Fundamente des Selbstverständnisses des Staates: der deutschen Staatsmetaphysik) rührt, daß insbesondere jede technologische Lösung zunächst einmal zurückzustellen ist und die genaueste Erkenntnis des Problems, auch wenn sie „praktische Lösungen“ zunächst auszuschließen scheint, Voraussetzung jedes weiteren Schrittes ist. Zu überprüfen sind:
– der Staatsbegriff: wie er sich z.B. im Namen des Staatsanwalts manifestiert, nämlich den Staat als Prinzip der Anklage begreift, deren „Anwalt“ der öffentliche Ankläger ist, der jedoch in Deutschland nicht so heißen darf: durch seinen Namen ist der Staatsanwalt primär auf die Verteidigung des Staates, und erst in zweiter Linie auf die Verfolgung des Unrechts (oder gar auf das Ziel der Verteidigung der Schwachen) verwiesen: eine die Paranoia fördernde Institution;
– der Gewaltbegriff: ein Verständnis des Gewaltmonopols des Staates, das
. Gewalt in erster Linie als Gewalt gegen den Staat begreift, deshalb rechte Gewalt nicht in gleichem Maße der strafrechtlichen Verfolgung aussetzt wie linke, und aus dem gleichen Grunde
. eher darauf abzuzielen scheint, kritisches Denken (das mit „anschlagsrelevanten Themen“ sich befaßt) zu kriminalisieren als die realen Ursachen der Gewalt ernsthaft zu bekämpfen: in diesen Zusammenhang gehören z.B. die zögerliche Verfolgung von sexuellen Gewaltdelikten (Vergewaltigungen, insbesondere auch in der Ehe), aber auch die skandalösen Anerkennung von Trunkenheit als Strafmilderungsgrund bei Gewaltdelikten (kritisches Denken gilt als strafverschärfend, Trunkenheit als strafmildernd: ein wesentlicher Grund für die Gewaltaffinität in diesem Staat).
– Blindheit gegen Rechts nicht gesinnungs-, sondern systematisch begründet (Problem des Gesinnungsbegriffs),
– Gemeinheit ist kein strafrechtlicher Tatbestand,
– Eigentum und Selbsterhaltung (Weltbegriff): Ego-Trip,
– Staatsbürgerschaft: endlich das Blutsprinzip durch rechtliche Regelung ersetzen.
Steckt darin (in dieser ethnisch begründeten Staatsmetaphysik) nicht jene kirchliche Tradition, die seit der Rezeption des Weltbegriffs in der Theologie zwar jede unreglementierte Sexualität diskriminiert, aber die Kritik der Gewalt (in Kriegen, bei Anwendung von von Mitteln politischen Terrors: Folter, Scheiterhaufen, Völkermord) fast grundsätzlich vermeidet? Der Hinweis auf den Zusammenhang mit dem Weltbegriff rührt an den Kern des Problems. Nicht zufällig hat der Papst bei der Rehabilitierung Galileis den Inquisitoren „guten Glauben“ attestiert, und so mit instinktiver Präzision das Problem auf den Kopf gestellt.
Zum Begriff der Natur: Warum heißt die Einbürgerung „Naturalisierung“ (begrifflicher Zusammenhang mit „Säkularisierung/Verweltlichung“)? Der Naturalisierte wird Objekt und Subjekt des Staates, der ihn naturalisiert. Vor diesem Hintergrund wäre Natur als Schuldzusammenhang, Volk als Schicksalsgemeinschaft zu definieren. Der Fremde steht außerhalb der Natur (Grund der Xenophobie).
Christologische Logik des Naturbegriffs: Die Vergöttlichung des Opfers ist der Grund der zivilisatorischen Selbstvergöttlichung, der Sakralisierung des Subjekts durchs Selbstmitleid (Tabuisierung der Opferrolle).


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