Der Objektivationsprozeß spielt sich nicht allein „draußen“ (außerhalb des Bewußtseins) ab, er begreift vielmehr das objektivierende Subjekt selber mit ein. Die subjektiven Formen der Anschauung (das Instrument der Objektivierung) trennen nicht nur Subjekt und Welt, sondern verweltlichen auch das Subjekt. Die transzendentale Ästhetik affiziert Welt und Subjekt zugleich. Die Gewalt der subjektiven Formen der Anschauung gründet in dem Schein, daß das Bewußtsein, wenn es sich auf objektive Sachverhalte bezieht, von der Selbstreflexion (und d.h. von der Schuldreflexion) glaubt absehen zu können.
Die subjektiven Formen der Anschauung: ein Instrument der Angstverstärkung durch Angstvermeidung und umgekehrt.
– Erinnerung an einen Traum, den ich vor vierzig Jahren hatte, in dem ich die Lösung des Problems der Beziehung des Prinzips der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit zur Mikrophysik (zu den Naturkonstanten der Mikrophysik und zum Korpuskel-Welle-Dualismus) gefunden, dann aber beim Erwachen wieder vergessen hatte.
Im Hogefeld-Prozeß ist ein gerechtes Urteil schon deshalb nicht zu erwarten, weil das ganze Verfahren unter dem Bann des Feindbildes steht. Aber hat dieses Feindbild-Konstrukt nicht seine Wurzeln im Strafrecht: im Falle des Mordes wird nicht die Tat sondern der Täter bestraft. Mord ist nicht nur ein Tat-, sondern (als Täter-) zugleich ein Gesinnungsdelikt (zu den Tatbestandsmerkmalen gehören „niedrige Beweggründe“).
13.9.1995
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