14.05.89

Der Dogmatisierungsprozeß und sein Resultat (Trinitätslehre und Christologie) sind offensichtlich Teil der Herrschaftsgeschichte: nicht nur die Einwirkung Konstantins, sein Anteil an der Ausbildung des trinitarischen Dogmas, sondern mehr noch die merkwürdige und wirklich historisch einmalige (zumindest erstmalige) Situation, daß falsche „Formeln“ mit dem Makel der Sünde, der Lästerung behaftet werden; daß der Erkenntnisprozeß sich nur noch in militärischen Kategorien beschreiben läßt. Exkulpieren kann man sich nur durch das Bekenntnis der richtigen Formel; jedes Abweichen davon gilt als Feindschaft oder Verrat, ist zu verurteilen, zu bekämpfen, auszumerzen. Die Situation, in der exkulpierende Bekenntnisse notwendig werden (wie heute in der Politik die Forderung, sich zur FDGO zu bekennen und von Gewalt zu distanzieren), ist die typische Herrschaftssituation, in der die Beherrschten apriori Angeklagte sind, der Staat gleichsam das Prinzip und das Gesetz der allgemeinen Anklage repräsentiert (vgl. den deutschen „Staatsanwalt“: er ist „Anwalt“ des Staates, Ankläger ist der Staat). – Untersuchungen wie die von Arnold Gilg: Weg und Bedeutung der altkirchlichen Christologie, halten genau an dieser Konstruktion des christlichen Dogmas fest, sie sind eigentlich staatstreue Theologie. Sie leugnen – wie die gesamte Herschaftstheologie – den Parakleten und verweigern die Erinnerungs- und Trauerarbeit.


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