Die Subjekte als Verblendungszentren: Jeder hat seine Privat-Empörungsmechanismen, auf denen sein Selbstbewußtsein aufruht (und mit denen es seine Verdrängungen unter Kontrolle hält): Urteile über andere sind nicht selten Projektionen zur Selbstentlastung („Der Ankläger hat immer Unrecht“), Es-Strategien, um peinliche, der Verdrängung unterliegende Fakten der Wahrnehmung und der Diskussion zu entziehen. Der Schuldzusammenhang ist eigentlich ein Schuldverschubsystem; darin gründet der Verblendungszusammenhang.
Ästhetisierung: Das Fernsehen übt in die Rolle des Zuschauers ein. Der Preis dafür, daß der Zuschauer dem Schuldzusammenhang der vor ihm ablaufenden Handlung enthoben ist, nicht real teilhat an dem Geschehen, außer als Voyeur (gleichsam in einer universalen kleinbürgerlichen Nachbarschaftsbeziehung), ist seine Ohnmacht: Er kann in die Handlung nicht eingreifen, er kann nichts ändern. Als Voyeur weiß er alles, mehr noch: er weiß alles besser. Es ist die gleiche (quis ut deus- oder Teufel-/arme Seele-)Rolle, die der Forscher bei einem Experiment einnimmt, die ebenfalls darauf hinausläuft, daß alle Schuld in die Materie projiziert wird, darin sich vergegenständlicht, den zuschauenden Forscher dagegen freispricht: Einübung in und Stabilisierung, Habitualisierung von „Empörung“, die den Schuldzusammenhang konstituiert und in ihn hineinführt (Theorie der Empörung als Teil der Erkenntnistheorie und Teil einer Theorie der Materie; Zusammenhang mit allem, was der Fall ist; Genese des „pathologisch guten Gewissens“?).
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