Gemeinheit ist kein Straftatbestand; Bemerkung zum Begriff der Öffentlichkeit: Die perfekte Beherrschung der double-bind-Technik, die Mitleid vortäuscht, wenn sie in Wahrheit den Bemitleideten fertig macht; in der Wunde, die in zivilisierteren Zeiten aus Takt öffentlicher Behandlung entzogen war, mit Genuß und unter dem Beifall aller herumstochert. Heute hat der Tratsch, der zuvor nur hinter vorgehaltener Hand verbreitet wurde, die Grenze zur Öffentlichkeit durchstoßen: die Takt- und die Schamgrenze hat sich im gleichen Maße verschoben, in dem das pathologisch gute Gewissen sich ausgebreitet hat und die Aufmerksamkeit, die Grundlage der Humanität, zu verschwinden droht. Die schlimmste Gemeinheit ist die, die außer dem Betroffenen keiner mehr wahrnimmt. Die Gemeinheit ist nicht justifiziabel. Es ist kein Verteidiger mehr da.
15.10.90
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