16.08.90

Das Zwangsbekenntnis lockt seinen Adressaten in eine Erkenntnisfalle, in der falsch ist, was er auch immer sagt, aus der er, wenn er (wie z.B. die deutschen Reformatoren) die Voraussetzungen akzeptiert, nicht mehr herauskommt. Unterstellt wird, daß die Wahrheit den transzendentalen Gegenständlichkeitsbedingungen unterworfen ist: Das sollte eigentlich seit Kant widerlegt sein. Hierzu galt aber immer schon das Jesus-Wort „Richtet nicht, …“ (Mit diesem kurzen Satz läßt sich der gesamte Inhalt der kantischen Philosophie und des nachfolgenden deutschen Idealismus erklären und auflösen.) Im Sinne dieses Wortes ist der gerichtet, der das Bekenntnis fordert (der Anklagende, der gegen die Religion die Welt, das Weltgericht über die Religion vertritt), nicht der, an den die Forderung ergeht. Herrendenken ist fürs theologische Erkennen ungeeignet.


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