18.6.1994

Gemeinheit ist kein strafrechtlicher Tatbestand: Orthodoxie und Dogma beruhen auf der Anwendung der im Rechtsstreit entwickelten und geltenden Beweisgrundsätze auf den Bereich theologischer Erkenntnis (mit der Folge, daß am Ende der „Glaube“ all das bewahren muß, was durch die Lücken der Beweisbarkeit fällt). Mit diesen Grundsätzen aber wird die Unbeweisbarkeit („nur Gott sieht ins Herz der Menschen“) und schließlich die Unkenntlichkeit der Gemeinheit (die Exkulpationsautomatik des Weltbegriffs) in die Theologie verpflanzt, wird schließlich eine Theologie begründet, die gegen ihren Gebrauch durch die Gemeinheit keinen Schutz mehr bietet. Liegt hier nicht der Grund für den Ursprung (die Konstruktion) des Inertialsystems (und der Schlüssel für das wirkliche Verständnis des Relativitätsprinzips, für die Erkenntnis seines Zusammenhangs mit der Bekenntnislogik)?
Ein anderer Name für die „Heiligung des Gottesnamens“ (oder auch für das „Bekenntnis des Namens“): Theologie im Angesicht Gottes. Die Kritik der „Theologie hinter dem Rücken Gottes“ gehorcht und entspricht der Intention der Erfüllung der zweiten Bitte des Herrengebets und der Bekenntnispflicht.


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