Zum Verständnis der transzendentalen Logik und Ästhetik: Die Formen der Anschauung und die Urteile apriori sind nicht „unsere“, sondern ihr Subjekt ist die (subjektlose) Welt (es gibt eine Objektivität des Wissens, die ohne Subjekt, ohne eine Begleitung durch das „Ich denke“ denkbar ist, Sedimente vergangenen Denkens); nicht wir, sondern die Welt (oder genauer: die Welt als „transzendentales“ d.h. vergangenes, abgestorbenes Subjekt, als Subjekt außer uns) urteilt in (durch) uns (und damit auch über uns). Das ist der Ursprung der Idee des Weltgerichts, ihr fundamentum in re. In jedem richtenden Urteil richten nicht wir, sondern durch uns (und über uns) die Welt, werden wir zu Objekten des gleichen richtenden Urteils. D.h. wer richtet, wird gerichtet. Hier wäre wichtig, endlich den Zusammenhang der transzendentalen Logik mit der transzendentalen Ästhetik zu begreifen, das Verhältnis der Kategorien zu Raum und Zeit, insbesondere zur Zeit (Projektion der Zukunft ins Vergangene, futurum perfectum, als Ursprung der Form der räumlichen Anschauung, ihrer Dreidimensionalität?, d.h.: keine Zukunft ohne innere Grenze des Raumes, ohne den Sprung über den eigenen Schatten: ohne das Prinzip der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit).
Der Begriff des Weltkriegs ist ein Pleonasmus, so wie der der heilen Welt eine contradictio in adjecto: der Inbegriff der Welt ist der Krieg, ihre Logik (die Urteilslogik) die Freund-Feind-Logik; somit unterwirft sich das Freund-Feind-Denken der Logik der Welt, es ist die Verweltlichung, die Säkularisation schlechthin, es versinkt ins „In-der-Welt-Sein“, es ist die Abdankung des Subjekts (das „Man“, das „Gerede“, die „Eigentlichkeit“, die ununterscheidbar ebenso die „Uneigentlichkeit“ ist).
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