19.03.92

Das Problem des Rechts ist
a) das empirische und logische Problem der Objektivität des Beweises: Nicht zufällig gehören zu den ersten Gesetzen Bestimmungen über die Beweiskraft von Zeugen; und das erste Beweisproblem war das der Vaterschaft (wer bezeugt seine Zeugenschaft? Rühren hierher die Probleme der Beweiskraft weiblicher Zeugenaussagen: Sind Frauen grundsätzlich befangen? – Das Zeugnis erübrigt sich im Falle eines Bekenntnisses) und
b) in unmittelbarem Zusammenhang damit das sachliche Problem, daß Gemeinheit kein strafrechtlicher Tatbestand und Macht nicht justiziabel ist.


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