19.1.96

„Kommunikatives Handeln“: Zum Gewaltmonopol des Staates gehört das Informationsmonopol der staatlichen Verwaltung, das durch Geheimhaltungsregelungen abgesichert wird.
Das juristische Verfahren (insbesondere im Licht der Rollenverteilung im Strafrechtsprozeß) ist der manifeste Beweis, daß ein herrschaftsfreier Diskurs nur im Rahmen eines durch Zwangsregelungen und Gewalt abgesicherten Verfahrens möglich ist. Der Knast gehört zu den logischen Fundamenten des Strafrechts.
Zerstört nicht das Kronzeugen-Gesetz, unabhängig von der Frage, ob es nicht verfassungswidrig ist, den moralischen Grund der Rechtsordnung, wenn es wirklich den Gebrauch, den die BAW jetzt davon zu machen scheint, legalisiert (legitimieren kann es ihn nicht)? Durch Erpressung erzwungene Zeugenaussagen, deren Wahrheit mit Grund in Zweifel gezogen werden kann, sind juristisch unbrauchbar; die Urteile, die darauf gründen, werden in den Strudel dieser Zweifel mit hereingezogen; sie begründen keinen Rechtsfrieden, sondern zerstören dessen Grundlagen, indem sie diese Urteile zu Waffen des politischen Kampfes machen (die BAW hält es nicht für nötig, Vorwürfe über zutiefst unsittlichen Anträge an Birgit Hogefeld und Monika Haas zu entkräften, im Prozeß gegen Monika Haas ist die Erpressung der Aussage der einzigen Belastungszeugin offenkundig).
Der ästhetische Raum ist ein Vergangenheitsraum; das hat die Bühne im Theater mit dem Raum des Inertialsystems gemeinsam. Es ist der gleiche Raum, der im Rücken des historischen Objektivationsprozesses sich bildet (als subjektive Form der inneren Anschauung), der das Einmalige vergleichbar macht und das Medium und die Grundlage des kontrafaktischen Urteils ist.
Gehört nicht das kontrafaktische Urteil zu den logischen Implikationen des Inertialsystems?
Der prophetische Charakter jener Bücher, die das Christentum dann als Geschichtsbücher mißverstanden hat (von Josue bis 2 Könige), gründet in einer Form der Darstellung, die das kontrafaktische (und mit ihm das moralische) Urteil schon im Ansatz ausschließt. Angesichts dieser Texte verbietet sich die Vorstellung, die Ereignisse hätten auch anders verlaufen können. Nur in ihrer wörtlichen Gestalt sind sie ein Teil der Prophetie, der Lehre.
War nicht die Verführung durch die Schlange im Paradies eine Verführung zum kontrafaktischen Urteil (als Grundlage der „Erkenntnis des Guten und Bösen“)?
Christentum: die Systematisierung des Fluchtwegs aus der Gottesfurcht.
Das Wunder ist das Wunder der Erfüllung des prophetischen Worts; die Erfüllung der Schrift ist kein Wunder, sondern das bittere Ergebnis der Logik der Schrift (das kontrafaktische Urteil entspringt mit der Logik der Schrift).
Der Weltbegriff ist das Instrument des Urteils über die Vergangenheit; der Säkularisationsprozeß, der eins ist mit dem Prozeß der Objektivation, hat sein Maß am Fortschritt dieses Urteils. Nur im Bann des Weltbegriffs (des mathematischen Totalitätsbegriff nach Kant) erscheint die Vergangenheit in ruhender Gegenständlichkeit.
Der Logik des Weltbegriffs ist die Logik der Selbstbegründung des Antisemitismus. (Metaphysischer Hintergrund der Kronzeugenregelung, der Instrumentalisierung des falschen Zeugnisses: das Urschisma, die erpreßte Ablösung des Christentums von der jüdischen Tradition, war der Eintrittspreis für die Anpassung an die Welt. Das Kronzeugengesetz, wenn es zur Erpressung von Zeugenaussagen benutzt wird, rührt an den moralischen Grund des Staates.)
Die Selbsterhaltung hat nach dem Krieg die Anpassung an den Irrsinn des Bestehenden erzwungen. Ob es möglich ist, diese Anpassung unbeschädigt zu überstehen, ist die Frage; aber gab es eine Alternative?
Der Rassismus ist keine Weltanschauung, sondern ein Mittel, der Erkenntnis der Logik des Systems, mit dessen Hilfe diese Gesellschaft ihre materielle Reproduktion betreibt, sich zu entziehen. Der Rassismus ist die Widerlegung des Satzes: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Er ist die Verkörperung des Nichtwissens, das heiß macht.
Sind nicht die drei Welten in der Kommunikationstheorie von Habermas Verdinglichungen der zusammengehörenden Momente: Selbsterhaltung, Objektivation und Instrumentalisierung?
„Eine solche Autonomisierung (sc. durch den verständigungsorientierten Diskurs) kann nur in dem Maße eintreten, wie sich die Zwänge der materiellen Reproduktion nicht mehr hinter der Maske eines rational undurchdringlichen normativen Grundeinverständnisses, also hinter der Autorität des Heiligen verbergen.“ (Theorie des kommunikativen Handelns, Bd. 2, S. 219) Das „also“, mit dem Habermas die „Autorität des Heiligen“ mit einem „rational undurchdringlichen normativen Grundeinverständnis“ identifiziert, ist faschistisch. Wer die Idee des Heiligen – in einer sehr deutschen Tradition – undifferenziert als irrational denunziert, wer das darin verborgene herrschaftskritische Moment nur verwirft, hat nichts von der Theologie begriffen, er hat offensichtlich die Theologie immer nur im Kontext der faschistischen Ausbeutung ihrer herrschaftsgeschichtlichen Deformationen erfahren (bezeichnend für diesen Zusammenhang der Webersche Begriff des „Charisma“, der die Propheten Israels und Hitler unter einem Begriff vereinigt, aber auch die habermassche Subsumtion der jüdischen und der christlichen Tradition unter dem Stichwort Weltbeherrschung). Das unsägliche quid pro quo des zeitgenösseischen Atheismus: Das Urteil über den Faschismus trifft die theologische Tradition gleich mit: So wird die Faschismus-Kritik zum Vollstrecker des Faschismus.


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