Mai 1989

  • 27.05.89

    Das Bekenntnissyndrom scheint zusammenzuhängen mit den Notwendigkeiten beim Übergang vom magischen zum rationalen Staats- und Politikverständnis, von der magischen zur rationalen Form von Herrschaft (= Herrschaft über die Zukunft). Gleichzeitig scheint die Lehre von der Vorsehung als politische Kategorie (d.h. nur als Mittel des technischen Gebrauchs, nicht – wie es notwendig gewesen wäre – als Kritik des Schicksalsglaubens) ausgebildet worden zu sein. (Magie – Prophetie/Schicksalsglaube – Vorsehung/ Bekenntniszwang – Ursprung des Königtums? – Individuelle/allgemeine Vorsehung: Vorsehung ist keine Prognose, kein Vorauswissen der Zukunft, sondern essentiell bezogen auf die Realisierung des „Guten“, des Gottesreichs; sie ist vom Schicksal dadurch unterschieden, daß Unglück und Schuld zwar Basis, Grundlage – nämlich für die „Umkehr“ -, in keinem Falle aber Telos der Vorsehung sein können.)

    Das Bekenntnis ist sinnvoll nur als (nicht zwingender) Grund der Versöhnung; es kann nicht – ohne im Zentrum verletzt, pathologisiert zu werden – gefordert oder gar erzwungen werden. Bekenntnis und Freiheit sind untrennbar.

    Der Bekenntniszwang verleiht Macht über die Gesinnung der Beherrschten; an die Stelle der unmittelbaren Naturängste treten die gesellschaftlich, d.h. durch Herrschaft vermittelten; die Befreiung von den Naturängsten war erkauft mit dem Tabu über die politische Kritik: und hierzu erwies sich das Christentum als zweckmäßig. Der Bekenntniszwang begründet den Schuldzusammenhang, aus dem er zu befreien vorgibt.

    Der Bekenntniszwang ist hoffnungslos (und seit seinem Ursprung Ausdruck von Verzweiflung).

  • 26.05.89

    Die „Entkonfessionalisierung“ der Kirche(n) schließt insbesondere den Verzicht auf (Formel-)Bekenntnisse mit ein; diese schaffen den blinden Fleck, der die Gotteserkenntnis verhindert; anders formuliert: sie schützen die Kirche(n) vor der Gotteserkenntnis, die ihren institutionellen Bestand gefährdet. Formelbekenntnisse sind das Produkt der Instrumentalisierung, sie sind somit Herrschaftsmittel und (im theologischen wie auch im politischen Gebrauch) blasphemisch und totalitär, und sie sind ein Alibi für das reale Bekenntnis, das notwendig wäre: Man kann davon ausgehen, daß immer, wenn ein Formelbekenntnis gefordert wird, das Bekenntnis einer realen Schuld projektiv verdrängt werden soll. – Gibt es Wichtigeres als die Entkonfessionalisierung der Kirche(n), und gibt es überhaupt noch ein anderes Mittel der Ökumene? – Die Entkonfessionalisierung wäre der Beginn der Abschaffung jeglicher Inquisition.

    Aus welchem Grunde ergab sich der Bekenntniszwang in den ersten christlichen Jahrhunderten? (Hypostasierung Jesu, Antisemitismus; Instrumentalisierung des Christentums zur Herrschaftsreligion)

  • 25.05.89

    Die Welt ist alles, was der Fall ist: und die Subjektivität (Intersubjektivität?) ist der Abgrund, auf den dieser Fall sich bezieht, sein Gravitationsfeld.

    Der „Fall“ ist der Zufall, seine Bewegung gehorcht der Logik des Zerfalls.

    Heidegger betet die Gewalt an, die ihm die Sprache verschlägt. Die Sprache, die ihm verschlagen wurde, wurde dadurch selbst verschlagen, sie ist ihm zu einer Sprache der Verschlagenheit geworden. – Gibt es eigentlich eine Untersuchung der Heideggerschen Sprache? – ihrer Ambivalenz (Hypostasierung der Methode = Ausdruck der Verzweiflung)? – Verstummen, Trotz, Schicksal (Schuldzusammenhang) und Heldentum/Mythos und Welt (= alles, was der Fall ist).

    Dornen und Disteln/brennender Dornbusch/ Dornenkrone.

  • 21.05.89

    Auschwitz hat den Trostanteil im Parakleten vernichtet, zerstört; übriggeblieben ist einzig die Verteidigung. Oder anders formuliert: In Auschwitz ist das (von uns selbst als richtende Instanz ausgelöste) Weltgericht über uns manifest geworden; hier hilft kein Trost mehr, der vielmehr blasphemisch geworden ist, sondern nur noch die (unmögliche) Hilfe für die Opfer, das Eingedenken, die verzweifelte Erinnerungs- und Trauerarbeit.

  • 20.05.89

    Heideggers Hypostasierung der Frage („… hat das Wesen der Frage nicht begriffen“) ist eine notwendige Folge (und Bedingung) der Fundamentalontologie: Durch die Frage ist die Struktur der Antwort vorgezeichnet; beantwortet wird eine Frage durch eine Aussage, und deren Form ist das Urteil. Die Verweigerung der Antwort durch Verneinung ihrer Form staut gleichsam die Frage auf sich selbst zurück, hypostasiert sie. Genau das ist aber das Wesen der sogenannten Seinsfrage (und war einmal – vor dem Eintritt des „Einig Vaterland“ – das Wesen der deutschen Frage); hieraus zieht der Seinsdenker sein Prestige. Psychologisch bedeutet die Hypostasierung der Frage eine Regression: Fixierung auf die Trotzphase (Zusammenhang mit Rosenzweigs Begriff des Mythos, des mythischen Helden, den die Fundamentalontologie gleichsam in reiner, paradigmatischer Form darstellt). Der Fundamentalontologe ist im R.schen Sinne „stumm“: Unansprechbar und unwiderlegbar Produkt der Verinnerlichung der babylonischen Sprachverwirrung).

  • 15.05.89

    Die Vergöttlichung Jesu ist das genaue Pendant seiner Instrumentalisierung. Seine Instrumentalisierung ist sowohl der Grund als auch das Modell der Instrumentalisierung der Welt (der europäischen Aufklärung). – Hat auch der Instrumentalisierungsprozeß drei Anwendungsobjekte: Gott, Welt und Mensch?

    Die Einheit der Welt wird konstituiert durch die Einheit des Subjekts (des Denkens). Die Begriffe Universität und Universum: die Einheit der Wissenschaft und das in eins Gewendete der Objektivität (der „Welt“) gehören zusammen. Aber ebenso wie die Einheit der Wissenschaft sich nicht mehr inhaltlich, sondern nur noch methodisch, verfahrensmäßig und verwaltungsmäßig definieren läßt, ebenso gibt es die hier zugrunde gelegte Einheit der Welt nicht mehr außer im Sinne eines ganz abstrakten, nicht mehr einzulösenden Titels (Hermann Cohen hat recht, wenn er gegen die Einheit Gottes Seine Einzigkeit reklamiert..)

    Warum nennt Kant den Sternenhimmel „erhaben“? Kann es sein, daß der Anblick eines Unendlichen, das durch Denken nicht mehr aufzulösen ist, genau durch diese ästhetische Kategorie ausgedrückt wird?

  • 14.05.89

    Der Dogmatisierungsprozeß und sein Resultat (Trinitätslehre und Christologie) sind offensichtlich Teil der Herrschaftsgeschichte: nicht nur die Einwirkung Konstantins, sein Anteil an der Ausbildung des trinitarischen Dogmas, sondern mehr noch die merkwürdige und wirklich historisch einmalige (zumindest erstmalige) Situation, daß falsche „Formeln“ mit dem Makel der Sünde, der Lästerung behaftet werden; daß der Erkenntnisprozeß sich nur noch in militärischen Kategorien beschreiben läßt. Exkulpieren kann man sich nur durch das Bekenntnis der richtigen Formel; jedes Abweichen davon gilt als Feindschaft oder Verrat, ist zu verurteilen, zu bekämpfen, auszumerzen. Die Situation, in der exkulpierende Bekenntnisse notwendig werden (wie heute in der Politik die Forderung, sich zur FDGO zu bekennen und von Gewalt zu distanzieren), ist die typische Herrschaftssituation, in der die Beherrschten apriori Angeklagte sind, der Staat gleichsam das Prinzip und das Gesetz der allgemeinen Anklage repräsentiert (vgl. den deutschen „Staatsanwalt“: er ist „Anwalt“ des Staates, Ankläger ist der Staat). – Untersuchungen wie die von Arnold Gilg: Weg und Bedeutung der altkirchlichen Christologie, halten genau an dieser Konstruktion des christlichen Dogmas fest, sie sind eigentlich staatstreue Theologie. Sie leugnen – wie die gesamte Herschaftstheologie – den Parakleten und verweigern die Erinnerungs- und Trauerarbeit.

  • 13.05.89

    Die Diskussion um die Kollektivschuld war nahe an des Rätsels Lösung herangekommen; diese Lösung ist jedoch versperrt worden dadurch, daß die Kollektivschuld einfach nur verworfen wurde anstatt genauer bestimmt und entschlüsselt zu werden. Entscheidend ist, daß der gesellschaftliche Schuldzusammenhang, die Konstellationen und Bedingungen, die zur Katastrophe geführt haben, in die eigene Verantwortung mit aufgenommen werden, daß die Trauer- und Erinnerungsarbeit geleistet und nicht dadurch verweigert wird, daß man sich auf individuelle Schuld zurückzieht (falscher Sündenbegriff, der die theologische Schuld der juristischen angleicht). Wie unfähig das Recht ist, dieses Problem überhaupt wahrzunehmen und zu begreifen, erweist sich daran, daß das Recht nur die individuelle Schuld (nur die Tat, die Unterlassung nur soweit, wie sie konkret als schuldhafte Tat sich dingfest machen läßt) kennt. Es ist kein Zufall, daß es im juristischen Bereich eine wirksame Aufarbeitung der Vergangenheit nicht gegeben hat. Umgekehrt: die juristische Aufarbeitung der Vergangenheit hat das Problem eher verschärft, fast unlösbar gemacht. Die eigentliche Schuld ist die, die rechtlich nicht mehr greifbar ist; und die rechtliche Verarbeitung der Schuld ist in weitem Maße eine Alibiveranstaltung, die wesentlich dazu beiträgt, daß die wirkliche Schuld nicht mehr sichtbar, fast nicht mehr bestimmbar ist. Nicht zufällig taucht hier, zusammen mit den „fürchterlichen Juristen“, das Phänomen des „pathologisch guten Gewissens“ auf. Das Recht selber wird durch die Erzeugung und Absicherung dieses „pathologisch guten Gewissens“ zu einer zentralen Ursache der jederzeit möglichen neuen Katastrophe. Zugleich schafft sich der Rechtsstaat seine eigenen Sündenböcke, ohne die die Reinheit des gute Gewissens nicht herzustellen und durchzuhalten ist. Mehr noch: Er läßt die schuldig werden, die aus Sensibilität an dieser Gesellschaft verzweifeln: Der Schuldvorwurf, der letztlich gegen diese Verzweiflung sich richtet, muß aufgelöst werden.

    Sichert der Rechtsstaat auch die Wissenschaften mit ab? Beide sind durch den Begriff der Tatsache mit einander verbunden und auf einander verwiesen. Tatsachen sind „Beweis-„grundlagen sowohl im Rechtsverfahren wie im „Prozeß“ der wissenschaftlichen Erkenntnis. Der Begriff der „Tat-„sache verweist aber darauf, daß diese Beweisgrundlagen nicht einfach nur gegeben sind. Tatsachen sind grundsätzlich Tatsachen für andere, sie müssen von anderen nachvollziehbar, verifizierbar sein, die sind gegeben nur unter Bedingungen, in denen menschliches Handeln, m.a.W. die Gesellschaft mit drinsteckt. Und bewiesen wird in beiden Bereichen Schuld.

    Wie hängt der juristische Schuldbegriff mit dem wissenschaftlichen (Ursache, Grund: Herrschaft des Kausalitätsprinzips) zusammen? Am Anfang der europäischen Aufklärung, im Ursprung der Wissenschaften steht die Suche nach dem Grund, dem Anfang, der Ursache: nach der Schuld. Der Grund, die Ursache, das Erste, der Anfang sind Ersatzbegriffe für Schuld; und die vom Kausalitätsbegriff beherrschte Wissenschaft ist ein Reflex des gesellschaftlichen Schuldzusammenhangs. Am Anfang steht die Schuld; die „Unschuld“ steht nicht am Anfang, sondern am Ende; sie ist nicht Ausgangspunkt, sondern Produkt von Versöhnung. (Seit wann gibt es Gefängnisse? Und welchen Stellenwert haben sie im gesellschaftlich-naturgeschichtlichen Prozeß? Präsentieren sie die Hölle, die die Welt an sich ist?)

  • 12.05.89

    Über Gott kann man nicht sprechen; der Gottesname „Ich bin“ ist an die erste Person gebunden, er ist nicht in die dritte Person übersetzbar. Damit hängt es zusammen, daß es von ihm (vom Gottesnamen) eine männliche oder weibliche Fassung nicht geben kann. Das Ich ist weder männlich noch weiblich, es ist nur Ich. Gott ist nicht objektivierbar, er ist für uns nur fassbar im Ich des Anderen; genau das ist die Idee des Heiligen Geistes, der Tröster und Verteidiger ist, d.h. der in der Lage ist, das Ich im Anderen zu erwecken, zu stärken, anstatt zu demütigen, zu verwirren, schließlich zu zerstören.

    Die Welt ist alles, was der Fall ist: deshalb darf es eigentlich eine theologische Kasuistik nicht geben. Die Übersetzung der Idee in Fälle ist genau die Form der Säkularisierung der Theologie, die ins Verderben führt, die diese abscheulichen Folgen hat, deren letztes Resultat der Faschismus ist. Der Faschismus ist das letzte Produkt der Objektivation, der falschen Säkularisation der Theologie, ihrer Selbstentfremdung. Er ist insoweit die christliche Häresie. Kasuistik, Sexualangst und Sexualfeindschaft gehören zusammen; nicht zufällig ist die kasuistische Moral in erster Linie Sexualmoral, die Sexualität ihr erster, bevorzugter Anwendungsbereich. Aber nicht als Objekt, sondern als Grund der Kasuistik ist die Sexualität in der Tat ein zentrales theologisches Thema. (Erster Gebrauch des Diktiergeräts)

  • 11.05.89

    Was mir Angst macht:

    – Ich habe den Krieg erlebt; und ich bin Zeitgenosse der schlimmsten Barbarei, des maschinellen Judenmords, der auch in meinem Namen begangen wurde. Spuren, mehr noch, die direkte Erbschaft dieser Barbarei sind zweifellos heute präsent. Den Schwur „das darf nie wieder sein“ habe ich wörtlich geleistet, als die Bundesrepublik sich der „westlichen Verteidigungsgemeinschaft“ anschloß: als die verfluchten Waffen und das zugehörige geistige und organisatorische Instrumentarium wieder rehabilitiert wurden. – Ich habe Angst, daß das, was heute als Revolution auftritt, die Voraussetzungen und die Folgen der Barbarei nicht begriffen hat, und deshalb ungewollt, aus Unkenntnis selber zum Wiedererstehen der Barbarei beiträgt; und die ist alles andere als harmlos.

    – „Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet“. Dieser Satz wird bestätigt durch das, was Horkheimer und Adorno die „Dialektik der Aufklärung“ nannten (und in diesem Werk präzisieren, thematisch durchführen). Die Geschichte der Naturerkenntnis (und ihr Resultat, das Bild der Welt, zu dem wir keine Alternative haben), ist die Geschichte eines Prozesses (auch im juristischen Sinne) gegen die Natur. Der naturwissenschaftliche Erkenntnisbegriff gleicht nicht zufällig dem staatsanwaltlichen und juristischen: er versetzt die Natur in den Anklagezustand und läßt sie als gerichtete zurück. Nur daß in diesen Prozeß die Geschichte der Gesellschaft verflochten ist: Die Geschichte der fortschreitenden Naturbeherrschung ist ein Teil der Geschichte der fortschreitenden Etablierung von Herrschaftsmechanismen und -institutionen in der Gesellschaft, die dann wiederum zu ihrer Absicherung der Eskalierung der Gewalt und der Institutionen, die sie repräsentieren (Militär, Polizei, Justiz), bedürfen. Das Gericht über die Natur schlägt auf die Menschheit zurück. – Ich habe Angst, daß unreflektierte Gewalt gegen Repräsentanten des Systems nur die Gewalt des Systems stärkt, aber nichts ändert.

    – Die Fixierung auf ein Feindbild (und ihre Folge: die Identifikation mit dem Aggressor).

  • 10.05.89

    Die „Welt“ wird definiert durch Physik und Ökonomie (Trägheits- und Tauschprinzip). Das Leben (nicht nur das Dasein) ist „in der Welt“, aber nur bedingt Teil der Welt. Verweltlichung = Säkularisierung = Objektivierung; Grundlage: Anklage-/Beweis-Verfahren; Ausschluß des Nicht-Beweisfähigen: vgl. Lyotard; Zusammenhang mit Ausschluß der Sinnlichkeit in der Physik (der primären Sinnesqualitäten). (Stichwort: Weltgericht.)

  • 07.05.89 (Forts.)

    Spiritus sanctus promittitur.

    Is. 44,3: Ich gieße Wasser auf ein durstig Land und Wasserbäche auf ein ausgedorrtes. Ich gieße meinen Geist auf deinen Stamm und meinen Segen über deine Sprößlinge.

    Ez. 11,19: Ich gebe ihnen ja ein anderes Herz und in ihr Inneres einen neuen Geist. Ich nehme weg das steinerne Herz aus ihrem Leib und schenke ihnen ein fleischern Herz.

    Ez. 36,26: wie 11, 19.

    Ez. 39,29: Mein Antlitz berge ich nicht mehr vor ihnen; ich gieße meinen Geist auf Israels Haus.

    Joel 3,1-2: Hernach geschieht’s, daß meinen Geist ich über alles Fleisch ausgieße, daß eure Söhne, eure Töchter prophezeien und eure Greise Träume haben und eure Jünglinge Gesichte schauen.

    Selbst über Sklaven und Sklavinnen werde ich in jenen Tagen meinen Geist ausgießen.

    Mt. 3,11: Ich taufe euch mit Wasser zur Bekehrung; er aber, der nach mir kommt, ist mächtiger als ich; ich bin nicht wert, ihm auch nur die Schuhe zu tragen. Er wird euch mit dem Heiligen Geist und mit Feuer taufen.

    Joh. 7,37-39: Am letzten Tag, dem „großen“ Festtag, stand Jesus da und rief: „Wer dürstet, komme zu mir und trinke. Wer an mich glaubt, aus dessen Innern werden, wie die Schrift sagt, Ströme lebendigen Wassers fließen.“

    Er meinte damit den Geist, den die empfangen sollten, die an ihn glauben; denn es gab noch keinen Geist, weil Jesus noch nicht in seine Herrlichkeit eingegangen war.

    Joh. 14,16,26: Ich will den Vater bitten, und er wird euch einen andern Beistand verleihen, damit er in Ewigkeit bei euch bleibe: der Geist der Wahrheit. …

    Jedoch der Heilige Geist, der Beistand, den der Vater in meinem Namen senden wird, wird euch alles lehren und euch an alles erinnern, was ich euch gesagt habe.

    Joh. 15,26: Wenn dann der Beistand kommt, den ich euch vom Vater senden werde, der Geist der Wahrheit, der vom Vater ausgeht, so wird er Zeugnis über mich ablegen.

    Joh. 16,7: Jedoch, ich sage euch die Wahrheit: Es ist gut für euch, wenn ich jetzt hingehe; denn wenn ich nicht hingehe, wird auch der Beistand nicht zu euch kommen. Doch ich gehe hin, so werde ich ihn senden.

    Act. 2,1: (Pfingsten)

    Spiritus Dei edocet mentes. (Exod. 4,12; Ps. 31,8; Is. 54,13; Mt. 10,20; Mk. 13,11; Lk. 12,11; 21,14; Joh. 6,45; 14,16,26; 15,26; 16,13; Röm. 8,16,26; 2 Kor. 1,22; 5,5; Eph. 1,13; 4,20,21; 1 Joh. 2,27)

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