September 1990

  • 09.09.90

    Feindesliebe als Erkenntnismittel: Im Haß das projektive Moment erkennen und als Schlüssel zur Wahrheit nutzen (z.B. Judenhaß als Reaktion auf den Dogmatisierungsprozeß, in dem die Christen durch Instrumentalisierung des Opfers sich auf die Seite der Täter stellten; Augustinus‘ Theorie von der Seligkeit im Anblick der Höllenleiden scheint darin begründet zu sein; die eigene Schuld mußte dann um der Befreiung willen zur unendlichen Schuld des „Gottesmords“ gesteigert und auf die Juden abgewälzt werden).

    Der Begriff des „deutschen Volkes“ ist ein Pleonasmus: die Deutschen sind das Volk, sozusagen der Inbegriff der gentes, der ethne, der (heidnischen) Völker, und ihre wirkliche Bekehrung hat vielleicht einmal tatsächlich Bedeutung für die Menschheit.

  • 08.09.90

    Leserbrief von Jürgen Schubach in der FR vom 08.09.90: „… und bleibe ich der Meinung, daß sich alle Konflikte durch das Recht lösen lassen.“

    * Der im Titel zitierte Satz verrät eine wahrhaft hybride Rechtsauffassung:

    . ausgeschlossen werden Lösungen, die unter zivilen Verhältnissen die ersten sein sollten, nämlich Lösungen durch Verständigung und Übereinkunft;

    . zugleich wird geleugnet, daß es Konflikte gibt, die sich rechtlich nicht lösen lassen; die Verdrängung dieses Problems führt zwangsläufig zur Gewalt, die er dann prophylaktisch auf jene projiziert, die sich seit je haben fügen müssen (nicht zufällig reizt ihn der Feminismus).

    . so schafft er das Gewaltpotential, dessen Auflösung die Justiz heute vor nicht mehr lösbare Aufgaben stellt: erst wenn diese Gesellschaft bereit ist, ihre (nicht immer justifiziable, in jedem Falle aber moralische) Mitschuld an der Gewalt, die sie dann so rigoros zu bekämpfen sich gezwungen fühlt, anzuerkennen, werden die ersten Schritte zum Rechtsfrieden auch in den Dauerkonflikten getan werden können;

    * Verräterisch das „bis ihm staatlicherseits nachgewiesen wird“:

    . Schuldig macht nicht die Tat, sondern erst der „staatliche Nachweis“; banal gesprochen: das Erwischtwerden (übrigens ein bei Demonstrationen heute auf beiden Seiten, bei der Polizei wie bei den Demonstranten, angewandtes Prinzip, das dann allerdings in der Öffentlichkeit nur auf eine Diskriminierung der letzteren hinausläuft);

    . wer Unrecht erlitten hat, es aber nicht nachweisen kann (wer m.a.W. nicht justifiziables Unrecht erlitten hat), muß halt damit fertig werden, daß nicht nachgewiesenes Unrecht rechtlich keines ist, der eigenen Erfahrung somit keine öffentlich verwertbaren Tatsachen entsprechen, sie also irreal sind (rechtliche wie wissenschaftliche Tatsachen sind an die Bedingung der Nachweisbarkeit gebunden; andernfalls können sie nicht als Tatsachen gelten); er läuft in die double-bind-Falle.

    . so halten Juristen sich für den Staat (diese Identifikation war der Preis für die Entlastung von dem Gewissensdruck, urteilen zu müssen: für das – dann allerdings pathologische – gute Gewissen), und jede Kritik ist „possenhaft, giftig und abwegig“, eigentlich ein staatsfeindlicher Akt.

    . Justiz als Träger/Inhaber des staatlichen Gewaltmonopols? Hier verwechselt er offensichtlich Rechtsfindung und Exekution des Urteils; nur auf dieses darf sich das staatliche Gewaltmonopol beziehen, während die Rechtsfindung (u.a. die Schuldfeststellung) Sache unabhängiger Gerichte ist, und nicht Sache des Staates. Auch bei der Rechtsfindung ist der Staat (in Gestalt des „Staatsanwalts“, der übrigens in zivilisierteren Staaten öffentlicher Ankläger heißt) nur Partei und nicht feststellende Instanz. Daß es heute – insbesondere im sogenannten Staatsschutzbereich – Fälle gibt, in denen Verdacht besteht, daß politischer Druck und vorauseilender Gehorsam (in Verbindung mit einem weder rechtlich noch moralisch begründbaren Staatsbegriff) die Urteilsfindung mit bestimmen, greift die Idee des Rechtsstaats in der Wurzel an. Manches wäre nicht mehr möglich, wenn die moralische und rechtliche Selbstreinigung der Justiz nach dem Kriege gelungen wäre.

    + Eines der wichtigsten Ämter bei den staatlichen Ermittlungs-und Verfolgungsbehörden ist heute der Pressesprecher;

    + Daß der Ankläger hierzulande „Anwalt des Staates“ ist, ist Teil einer blasphemischen Staatsmystik: Symptom der Staatsvergötzung, die zu den Quellen des deutschen Sündenfalls in diesem Jahrhundert gehörten.

    + Isolationshaft, Einschränkung der Verteidigerrechte, Ausschaltung der Öffentlichkeit

    + Hier verbinden sich sexistische Vorurteile mit einem Rechtsdenken, das in der letzten Konsequenz Unschuldsvermutung und Vorverurteilung fein säuberlich nach Macht-, Geschlechts- oder Gesinnungsgrenzen (und vielleicht auch mal wieder nach Konfessions- oder Rassengrenzen) verteilt.

    + Der Identitätszwang, die fehlende Kraft zur Distanz zur eigenen Tätigkeit, der heute die berufliche Existenz immer mehr durchdringt und beherrscht (und die geistige Existenz, die nur in Distanz zur beruflichen zu begründen ist, nicht mehr kennt, nur noch Freizeit, Hobby und Unterhaltung), zerstört die menschliche Würde in der Wurzel, er ist barbarisch und fürdert die Barbarei in gleichem Maße wie er eingreifende Besinnung verhindert.

    + Das Maß, mit dem Gerechtigkeit in einem Gemeinwesen allein sich messen läßt, ist sein Umgang mit den Armen und mit den Fremden (das müßte jedenfalls ein Christ von den Propheten gelernt haben).

    – Bezeichnend auch die Argumentationsfigur: Der Hinweis auf andere, die auch Dreck am Stecken haben, soll von den eigenen Schuldgefühlen befreien; noch so festgestellter Unschuld kann er die Schuld auf die Ankläger verschieben (nachdem er seine Kritiker als possenhaft, giftig und abwegig abqualifiziert hat, kann er selbst ungestört possenhaft, giftig und abwegig werden).

    – Das IN DUBIO PRO REO als Scheunentor oder Waschanlage.

    – bleibt im Bann des pathologisch guten Gewissens, das – nach der mißlungenen Aufarbeitung der eigenen Geschichte und unter dem Wiederholungszwang der zweiten Schuld – zur chronischen Berufskrankheit im deutschen Rechtswesen zu werden droht.

    – Beispiel dafür, wie blinde Wut verfolgende Unschuld produziert.

    – „Selbst von Rechtslaien darf erwartet werden, …“: Unerträglich der justizübliche belehrende Ton (Korrelat der eigenen Kritik-Empfindlichkeit und Zeichen der immer wieder wahrzunehmenden fehlenden Souveränität)

    – J.S. scheint jede Urteilskritik als Angriff zu empfinden -offensichtlich an der schwächsten Stelle getroffen reagiert er mit wütenden Projektionen;

    – Man muß nur seinen Gegner in die Ecke treiben; dann wird er schon so reagieren, daß man ihn als Schuldigen präsentieren und sich selbst mittels der dann üblichen Empörung freisprechen kann; ein alter Herrentrick.

    – Ich hoffe nur, daß J.Sch. kein Richter ist.

    Wie es scheint, ist die Kritik überfällig, jedenfalls sollte sie erfolgen, bevor der Bekenntnisstrick uns die Luft endgültig abschnürt. Bei uns ist immer noch (frei nach Carl Schmitt) nur der Staat souverän, nicht der Richter.

  • 07.09.90

    Bekenntnisse fordert, wer selbst verdrängen muß (und Liebesbekenntnisse, wer an seiner eigenen Liebe zweifelt): Das Zwangsbekenntnis (als säkularisierte Form des Bekenntnisses) ist Ausdruck der (selbstverschuldeten) objektiven Verzweiflung an der Erlösung. Cohen: Hat denn jemals jemand wirklich daran geglaubt?

    Welt-Kritik und Bekenntnis sind nicht äquivalent, wohl aber deckungsgleich; das säkularisierte Bekenntnis (das Bekenntnis, das den Bedingungen der Welt gehorcht) ist eine contradictio in adjecto. Liebes- und Schuldbekenntnis sprengen den (Schuld-)Zusammenhang der Welt und eröffnen die Sphäre, in der Theologie allein möglich ist.

    Die Öffnung im System die Physik, die Einstein in der speziellen Relativitätstheorie entdeckt hat, (die innere Grenze des Objektivationsprozesses) ist durch die nachfolgende zweite Instrumentalisierung (durch die Quantenphysik) wieder zugeschüttet (verstellt) worden. Mit dieser Konstellation hängt es zusammen, wenn in diesem Bereich die Naturbeherrschung nicht ganz gelingen will, wenn einerseits der gegenständlichen Interpretation (der dinglich-modellhaften Anschauung der Prozesse) objektive, unüberwindliche Grenzen gesetzt sind und andererseits der Objektbereich mit nicht mehr beherrschbaren Nebenwirkungen behaftet ist (Strahlungsprozesse, exzessive Lebensfeindlichkeit neuer chemischer Verbindungen: Entstehung hochgiftiger und krebsverursachender Substanzen). Der Schlüssel zum Verständnis dieses Bereichs liegt in der Bestimmung der objektiven Bedeutung der Lichtgeschwindigkeit (erklärbar durch ein nur in den „Phänomenen“, zu deren Konstituentien die Lichtgeschwindigkeit gehört, wirksames Moment, das als eine Art Zeitspiegelung sich beschreiben läßt; angegriffen und instrumentalisiert wird gleichsam das der Materie inhärente Zukunftsmoment; hier löst sich auch das Rätsel des Korpuskel-Welle-Dualismus, dessen Konstruktionselemente sich wie natürlich hieraus ergeben). – Hier löst die Physik ein, was in der Theologie bewußtlos begonnen wurde: die Instrumentalisierung (und damit die Neutralisierung, schließlich die Vergiftung) der Utopie.

  • 06.09.90

    Das Volk ist der Inbegriff der kollektiven Selbstverachtung (ein reiner Objekt-, kein Subjektbegriff; ohne die Kraft der Selbstbezeichnung): Urteile werden nicht selten deshalb „im Namen des Volkes“ gesprochen, weil damit die Verantwortung für das Urteil zum Verschwinden gebracht wird (Verantwortungslosigkeit als conditio sine qua non des Richtens).

    Das Volk ist eine Schicksalsgemeinschaft, deren Exponent ist der Held. Das Volk ist eine Masse von Helden.

    Das Volk ist die konkrete Erscheinungsform der Masse, da es das im Begriff der Masse enthaltene und zugleich verdrängte Konstitutionselement mit benennt: das Moment der Erhebung (Empörung) über die Masse, durch das sie zur Masse erst wird; das Volk ist Masse mit dem Bewußtsein der „Eigentlichkeit“, ohne das es Masse nicht gibt (die Eigentlichkeit ist eine Kategorie des verdinglichten Daseins, und die Philosophie der Eigentlichkeit ist aus inneren Gründen „völkisch“).

    Die Unterscheidung von laos und ethne, populus und gens gibt es im Deutschen nicht: Im Deutschen ist das Volk ein reiner Allgemeinbegriff, der eine davon unterschiedene Selbstbenennung nicht kennt, der sich selbst gleichsam immer schon von außen, als fremdes Volk begreift; deshalb ist im Deutschen die Wendung „Wir Deutschen“ nicht unüblich.

  • 05.09.90

    Die Differenz zwischen Benjamin und Adorno läßt sich anhand ihrer Beziehung zur Kunst aufzeigen: Benjamin sucht Philosophie und auch Theologie durch Kritik der Kunst zu konstituieren, während Adorno die ästhetische Erfahrung, die Sensibilität des produzierenden Künstlers in die Philosophie mit hereinnehmen, durch Reflexion zur Philosophie erheben möchte. Die Grenze wird bestimmt durch das Verhältnis zum Mythos: Benjamin will die Philosophie aus der Kritik des Mythos, zu dem er auch die Kunst zählt, gewinnen, während Adorno die Kunst selber als antimythisch begreift, sozusagen als auf dem Wege zur Erkenntnis, und er diesen Weg in der Philosophie nachvollziehen will.

    Bedeutung der Philosophie des Islam für die Neubegründung der Philosophie in Europa: Eine Reihe von Themen und Motiven, die in der europäischen Scholastik unmotiviert und wie aus heiterem Himmel erscheinen, sind in der islamischen Philosophie noch sehr deutlich im Zusammenhang und in ihrem historischen Ursprung zu erkennen. Eine Arbeit, die noch zu leisten wäre. Insbesondere die Engel- und Dämonenlehre, die im Islam noch direkte Beziehungen zum Mythos und zur Naturphilosophie (speziell zur Astrologie) aufweisen, wären zu untersuchen. Hinzu kommt: der Islam läßt sich wahrscheinlich als die konsequente Remythisiserung der Offenbarungsreligion beschreiben. Eine ganze Reihe von Kompromißbildungen, die hierbei notwendig waren, sind in die Scholastik bei gleichzeitiger Verdrängung ihres historischen Ursprungs mit übernommen, hierbei aber nicht wirklich aufgearbeitet worden. Ist das Problem des Islam vielleicht überhaupt erst dann lösbar – und ist insofern auch die Summa contra gentiles neu zu schreiben -, wenn die christliche Theologie durch das Purgatorium der Mythoskritik hindurchgegangen ist.

    Die merkwürdige Stellung der Rechtsgelehrten im Islam, die ja doch wohl eine gleichrangige Bedeutung neben den Theologen haben: Ist die hierdurch bestimmte Form der Objektivität der theologischen Wahrheit, die dann von der Scholastik rezipiert wurde, das verhängnisvollste islamische Erbe des Christentums (Produkt der islamischen Aufarbeitung der griechischen Philosophie)? Der Islam ist sozusagen vor der Verinnerlichung und Vergegenständlichung des Daimon und des Schicksals zurückgeschreckt und hat sie wieder nach außen versetzt. Das ist in die Konstruktion der islamischen Naturphilosophie, die insoweit mythisches Erbe übernimmt und den Schritt in die gesellschaftliche Naturbeherrschung durch Instrumentalisierung nicht mitvollzieht. Diese merkwürdige Vorstellung: Allah ist nur der Höchste der Götter; die Engel sind gottähnliche Wesen, Repräsentanten der alten mythischen (Sternen-)Götter; die sublunarischen Dämonen sind offensichtlich Repräsentanten der alten Stammesgötter, von denen nach islamischer Auffassung einige sich zum Islam bekehrt haben.

    Zur Konstruktion des göttlichen Zorns: Hat er kein Objekt mehr oder hat er noch kein Objekt?

    Der Staat, wenn er selbst sich getroffen fühlt, wie im Falle der Terroristen-Verfahren, vergißt alle rechtlichen Selbstbeschränkungen und fällt in die finsterste Vergangenheit der Blutrache zurück.

    Nicht Zwangsbekenntnis, sondern: Säkularisation des Bekenntnisses, Unterwerfung des Bekenntnisses unter Weltbedingungen, die zwangsläufig zur Umkehrung und Vernichtung seiner ursprünglichen Intention führt.

    Die nationale Besoffenheit soll den Heiligenschein liefern für den Reibach, den die BRD-Wirtschaft in der DDR machen will (wie schon einmal die deutsche Wirtschaft in den Arisierungs-Verfahren vor einem halben Jahrhundert: auch damals gab es eine Treuhandstelle).

    Rüstungsindustrie, Entwicklungshilfe, Agrar-Marktordnungen, Energie-Forschung, überhaupt die Großprojekte der naturwissenschaftlichen Forschung (Grundlagen-Forschung), nicht zu vergessen: der Gesundheitsbereich und die Chemische Industrie: Schwerpunkte der westlichen Ökonomie sind längst zu mehr oder weniger verdeckten Subventionsbereichen geworden, wobei die Namensgebung und die nach draußen vertretenen Ziele mittlerweile fast durchgehend Orwellschen Sprechregelungen unterliegen (Beispiel; Kriegs-/ Verteidigungsminister). Die Umkehrung der Beweislast für den, der versucht, die Dinge beim Namen zu nennen, ruht auf öffentlichen (gesamtgesellschaftlich induzierten) Verdrängungsleistungen, die nur an den dafür notwendigen paranoiden Projektionen zu erkennen ist – Modell der Kohlschen Sprachstrategie.

    Der Logos, der an die Stelle des ursprünglich Messianischen trat, als die Naherwartung enttäuscht wurde, war das Indiz für die Veränderungen, die dann im religiösen (und später politischen) Bekenntnisbegriff sich entfaltet haben. Das spekulative Verhältnis Gottes zur Schöpfung, für das der Logos seit Philo und dem Evangelisten Johannes einsteht, hat sein gesellschaftlich-politisches Pendant in der Verwaltung. Nicht zufällig waren die Logos-Spekulationen verbunden mit den Spekulationen über die Engel-Hierarchien, die die Organisation des Kosmos repräsentierten; nach ursprünglicher Auffassung war der Logos selber ein Engel (vgl. Werner: EdChD).

  • 03.09.90

    Auswirkung des Bekenntnissyndroms auf die Sprache; Zusammenhang mit der subjektiven Etablierung des Staats, seiner Verankerung im Subjekt, und dem Ursprung des Tausch- und des Trägheitsprinzips (mit der Geschichte der Naturbeherrschung).

    Der Islam, die Lichtmetaphysik, die Erfindung der 0, die Lokalisierung der aktiven Vernunft in der Mondsphäre und die Furcht vor der Emanzipation (Furcht vor der Aufklärung – Bedeutung der Entdeckung des Infinitesimalprinzips: Ursprung des Ursprungsbegriffs).

    Konstruktion des Staates; Aufbau auf dem Gewaltmonopol, dem Verbot der Selbstjustiz; Auswirkung auf die Struktur des Subjekts, Zwang zur Verarbeitung der Ohnmachts- und Angsterfahrung; Zusammenhang mit dem Bekenntnissyndrom.

  • 02.09.90

    Die Abschaffung der Todesstrafe rührt an die Grundlagen des traditionellen Christentums: Die Opfertheologie als Instrumentalisierung des Kreuzestodes, die notwendig war zur Begründung und Rechtfertigung des Staates (mit dem Erfolg, oder auch um den Preis, daß sie die Gläubigen von der Nachfolge-, Märtyrer- und Opferseite auf die „Glaubens-„, „Bekenner-“ oder Täterseite transportierte), war seit je verbunden mit der Rechtfertigung der Todesstrafe, die nicht zufällig besonders exzessiv in der Juden-, Ketzer- und Hexenverfolgung angewandt wurde. – Aber heute gibt es bereits schlimmere Strafen als die Todesstrafe, mit der Tendenz der Verlagerung der Strafe vom Ende (vom Urteil) an den Anfang des Rechtsverfahrens (in den Ermittlungsbereich): Anwendung von Folter, Isolationshaft, Einschränkung der Verteidigung. – Theologische Konsequenzen daraus? Kafkas Grunderfahrung des „Angeklagten“ verschärft sich zur Erfahrung, nicht mehr nur angeklagt, sondern schon vor jeder Ermittlung verurteilt zu sein (Präzisierung des Begriff des Vorurteils). Was die Nazis an den Juden erprobt haben, wird heute fast in aller Welt an den „Staatsfeinden“ mit der gleichen paranoiden Rationalität exekutiert.

  • 01.09.90

    Einbruch der Welt in den zentralen Bereich der Theologie: Das säkularisierte Bekenntnis fordert nur, wer selbst verdrängen muß; und das geforderte Bekenntnis soll gerade (durch Projektion) mithelfen, die Verdrängung zu stabilisieren. Der empörten Selbsterhöhung des Fordernden entspricht die Unterwerfungsforderung, die an den Adressaten des Bekenntniszwangs ergeht. Deshalb die Wut, die eine Weigerung, dem geforderten Bekenntnis zuzustimmen, regelmäßig auslöst. Die Psychodynamik des säkularisierten Bekenntnisses (des Bekenntniszwangs) weist auf dessen Ursprung zurück: die Etablierung des Staats, die Anerkennung des (göttlichen) Herrschers, im Subjekt die Organisation des (männlichen) Ödipuskomplexes, die Verinnerlichung des Zwangs und des Opfers, mit einem Wort: den römischen Kaiserkult. Etwas von der Drohung, die Verweigerung eines geforderten Bekenntnisses werde als Majestätsbeleidigung geahndet, steckt in jedem Bekenntniszwang.

    Titelvorschlag: (Theologie und) Herrendenken.

    Projektion

    oder

    Modell unserer Beziehung zur dritten Welt?

    „Ja wol, sie halten uns Christen in unserem eigenen Land gefangen, Sie lassen uns erbeiten im nasen schweis, gelt und gut gewinnen, Sitzen sie die weil hinter dem Ofen, faulentzen, pompen und braten birn, fressen, sauffen, leben sanfft und wol von unserem ererbeiteten gut, Haben uns und unser güter gefangen durch jren verfluchten Wucher, spotten dazu und speien uns an, das wir erbeiten und sie faule juncker lassen sein, von dem unsern und in dem unserm, Sind also unsere HErrn, wir jre Knechte mit unserm eigen gut, schweis und erbeit, fluchen danach unserm HErrn uns zu lohn und zu danck. Solt der Teufel hie nicht lachen und tantzen …“ Luther: Von den Juden und ihren Lügen. Zit. nach R. Hilberg, S. 23.

    Modell der Terrorismus-Gesetzgebung:

    „Wenn ein Jude einen Christen angreift oder tötet, steht ihm keine Gegenrede zu, sondern er muß stillschweigend Recht über sich ergehen lassen, da er als Verfolger Gottes und Mörder am Christentum keinen Anspruch auf christliches Entgegenkommen hat.“ Salzwedeler Stadtrecht im 15. Jhdt., zit. ebd.

Adorno Aktueller Bezug Antijudaismus Antisemitismus Astrologie Auschwitz Banken Bekenntnislogik Benjamin Blut Buber Christentum Drewermann Einstein Empörung Faschismus Feindbildlogik Fernsehen Freud Geld Gemeinheit Gesellschaft Habermas Hegel Heidegger Heinsohn Hitler Hogefeld Horkheimer Inquisition Islam Justiz Kabbala Kant Kapitalismus Kohl Kopernikus Lachen Levinas Marx Mathematik Naturwissenschaft Newton Paranoia Patriarchat Philosophie Planck Rassismus Rosenzweig Selbstmitleid Sexismus Sexualmoral Sprache Theologie Tiere Verwaltung Wasser Wittgenstein Ästhetik Ökonomie