„Oder wird das All wieder in sich zusammenstürzen, so daß unsere Nachkommen, gleich einem Astronauten, der in ein schwarzes Loch stürzt, das Firmament buchstäblich auf den Kopf fällt, und ein Feuerball wiederentsteht, wie der, aus dem das Universum hervorgegangen ist.“ (Martin J. Rees: Expandiert das Universum immer weiter? in Lettre International, Heft 11, IV.Vj./90, S. 78) Kann es sein, daß die Theorie des „Schwarzen Lochs“ nur die Tatsache, daß der Himmel in der Nacht dunkel und die Zahl der sichbaren leuchtenden Sterne begrenzt ist (Olberssches Paradoxon), und das Faktum des Firmaments (des tagsüber „blauen Himmels“) erklärt?
Gegen das periodische System der Elemente und die daraus gezogenen kosmologischen Schlüsse (Weizsäckers Konzept der Entstehung der Sonnenenergie; Vorstellung, daß die gesamte Materie aus der „einfachsten“ Atomstruktur, der des Wassestoffs entstanden sein muß): Stimmt eigentlich die konzeptionelle Voraussetzung der Trennung von Raum, Zeit und Materie (Inertialsystem)? Wird unter dem Begriff der Materie (durch ihre Beziehung zum Trägheitsgesetz) nicht Ungleichnamiges gleichnamig gemacht (wie unter der Herrschaft des Tauschprinzips die Waren im Warenkosmos)? Käme es nicht eher darauf an, das Ungleichnamige wiederzuentdecken? -Die spezielle Relativitätstheorie hat hinsichtlich der Tragweite Vorrang vor der allgemeinen: Sie rührt an den begrifflichen Ursprung, ans transzendentale Apriori der Physik.
Zur Gleichnamigmachung des Ungleichnamigen: Hier lassen sich vielleicht Aufschlüsse aus der Interpretation der Planckschen Strahlungsformel (der Grenze der molekularen Wärmetheorie) erwarten.
Das Bekenntnis zu einer Sache war notwendig (und wurde erfunden), als niemand mehr an die Sache glaubte und deshalb die Glaubenden sich der Bestätigung durch andere versichern mußten (das gilt fürs Trinitätsdogma wie für den Sozialismus). Bekenntnisinhalte sind an bestimmte historische Situationen gebunden, dogmatisiert werden sie, wenn sinnwidrig ihre Geltung über den vergangenen historischen Punkt hinaus: wenn ihre überzeitliche Geltung behauptet wird.