2.10.1994

Der Esel war kein Opfertier; zur Auslösung der Erstgeburt des Esels wurde ein Lamm geopfert (Ex 1313).
Dt 2210: Die Trennung von Joch und Last sprengt das Inertialsystem und seine Begründung, die Gravitationstheorie. Sie enthält neben der Kritik der Raumvorstellung auch die Elemente einer Kritik der unvermittelten politischen Anwendung der Marxschen Theorie: Hängt nicht die mangelnde Unterscheidung des Tauschprinzips vom gesellschaftlichen Schuldzusammenhang (des Tauschprinzips und der Schuldknechtschaft) mit der Vorstellung zusammen, daß Recht und Gerechtigkeit kompatibel seien, wobei übersehen wird, daß Gemeinheit (aus beweislogischen Gründen) kein strafrechtlicher Tatbestand ist?
Die Unterscheidung von Joch und Last schließt die von Rechts und Links mit ein (die Unterscheidung von Rechts und Links ist ein Reflex der Unterscheidung der Vorn-Hinten-Beziehung von der Oben-Unten-Beziehung).
Der physische Schmerz ist die Widerlegung des Idealismus, der Beweis der objektiven Realität der Materie.
Die Feste, die die oberen von den unteren Wassern trennt, ist das einzige Werk der Schöpfung, das auch dem Blick Gottes entzogen ist: es liegt hinter seinem Rücken. Daß die Feste die Rückseite Gottes ist, drückt sich u.a. in dem Satz aus: Der Himmel ist Sein Thron. Schließt sich hier nicht die Beziehung zur Merkaba-Vision des Ezechiel an?
Bezieht sich nicht der Satz vom Binden und Lösen auf das Werk des zweiten Schöpfungstags; unsere Aufgabe liegt dort, wo Gottes Blick nicht hinreicht: Nur über Ihn können wir uns von unserer Blindheit und Lähmung befreien. Der Himmel ist die Rückseite Gottes (die sinnliche Manifestation des Absoluten). Hier liegt der Grund, weshalb in der Schrift das „von Angesicht zu Angesicht“ mit der Todesdrohung verbunden ist.
Bezeichnen nicht die Kreiszahl Pi und der natürliche Exponent e den Schnittpunkt oder die Berührungspunkte, an denen Geometrie und Algebra sich aufeinander beziehen?
Ist es nicht merkwürdig, daß die drei Totalitätsbegriffe der kantischen Philosophie, Wissen, Natur und Welt, auf Wendepunkte der Zivilisationsgeschichte zurückweisen:
– Der Begriff des Wissens entspringt im Kontext der Ursprungsgeschichte des Sanskrit (in den Veden),
– während die Begriffe Natur und Welt auf den griechischen Anteil an der Zivilisationsgeschichte verweisen: Die Philosophie entspringt mit der Trennung der Begriffe Natur und Welt, die in dieser Trennung überhaupt erst sich bilden.
Während die griechische Philosophie den Ursprung der Urteilsform in den Begriffen Natur und Welt hat einfangen und disziplinieren können, hat der Begriff des Wissens in der indischen Tradition zur überbordenden Entfaltung der Phantasie geführt, die dann nur durchs buddhistische Nirwana domestiziert werden konnte. Mit dem Naturbegriff hat der Selbsterhaltungstrieb (und die Institution des Privateigentums) in der Objektivität sich verankert.
Mit der creatio mundi ex nihilo ist der objektive Selbstwiderspruch in die Theologie mit hereingenommen worden; mit der Opfertheologie wurde dieser Widerspruch zum Schweigen gebracht und sanktioniert.
Ist nicht die moderne Linguistik eine sehr englische Disziplin, deren Übersetzung ins Deutsche bis heute nicht gelungen ist? Und ist die französische Postmoderne das sprachlogische Pendant der angelsächsichen Linguistik?
Wenn die Geschichte der Aufklärung als ein ungeheurer Verdrängungsprozeß sich begreifen läßt, wird man davon ausgehen müssen, daß, wenn die „kritische Masse“ des Selbstwiderspruchs erreicht ist, der Verdrängungsapparat dem Druck nicht mehr standhält: Wird dann die Aufklärung sich vollenden? – Vgl. Hegels Phänomenologie des Geistes, die ihren Gegenstand erreicht, wenn die Idee des Absoluten nicht mehr zu halten ist.
Daß unsere Justiz auf dem rechten Auge blind ist, hat seinen Grund nicht in der Gesinnung einiger Juristen, sondern in einem Konstruktionsfehler des Rechts. Das läßt sich demonstrieren am Mißlingen der juristischen Aufarbeitung der eigenen Vergangenheit, der Justiz des Dritten Reiches. Wenn Carl Schmitt das Rechtsproblem der Souveränität dezisionistisch löst: durch die Begründung des Instituts der Diktatur, so übersieht er den einfachen Sachverhalt, daß die Idee der Souveränität nur das Gnadenrecht, nicht aber ein Exekutionsrecht zu begründen vermag. Aber das Gnadenrecht ist nur das Recht des Souveräns, die Selbstanwendung in der Praxis der Justiz, nach dem Motto „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“, von der Diktaturen seit je gerne Gebrauch machen, verändert das Recht im Kern; sie müßte sich eigentlich von selbst verbieten.
Während das Gnadenrecht theologisch aus dem Satz „Seid barmherzig, wie euer Vater im Himmel barmherzig ist“ sich herleiten läßt, fällt das Exekutionsrecht eindeutig unter das Verdikt der Hybris, ebenso übrigens wie die Verachtung des Volkes in Wahlkämpfen: in der gnadenlosen Instrumentalisierung des Satzes, daß Gemeinheit kein strafrechtlicher Tatbestand ist.
Der Satz, daß Gemeinheit kein strafrechtlicher Tatbestand ist, läßt sich vor allem anhand der Praxis des Strafvollzugs in diesem Land verifizieren.
Die Wahrheit unterscheidet sich vom Richtigen durch das Barmherzigkeitsgebot.


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