20.06.88

Zur Theorie des Namens: Gesetze werden „im Namen des Volkes“ erlassen, Urteile „im Namen des Volkes“ gefällt. Gesetze wie Urteile, das Wesen des Richtens überhaupt, sind per definitionem nur von oben nach unten anwendbar, d.h. gegen das Volk gerichtet. Der Name des Volkes hat demnach hier im präzisesten Sinne double-bind-Funktion, er soll dem Volk das schlechte Gewissen machen; er treibt das Volk in die Arme seiner Feinde, die seinen Namen nur usurpieren. M.a.W. der „Name des Volkes“ ist Ausdruck der kollektiven Selbstfeindschaft, deshalb faschistisch.

Nachtrag 02.02.89: Volk läßt sich bestimmen als Schicksalsgemeinschaft. D.h. Volk ist als Objekt des Schicksals durch den Schuldzusammenhang des Schicksals definiert. Völker gibt es erst, seit des Könige gibt, beide gehören dem mythischen Zeitalter an. Die Königstradition im Christentum (die sich im Gegensatz zur Reichstradition, die am Caesar sich orientiert, auf David, den Stammvater des Messias, beruft) bezeichnet demnach genau die Wiederkehr des Mythos, den Bereich, auf den sich die Idee der Umkehr, die Christentum und Judentum konstituiert und verbindet, bezieht.


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