22.08.1996

Enthält der Ausdruck „durch die Blume sprechen“ nicht einen Hinweis auf die Sprache der Pflanzen (und des Unbewußten, des Es)? In welcher Beziehung stehen Gärten (der Garten des Paradieses eingeschlossen) zum Unbewußten? Ist nicht der Garten eine Verkörperung des Metaphorischen (während Tiere das Symbolische verkörpern), und ist der Islam, der das Paradies, mit Quellen, Bäumen und Blumen, ans Ende setzt, ein Opfer der Metaphorik? Sind Metaphern objekt- und naturbezogen, Symbole begriffs- und weltbezogen (und wurde das Opfer Kains deshalb nicht angenommen, das Opfer Abels dagegen doch)? Der Vorwurf des Selbstmitleids, der auf andere grundsätzlich nicht anwendbar ist, dient vor allem dazu, den Blick des Mitleids zu unterdrücken, dem andern die Schuld zuzuschieben. Der Vorwurf des Selbstmitleids ist ein Instrument der Schuldverschiebung. Er macht den andern zum stellvertretenden Opfer, das das verdrängte eigene Mitleid sühnen soll. Er verstopft die Quelle der Barmherzigkeit. Der an andere adressierte Vorwurf des Selbstmitleids gehört zur Logik der Vergewaltigung wie auch der Folter. Der Schuldvorwurf ist prophylaktisch, er rechtfertigt schon im Voraus die Gewalt, die dem Andern dann angetan wird. Indikativ und Imperativ: Auch das imperativische Gesetz steht im Indikativ, als Ausdruck des Seins, dem jeder gehorchen muß, und zwar unabhängig davon, ob es einsichtig und vernünftig ist oder nicht. Zur Legitimation des Gesetzes genügt der Hinweis auf die Macht, die in ihm sich ausdrückt. Der Imperativ der Lehre dagegen gründet in ihrer vollständigen Durchsichtigkeit, der Indikativ der Lehre ist der Ausdruck dieser Durchsichtigkeit, in der ich mich selbst wiedererkenne. Das Dogma verschiebt den imperativen Charakter der Theologie vom Inhalt auf die Form; es trennt den Gehorsam als Glaubensgehorsam vom Hören und vom Tun. Das Dogma war das Instrument der Rehabilitierung der Väter. Wenn die Fähigkeit, sich in den Angeklagten hineinzuversetzen, verdrängt wird und schwindet, wird das Recht zum organisierten Rachetrieb. Das Institut der Strafe verweist darauf, daß es im Recht nicht um die Opfer geht, sondern um die Legitimierung des Rachetriebs. Das „gesunde Rechtsempfinden“ der Nazis hat aus der Abfuhr des Rachetriebs einen hygienischen Akt gemacht (und wie es scheint, ist er das im Verständnis der Deutschen geblieben). Der Staat befriedigt gleichsam stellvertretend den Rachetrieb und die Mordlust seiner Bürger (deshalb waren Hinrichtungen im Mittelalter öffentlich), und er entsühnt ihn zugleich, indem er die Schuld daran auf sich nimmt. Vor diesem Hintergrund wird der deutsche Titel für denm öffentlichen Ankläger, der Titel des Staatsanwalts (der in der Anklage den Staat verteidigt) verständlich. Die Strafe, die an anderen verfolgt, was der zivilisierte Mensch sich selbst verbieten muß, hat ihr Maß an der Gewalt, die diese Verdrängungsleistung erfordert. Was in den Knästen sich zuträgt, nimmt man ebenso nicht wahr, wie man den Blick ins eigene Unbewußtsein sich verbietet. Auch die Gefangenen in den Knästen leiden stellvertretend, und ihr Leiden wird durchaus als entsühnend (allerdings nicht als befreiend) erfahren: Draußen sind die 99 Gerechten, die den Gefangenen, wenn sie sich herausnehmen, ihr Leiden auch zu äußern, Selbstmitleid vorwerfen. Das theologische Konstrukt des stellvertretenden Sühneleidens hat die Erlösten zu Komplizen der Täter (und das Christentum zu einer Religion des Herrendenkens) gemacht. Deshalb wurden die Juden als „Gottesmörder“ verfolgt: Es gibt kein stellvertretendes Sühneleiden ohne Wiederholungszwang.


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