Prozeß gegen Birgit Hogefeld: Auf die Frage der Verteidigerin nach dem Grund der erneuten Festnahme einer Prozeßbesucherin, erklärt der Vorsitzende Richter (Dr. Schieferstein) erkennbar wütend und mit aggressiver Lautstärke: „Damit habe ich nichts zu tun“. Die Art seiner Reaktion weist darauf hin, daß er den Vorgang sehr wohl kennt und offensichtlich doch etwas damit zu tun hat (die Anfrage der Verteidigerin hat ihn nicht überrascht, nur verärgert; deshalb seine gereizte Reaktion). Bei der Festnahme (am vergangenen Donnerstag, an ihrem Geburtstag!) hatten sich die Polizeibeamten auf eine „Anordnung des Vorsitzenden Richters“ berufen.
Synthetisches Urteil apriori: Wieder einmal erweist sich, daß nur die Verteidigung und die Angeklagte in diesem Prozeß souverän agieren (aber was bleibt ihnen auch anders übrig), während Bundesanwälte und Richter nur noch gereizt reagieren. Man hat das Gefühl einer Verhandlung beizuwohnen, in der die Beziehung des Gerichts zur Angeklagten auf den Kopf gestellt ist: Das Gericht verhält sich, als sei es selbst angeklagt, als müsse es sich fortwährend gegen Beschuldigungen wehren, die es nicht entkräften, sondern nur noch durch repressive Maßnahmen unterdrücken kann: Jede Erörterung der Fakten wird verweigert, ihr bloßes Lautwerden diskriminiert. So sieht sich das Gericht immer wieder gezwungen, den Grundsatz „In dubio pro reo“ für sich selbst geltend zu machen (aber in keinem Fall und um keinen Preis für die wirklich Angeklagte, die ohnehin, schon durch die Inszenierung des Verfahrens, vorverurteilt ist). – Das jedoch ist die zwangsläufige Folge davon, daß der Prozeß mit all seinen Begleiterscheinungen (zu denen auch die Nichtwahrnehmung durch die Medien gehört) objektiv als politischer Prozeß geführt wird: Die Angeklagte ist nicht nur Angeklagte, sie ist Feind; und die Besucher sind Parteigänger des Feindes, „Sympathisanten“, sie werden ausnahmslos wie potentielle Terroristen angesehen und behandelt (Empfang durch maschinenpistolenbewehrte Polizeibeamte und Hundeführer, im Eingang dann schikanöse, entwürdigende und diskriminierende Kontrollen, die demonstrieren, daß die Würde des Menschen im wörtlichen Sinne antastbar ist). Durch rigoros gehandhabte Sprachregelung jedoch soll um jeden Preis der Schein eines rechtsstaatlichen Verfahrens aufrechterhalten werden.
Wie es scheint, ist inzwischen zumindest ein Teil der Prozeßbesucher dem Gericht und der Polizei mit Namen bekannt (so wurde ein regelmäßiger Prozeßbesucher, der bisher weder mit dem Gericht noch mit der Polizei persönliche Berührung gehabt hat, von einem Polizeibeamten mit seinem Namen angesprochen; die Frage, woher er ihn kenne, wurde von dem Beamten nicht beantwortet). Einige Besucher wurden, nachdem sie vor dem Gerichtsaal festgenommen worden waren, erkennungsdienstlich behandelt; der Polizei im Gerichtsgebäude liegen Fotos dieser Prozeßbesucher vor (ob auch von anderen Prozeßbesuchern, war nicht erkennbar; aber die Größe des Packens ließ darauf schließen, daß weitere Fotos vorliegen).
Gründet nicht die merkwürdige, redundante Selbstbezeugung der subjektiven Formen der Anschauung („Ich und der Vater sind eins“) in ihrem Grundprinzip: in der Subsumtion der Zukunft unter die Vergangeheit: so bezeugt sich Zukunft als vergangen?
Die Form des Raumes ist der gelungene (und zugleich neutralisierte) hieros gamos.
Werden die Zitate aus dem „Alten Testament“ in der Johannes-Apokalypse unverändert wiedergegeben, oder in der Formulierung oder durch den Zusammenhang verändert oder ergänzt (vgl. die vier apokalyptischen Reiter; das Buch, das der Seher ißt; der Himmel, der wie eine Buchrolle sich aufrollt; der Unzuchtsbecher; das Tier aus dem Meer und das Tier vom Lande u.ä.)?
Max Webers Unterscheidung von Verantwortungs- und Gesinnungsethik greift zu kurz: Selbstverständlich kann man mit Gesinnungen keine Sachzwänge aushebeln. Aber das heißt nicht, daß man Sachzwänge unreflektiert hinnehmen muß. Die Anerkennung von Sachzwängen schließt ihre Reflexion (und damit ihre Konfrontation mit anderen Notwendigkeiten, ihre Variabilität) nicht aus.
Nicht nur die Außenbeziehunger der Staaten erweisen sich als Naturverhältnisse. Über die Armut dringt die rohe Natur der Außenwelt ins Innere der Gesellschaft ein.
Die explosive Entwicklung des Militär- und Rüstungsbereichs, die in Wechselbeziehungen zu den sich ändernden Strukturen im Innern der Staaten steht, wird unterstützt und stabilisiert durch den irren Griff nach den Sternen und durch den ebenso irren Griff ins vorgebliche Innere der Materie.
Merkwürdige Beziehung des Prinzips der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit zu den kantischen Antinomien: Hier wird das Problem, ob die Ausdehnung des Raumes endlich oder unendlich ist, in der Längenkontraktion handgreiflich und auf neue Weise bestimmbar. Paradox die Konsequenzen hinsichtlich der Zeit: Die Zeitdilatation verlegt das Ende der Zeit in ihren Anfang.
23.5.1995
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