Die „konsequent eschatologische“ Auffassung des Urchristentums als Ansatzpunkt zum Verständnis der dogmengeschichtlichen Entwicklung (Martin Werner) liefert zugleich den Ansatzpunkt für die Geschichte der Instrumentalisierung der Lehre und Praxis des Christentums: den Zusammenhang der Einbeziehung des Christentums in die Herrschaftsgeschichte mit den daraus folgenden inhaltlichen Veränderungen des Glaubens. Einer der Kernpunkte ist hierbei die Entwicklung der Lehre vom Kreuzestod, der Opfertheologie (Verschiebung von Täter und Opfer, gemeinsamer Ursprung der Hypostasierung Jesu und der frühkirchlichen Judenfeindschaft, die nicht nur aus der jüdisch-christlichen Konkurrenzsituation zum römischen Staat herrührt – vgl. EdChD, S. 17: … Voraussetzung … für den folgerichtigen Schluß des Apostels Paulus, daß also Christus (durch seinen Tod) auch des Gesetzes Ende geworden sei – Rm 10, 4: die Erlösung ist demnach u.a. auch eine vom „jüdischen Gesetz“?).
24.07.90
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