25.04.91

„Auf der anderen Seite steht überhaupt ein Verzicht auf theologische Theoriebildung über das Judentum und das christlich-jüdische Verhältnis; man strebt eine rein praktische Beziehung an …: ein offenes gegenseitiges Lernverhältnis … Bekenntnis ist immer Negation eines anderen, während Lernen mich immer in meine Schranken verweist.“ (Friedrich-Wilhelm Marquardt: Verwegenheiten, S. 276) Nicht nur „Verzicht auf theologische Theoriebildung über das Judentum“, sondern allgemein: Korrektur des theologischen Theoriebegriffs, soweit er Theorie „Über“, d.h. hinter dem Rücken seines Objekts sein will: soweit er am szientifischen Objektivationsprozeß sich orientiert. Nicht nur am Beispiel Judentum, sondern am gesamten Inhalt der Theologie muß sich ein Lernen bewähren, das den Komfort des begrifflichen Erkennens, auch wenn auf ihn ohne Gefahr der Regression nicht verzichtet werden darf, als Sünde wider den Heiligen Geist begreift: durch den erreichten Stand des historischen Objektivationsprozesses hindurch (und nach vorbehaltloser Rezeption der nominalistischen Philosophiekritik, allerdings ohne die kurzschlüssige Konsequenz, der Name sei nur flatus vocis, „Schall und Rauch“) einen Erkenntnisbegriff wiedergewinnt, der sein Maß an der benennenden Kraft der Sprache hat. Eine solche Erkenntnis setzt insbesondere die Kritik des Bekenntnisbegriffs: die Entkonfessionalisierung der Theologie voraus. Der Bekenntnisbegriff (und das durch ihn bestimmte Dogma) ist in der Tat hellenistisches Erbe, Erbe der Philosophie und Produkt der Anpassung theologischer Erkenntnis an die Erfordernisse und Strukturen institutioneller (kirchli-cher und politischer) Herrschaft. Der instrumentalisierte Bekenntnisbegriff (dessen Verhältnis zum neutestamentlichen noch zu klären wäre) verletzt durch seinen Objektbezug sowohl das biblische Bilderverbot als auch das Gebot der Feindesliebe. Dieser Objektbezug aber ist die Grundlage jeder „theologischen Theoriebildung über …“ (die den instrumentalisierten Bekenntnisbegriff voraussetzt) In diesem Zusammenhang hat der Bekenntnisbegriff die gleiche Funktion wie die subjektiven Formen der Anschauung in der kantischen Erkenntniskritik: er definiert das Medium, das Referenzsystem, in dem die synthetischen Urteile apriori theologischer Theorie allein möglich sind, allerdings mit der (historisch verhängnisvollen und systemlogisch seit je mit dem kirchlichen Antijudaismus verbundenen) Folge der Unerkennbarkeit der Dinge an sich.
Daß die christliche Assimiliationsfähigkeit, nachdem sie an der „heidnischen Antike“ sich bewährt hat, an der „jüdischen Widerstands- und Selbstbehauptungsfähigkeit“ gescheitert sei (ebd. S. 276), dieser Satz übersieht, daß gerade die zweite an der ersten gescheitert ist. Walter Benjamin hat als Kriterium der theologischen Erkenntnis und des Offenbarungsbegriffs die Kritik des Mythos, des Schicksals, begriffen. Der Ursprung der Philosophie aber läßt sich als Verinnerlichung des Schicksals, als Aneignung der objektivierenden Gewalt des Schicksals durchs Subjekt (das so zum Subjekt wird) begreifen (der Dämon des Sokrates). Die objektivierende Gewalt des Schicksal hat sich im Begriff niedergeschlagen, dessen Objektbeziehung mythischen Ursprungs ist und den Mythos perpetuiert. (Bei Heidegger, der den Geburtsfehler der Philosophie zu ihrem einzigen Inhalt gemacht hat, drückt sich das im Begriff der objektlosen Angst aus: das „Dasein“ ist als verinnerlichtes Subjekt-Objekt des Schicksals selber sowohl Ursprung als auch Objekt der mythischen Angst, nachdem es die projektive Ableitung der Angst durch den historischen Objektivationsprozeß an die Wissenschaft abgegeben hat.) Die Kritik des Objektbegriffs (des historischen Objektivationsprozesses) ist heute zur notwendigen Kritik des historisch-gesellschaftlichen Herrschafts-, Schuld- und Verblendungszusammenhangs geworden, ohne die es einen angemessenen Theologiebegriff nicht mehr gibt: Wir müssen endlich aufhören, Theologie hinter dem Rücken Gottes zu treiben, wie wir begreifen müssen, daß der Objektivationsprozeß (dessen theologischer Zentralbegriff der des Bekenntnisses war) zwar unvermeidlich war, aber nur durch kritische Selbstreflektion seine Beziehung zur Wahrheit wiederzugewinnen vermag. Im Begriff des Bekenntnisses hat der Mythos im Zentrum der Theologie überlebt.
Ist die Israel-Theologie Marquardts nicht doch der verzweifelte Versuch, über Judentum und Israel den Realitätsbezug wiederzugewinnen, den die Theologie durch ihre Instrumentalisierung verloren hat, anstatt – und dabei ist die jüdische Tradition in der Tat eine unersetzliche Hilfe – durch Erinnerungsarbeit den Schuldzusammenhang aufzulösen, der in der Geschichte des Bekenntnisses die Wahrheit des Christentums zur Unkenntlichkeit entstellt hat.
Wenn Petrus ein Typos der Kirche ist (wie Karl Thieme immer gelesen hat), könnte es dann nicht sein, daß Mt 1618 wahr ist, nur die Kirche(n) bis heute halt nur gebunden, aber noch nicht gelöst hat (haben), und vor allem: daß diese Lösung mit der des Bekenntniszwangs zusammenfällt.
„Barths Zeit stand ganz real im Zeichen des „Vergehens“ Israels“ (Marquardt: Verwegenheiten, S. 284): Das sind nun wirkliche sprachliche Verwegenheiten, wenn nicht Entgleisungen. Ich würde sagen: Barths Zeit stand ganz real im Zeichen der Vorgeschichte des Holocaust, des größten Verbrechens der Menschheitsgeschichte. Der obige Satz, wenn er denn im übrigen so stehen bleiben sollte, müßte enden: „… im Zeichen des antisemitischen/antijüdischen Vorurteils über das „Vergehen“ Israels“.
Oder: „Christliche Theologie nach Auschwitz und seither kann nur ethisch sein, wenn sie bemüht ist, mit den wirklichen und allen möglichen Opfern, Ganzopfern, den zum Holocaust Bestimmten, sich zu einen; nur dann, wenn sie Gottes Erbarmen und Gottes Gericht nicht weiter nur im Blick auf sie zu erkennen sich bemüht, sondern in einer neuen Anstrengung auch von ihnen her.“ (S. 285, Hervorhebungen z.T. von mir, H.H.) Wenn ich den Satz richtig verstehe, kann er doch eigentlich nur bedeuten, daß Theologen immer noch für sich in Anspruch nehmen, „Gottes Gericht … im Hinblick auf sie (die Juden) zu erkennen sich (zu) bemühen“, jetzt, nach Auschwitz, nur eingeschränkt durch die zusätzliche Anstrengung, Gottes Gericht „auch von ihnen (den Juden) her“ zu erkennen, als ob nicht das eine (Gottes Gericht über andere zu erkennen) genau die Hybris wäre, die zu Auschwitz geführt hat, und nur das andere (sich selbst in der Erwartung des Gerichtes Gottes zu erkennen) das einzig Zulässige, der einzig mögliche Weg zur Erfüllung des Nachfolgegebots, unter dem auch Theologen stehen. Dann aber kann christliche Theologie nach Auschwitz nur bestehen, wenn sie – anstatt „mit den wirklichen und allen möglichen Opfern … sich zu einen“ – endlich zu begreifen versucht, daß sie im Anblick von Auschwitz (und in dieser Gefahr steht auch die Opfertheologie im Anblick des Kreuzes) auf der Täterseite sich befindet (Mt 2540+45). Der Versuch, mit den Opfern sich zu einen, steht in der Tradition christlicher Einigungs- und Innerlichkeitsmystik (Ziel aber ist weder die Einigung mit Gott, noch die mit den Opfern, sondern die Einung und Heiligung des Gottesnamens: darin ist die jüdische Tradition mit der zweiten Bitte des Herrengebets einig); zulässig und gefordert ist nur der von uns zu leistende Teil an der Versöhnung: Reue und Umkehr; dazu gehört die Kraft zur Identifikation mit den Opfern, die Kraft, sich in die Erfahrung dessen, was wir ihm angetan haben (oder antun), „hineinzuversetzen“, das aber heißt: die reale und konkrete Schulderfahrung nicht zu verdrängen; aber das ist etwas anderes als die (Flucht in die) Einung. Die Versöhnung selbst kann ohne Verletzung der Gottesfurcht nicht antizipiert werden.


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