Ist nicht die „Endlösung“, auf die Derrida den Benjaminschen Begriff der „göttlichen Gewalt“ glaubt beziehen zu können, ein Produkt der mythischen Gewalt, der Benjamin die göttlichen Gewalt entgegensetzt, und die er (mit durchschlagenden Gründen) im Recht erkennt? Und zeigt diese mythische Gewalt sich nicht insbesondere daran, daß der Holocaust die Nachgeborenen „nur verschuldeter als vordem“ hinterläßt (Zur Kritik der Gewalt, S. 56).
Daß es nach dem faschistischen Krieg zu einem Friedensschluß nicht gekommen ist, hängt nicht nur mit der Zweideutigkeit der politischen Konstellationen zusammen (damit, daß der Sieg über den Faschismus den Keim des Kalten Krieges gegen den Sozialismus schon in sich enthielt: der Atombomben-Abwurf auf Hiroshima und Nagasaki hat sowohl den faschistischen Krieg beendet als auch den Kalten Krieg eröffnet). Was mit dem Faschismus in die Welt (und über die Welt) gekommen ist, war mit einem Friedensschluß, der eine neue Rechtsordnung hätte begründen können, nicht mehr ins Reine zu bringen. Im Faschismus hat das jeder staatlichen Rechtsordnung zugrunde liegende Gewaltpotential die Ordnung, die es begründen sollte, nur noch gesprengt, eine neue Rechtsordnung hätte sie nicht mehr begründen können. Ausdruck davon (und nicht einer göttlichen Gewalt, die nicht die Rechtsordnung, sondern das ihr zugrunde liegende Gewaltpotential vernichtet hätte) war der Holocaust. Und wenn Derrida darauf hinweist, daß rechtssetzende und rechtserhaltende Gewalt nicht mehr sich unterscheiden lassen (mit der Absicht, damit der Benjaminschen Argumentation den Boden zu entziehen), so übersieht er, daß genau diese Ununterscheidbarkeit der Grund ist, aus dem der faschistische Gewaltbegriff hervorgeht: Der Holocaust ist die Manifestation einer Gewalt, die ihren eigenen Ursprung, an den sie gefesselt bleibt, zugleich zerstört. Daraus wäre die nachfolgende Erosion des Rechts (von der Unfähigkeit, mit der eigenen faschistischen Vergangenheit ins Reine zu kommen, bis hin zu den „Staatsschutzprozessen“, in denen der Angeklagte zum Feind und der Prozeß zum Verfahren der Herstellung synthetischer Urteile apriori geworden ist, zwanglos abzuleiten.
Auch der Kalte Krieg war schon früh überlagert von einem Konflikt, dem Nord-Süd-Konflikt, in dem die Geschichte dieses Jahrhunderts als die Exposition und Eskalation einer Katastrophe sich enthüllt (Stichworte: Schuldenkrise, Ausbeutung der Dritten Welt, Entstehung der Militärdiktaturen, Politik als Mittel der Herrschaftssicherung der Besitzenden, gleichzeitige Explosion des Bankengeschäfts und der Militärtechnik und der Rüstungsausgaben, Etablierung transnationaler Finanz-, Wirtschafts- und Verwaltungsinstitute, neoliberale „Privatisierungs“-Politik, Freisetzung der Marktkräfte: in denen die Besitzstrukturen als reine Herrschaftsstrukturen sich erweisen).
Standort Deutschland: Alle Machtpolitik steht unter dem Primat der Außenpolitik (und das seit dem Ursprung des Handels im Fernhandel, der eigentlich ein organisierter Raub von Gütern, Sklaven und Frauen war). Sie erfüllt sich in einer Außenpolitik, die nur noch Organ und Instrument der Außen-Wirtschafts-Politik (der Sicherung der Rohstoff- und Absatz-Märkte) ist.
Paradigma: Stimmt es, daß Kinkel schon als BND-Chef Initiativen zur Destabilisierung Jugoslawiens (eines der Sprecher der Gruppe der Blockfreien) und damit einen Prozeß eingeleitet hat, der dann nicht mehr unter Kontrolle zu bekommen war und mit der Bosnien-Katastrophe endete?
Wie hängt der Hinweis, daß das Recht in seinem Ursprung ein Vorrecht der Herrschenden (der Könige, der Besitzenden) war, daß es erst als geschriebenes Recht „allgemeines“ Recht geworden ist, mit dem andern zusammen, daß die Distanz zum Objekt, Voraussetzung jeder Abstraktion, vermittelt ist durch die Distanz, die der Herr durch den Beherrschten gewinnt? Auch die Rechtsgeschichte ist ein Teil der Geschichte der Konstituierung des Objektbegriffs (vermittelt durch den Eigentumsbegriff, dem Statthalter der Herrschaft im Recht).
Ist der Bogen in den Wolken das prophetische Gegenstück zur philosophiekonstituierenden Winkelgeometrie?
Der „mystische Grund der Autorität“ (Untertitel zu Derrida: Gesetzeskraft): Hier verwechselt Derrida Mystik und Mythos, und diese Verwechslung ist, wie es scheint, konstitutiv für seinen Begriff der Dekonstruktion.
Einer der Gründe, aus denen Derrida seine argumentative Kraft zieht, ist seine These, daß rechtssetzende und rechtserhaltende Gewalt sich nicht voneinander trennen lassen. Hängt diese Trennung zusammen mit der Trennung von Natur und Welt, mit dem Durchschlagen des gordischen Knotens (der Joch und Deichsel mit einander verband)?
Beachte die logische Inkonsistenz, wenn Derrida aufgrund einer Bemerkung Benjamins über die Polizei (und gleichsam als Retourkutsche) den benjaminschen Text (den er als dekonstruktiven Text versteht) gespenstische Züge attestiert (Gesetzeskraft, S. 90f).
Mit dem, was der Verbrecher anderen antut, greift er ein in das Vorrecht des Staates (zu töten, in die Eigentumsrechte seiner Bürger einzugreifen); deshalb wird er vom Staat (im Rahmen des Rechts) verfolgt. Nicht zufällig bleibt im Rechtsverfahren, das allein auf die Verletzung des Gesetzes, des Staatswesens, abhebt, das Opfer ebenso wie der Anspruch des Täters auf eine Bereinigung seiner Tat im Anblick des Opfers unberücksichtigt. Für den Mord wie für jedes andere „Verbrechen“ gilt, daß allein erheblich ist, was die Tat dem Opfer und was sie Gott und dem Täter selbst antut, (Benjamin, Zur Kritik der Gewalt, S. 62). Völlig unerheblich aber ist, was sie dem Staat antut.
25.11.95
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