26.11.1994

Die Welt ist alles, was der Fall ist: Hat das etwas mit der Deklinierbarkeit des bestimmten Artikels in der deutschen Sprache zu tun?
Merkwürdige sprachliche Konnotationen der Possessivpronomina 3. Pers. sing.:
– Das männliche Possessivpronomen (sein) ist gleichlautend mit dem Infinitiv Sein,
– das weibliche Possessivpronomen 3. Pers. sing. (ihr) ist gleichlautend mit dem Possessivpronomen 3. Pers. plural und dem Personalpronomen 2. Pers. plural (der Kollektivform des Du).
Gehört zu der Unterscheidung von sky und heaven, sex und gender auch die von she und they (Reflexionsformen von Natur und Welt?)?
Die Personalpronomina sind in den Begriffen als verdrängte Momente mit enthalten. Der Verdrängungseffekt verdankt sich der monologisierenden Gewalt der Logik der Schrift.
Die Unterscheidung von Rechts und Links ist die vergegenständlichte Unterscheidung von Im Angesicht und Hinter dem Rücken; diese gilt für die erste Person, die andere für den Fall, daß diese erste Person ein anderer ist (für das Subjekt als Objekt: den „Nächsten“).
Der Ausdruck „persönlicher Gott“ ist zweideutig. Er bezeichnet nicht nur den Tatbestand der göttlichen Personalität, sondern rückt zugleich Gott in ein Possessivverhältnis zum Sprechenden. Der „persönliche Gott“ ist „mein Gott“, wobei seine Beziehung zu mir sich von der zu den anderen wie Gott und Satan unterscheidet. Hierin liegt das unendlich aggressive Potential der Vorstellung eines persönlichen Gottes (eines jeden Gottesbildes). Diese Eigentumsbeziehung ist die Grundlage der Idolatrie und der historische Grund des Eigentumsbegriffs überhaupt. Der gleiche Gott, der mir eine Hilfe ist, ist es nur dadurch, daß er gegen andere als Herrschaftsmittel sich erweist. Auf diese Konnotation scheint sich der prophetische Begriff der Trunkenheit (als Symbol des Herrendenkens) zu beziehen. Und hieraus wäre die zentrale theologische Bedeutung des Armutsbegriffs (Verzicht auf die Eigentumsbeziehung zu Gott: Verzicht auf die Idee des Absoluten) abzuleiten. Der Begriff der Person, der genetisch dem Bereich des Rechts zugehört, läßt sich unabhängig vom Eigentumsbegriff nicht bestimmen, er ist außerhalb seiner Beziehung zum Eigentumsbegriff (außerhalb der Eigentumslogik) gegenstands- und bedeutungslos.
Ist nicht Heideggers „Seyn“ ein gleichsam geadelter, arisierter Seins- und Eigentumsbegriff?
Zur Orthographiereform: Wäre es nicht sinnvoller, anstatt jetzt neue Sprachverkehrsregeln zu erlassen, endlich auch differierende Regeln zum Gebrauch freizugeben? Wer heute die Orthographieregeln Goethes oder Hegels anwenden würde, würde keinen Deutschtest mehr bestehen. Die Freigabe der Orthographie würde die Sprache wieder reflexionsfähig (die Grammatik zu einem Organ des Denkens) machen. Ist nicht die Funktion des Duden, die es einer privatwirtschaftlichen Institution überläßt, über die Regeln der Grammatik und Orthographie zu wachen, eigentlich ein Skandal (auch rechtlich fragwürdig, dem Grundrecht der Meinungsfreiheit, das auch den Gebrauch der Sprache mit einschließen müßte, widersprechend)?
Da gingen ihnen die Augen auf, und sie erkannten, daß sie nackt waren: Diese Erkenntnis bezieht sich aufs Gesehenwerden.
Der Instrumentalis und die Präposition „durch“: Entspringt ihre Sprachlogik nicht der Erfahrung der Armut, der Schuldknechtschaft, der Sklaverei? Diese Erfahrung mag historisch vergangen sein; aber sie hat ihre Spuren in der Sprache hinterlassen. Der Nominalismus gehört zu den Folgen dieser Erfahrung (ist Ausdruck dieser Sprachlogik). Ausgeblendet werden diese Erfahrung und Logik durch die subjektiven Formen der Anschauung, die nicht zuletzt deshalb der Reflexion sich entziehen. Hier wird nur noch geopfert, während die Barmherzigkeit gegenstandslos wird. Das Inertialsystem ist das Produkt der Verinnerlichung des Opfers, deren Spuren an der Konstruktion des Naturbegriffs sich ablesen lassen.
Die Strenge unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von der „Stränge“: Im Kontext des Strangs bin ich nur Objekt, während die Strenge (das „strenge Gericht“) eine Eigenschaft bezeichnet, in der ich mich als Subjekt weiß, in der ich als Subjekt mit enthalten bin. Durch die Rückbeziehung der Strenge auf den Strang würde die Subjektivität, die sich in dem Vokalwechsel (ä > e) ausdrückt, gelöscht. Gilt nicht ein vergleichbares Moment auch bei der Differenz behende/behände (vgl. die Beziehung zum „behandeln“)? Es wäre zu prüfen, ob nicht die Orthographiereform (die an der Großschreibung festhält) generell an der Exkulpationstendenz sich orientiert (an der Kollektivscham: an der Auslöschung des Subjekts)?
Die Sprache ist sowohl über ihre grammatische wie auch über ihre etymologische Struktur in die Geschichte der gesellschaftlichen Institutionen und Strukturen (Grundlage und Medium des gesellschaftlichen Objektivationsprozesses) verflochten.
Der Logozentrismus ist Ausdruck und Medium der sprachlichen Internalisierung des Staats: der Logik der Schrift. (Die Erfüllung der Schrift ist von der des Worts zu unterscheiden wie die Unheils- von der Heilsprophetie. Die Schrift hat sich in der Passion erfüllt, das Wort erfüllt sich in der Befreiung. Untersuchung der Ausdrücke „graphe“ und „logos“ im NT!)
Das Problem der Theologie ist nicht, daß Sprach- und Sachprobleme verwechselt werden, sondern daß die Differenz zwischen Sprach- und Sachproblemen nicht mit reflektiert wird.
Die 120 000 (am Ende des Buches Jona), die rechts und links nicht mehr unterscheiden können, können am andern die Unterscheidung zwischen dem Im Angesicht und Hinter dem Rücken nicht mehr nachvollziehen (sich in den andern nicht mehr hineinversetzen). Sie bleiben in ihrer eigenen Unmittelbarkeit befangen, das verbindet sie mit „soviel Vieh“. Grund dieser (Tieren und Menschen gemeinsamen) Befangenheit ist der Weltbegriff.


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