27.11.90

Ist der Personbegriff der Begriff des entfremdeten Subjekts? Da-für scheint die traditionelle Definition zu sprechen: „Persona est rationalis naturae individua substantia“ (Boethius, nach Th.v.Aq. STh I, 29, 1). Sie besagt, daß Person die individuelle Hypostase des Allgemeinen, des Begriffs ist, nicht aber der einzelne, mit Vor- und Zunamen bezeichnete Mensch. Person als Träger des Namens ist daraus eigentlich nicht direkt ableitbar (Verwechslung von Maske/Charakter und Namen). Über den Personbegriff wird das Subjekt zum Objekt der Verwaltung.

Wie hängt das Rechtbehaltenwollen und die Neigung, aus diesem Grunde zunächst das Schlimmste zu unterstellen (Vorrang der negativen Prognose), mit dem Bekenntnissyndrom zusammen? Auch das Dogma, der Glaube, nimmt für sich in Anspruch, apodiktische Zukunftsaussagen machen (die Zukunft als vergangen ansehen) zu können. Der Gegenstand des Glaubens hat einen Zukunfts-, einen Vertrauensüberschuß, den der apodiktische Ton des Bekenntnisses zugleich dementiert und für die eigene pseudomoralische Selbstachtung (das sich Erhaben-/ Besserdünken) instrumentalisiert (indem sie ihn ins Vergangene, ins Wissen projiziert). Der Vorgang hängt eng zusammen mit dem der moralischen Empörung, die die Objektivierung und Verdinglichung der Zukunfts-Unterstellung braucht (Zusammenhang mit der Neigung, einem Täter die Tat als fixe Eigenschaft anzuhängen). Das Bekenntnissyndrom schließt die Möglichkeit der Umkehr, der Besserung aus: Sünde wider den Heiligen Geist.

Parakletisches Denken ist verteidigendes, ermutigendes und auch tröstendes Denken, das letztere aber nur im Zusammenhang mit der Verteidigung und Ermutigung (vgl. die sieben Gaben des Heiligen Geistes).


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