Zum Sternkreis gehört der Widder, nicht das Lamm, wie zu den Sternzeichen überhaupt der Adler, nicht die Taube gehört. Zum Sternkreis gehört auch die Jungfrau.
Inzestverbot: Der Satz, daß auch die Natur durch Kultur vermittelt ist (Girard, S. 330), gilt nicht nur für die Verwandschaftsverhältnisse und die Heiratsregeln.
Die Symbollogik unterscheidet sich sowohl von der Logik des Begriffs wie auch von der korrespondierenden Logik der Zeitfolge (des Historismus). Der Fundamentalismus versucht, die Logik des Begriffs und die der Zeit auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Aber dieser Nenner ist der der Gewalt. Das hegelsche Weltgericht ist noch harmlos gegen das, was die Nazis daraus gemacht haben.
Wie ist das mit den sieben Köpfen und den zehn Hörnern des Drachen und des Tiers aus dem Meer? Das Tier vom Lande hat zwei Hörner (wie ein Widder) und redet wie ein Drache.
Haben die zehn ägyptischen Plagen nicht eine Vorgeschichte und eine Nachgeschichte? Zur Vorgeschichte gehört die Geschichte von den Stäben, die zu Schlangen werden, aber die Schlange Aarons frißt die der ägyptischen Zauberer; die Nachgeschichte, das ist die Geschichte des Passa und der Tötung der Erstgeburt in Ägypten.
Hören, nicht Gehorsam: Die Idee des Heiligen Geistes bedeutet u.a., daß der Kreuzestod kein Vorbild irgendeiner Nachahmung (kein Objekt der mimesis) ist, sondern Ursprung des Nachfolgegebots, das die Forderung der Autonomie und der Öffentlichkeit mit einschließt.
Wie hängt das Inertialsystem mit dem Inzestverbot (mit der Exogamie) und mit dem Namen der Barbaren zusammen?
In der grammatischen Geschichte des Urteils entsprechen das Subjekt und das Nomen dem Namen der Barbaren, während das Objekt und das Substantiv dem Begriff des Wilden korrespondieren. Der durch die kopernikanische Wende neu definierte Naturbegriff bezeichnet eine Natur, zu der die Wilden gehören.
Niemand kennt den Tag und die Stunde, weder die Engel im Himmel, noch der Sohn, sondern allein der Vater: Der Kapitalismus hat aus den Tagelöhnern die Arbeiter mit Arbeitsvertrag und Stundenlohn gemacht.
Zum Hogefeld-Urteil:
Dieses Urteil hat nur die Anklage ratifiziert, und das selbst in dem Punkt, in dem es die Angeklagte freispricht (die Gründe des Freispruchs waren schon bei Einreichung der Anklageschrift offenkundig und hätten eigentlich zur Zurückweisung dieses Anklagepunktes führen müssen; aber es ging um etwas anderes: um die gerichtliche Feststellung, daß – ohne entsprechende Beweiserhebung – Wolfgang Grams den GSG 9-Beamten Newrzella erschossen hat, und das war nur über eine entsprechend instrumentalisierte Anklage gegen Birgit Hogefeld möglich; nach dem Freispruch ist diese gerichtliche Feststellung nicht mehr revidierbar – ist nicht auch die Nutzung der Rechtsprechung zu rechtsfremden Zwecken eine Rechtsbeugung?).
Den Weg zur Ratifizierung der Anklage durch dieses Urteil hat dieser Senat sich freigeschaufelt
– durch Ablehnung fast aller Anträge der Verteidigung, insbesondere der Anträge
. auf Hinzuziehung neutraler, von den ermittelnden Behörden unabhängiger Gutachter,
. auf Ladung und Befragung der behördeneigenen Gutachter (deren Feststellungen dann zur Grundlage des Urteils geworden sind) – wie begründet diese Anträge waren, konnte man bei Vernehmung eines suspendierten BKA-Beamten erkennen, der von massiven Eingriffen der BAW in die Ermittlungen des BKA berichtete und selber, nachdem er in seinen Ermittlungen zu vom Anklageinteresse der BAW abweichenden Ergebnissen gekommen war, suspendiert und aus dem Verkehr gezogen worden ist,
. auf Ladung von Zeugen, die die Geschehensabläufe in Bad Kleinen hätten aufklären können, an denen das Gericht jedoch nicht interessiert war,
– sowie durch eine Beweiserhebung, die z.T. erst nach suggestiver Befragung der Zeugen durch Mitglieder des Senats die für dieses Urteil brauchbaren Ergebnisse brachten,
– und nicht zuletzt dadurch, daß die Erklärungen der Angeklagten am Gericht wie an einer Betonwand abprallten; im Urteil findet sich nicht einmal mehr der Versuch, auf diese Erklärungen einzugehen: so als wären sie ins Leere gesprochen.
28.11.1996
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