30.07.90

Der Begriff der Ewigkeit ist nicht unabhängig von der Zeit: er meint kein Überzeitliches, sondern eine Zukunft, in der die Vergangenheit aufgehoben ist (die Idee des Ewigen schließt begrifflich Vergangenheit von sich aus); nicht der Verstand (das Organ des überzeitlich Allgemeinen), sondern die Erinnerung ist der Repräsentant des Ewigen im Subjekt; deshalb die zentrale Bedeutung der Aufarbeitung von Verdrängtem für eine theologische Erkenntnistheorie (jedoch mit einem objektiven Verdrängungsbegriff).
Der Bekenntnisbegriff trennt das „abendländische Christentum“ von der antiken Welt: allerdings abstrakte Trennung, d.h. ohne Erinnerungsarbeit (Grund der Instrumentalisierung des Dogmas).
Die griechische Religion war eine kosmologische Religion, die römische eine politische. Damit hängt es zusammen, daß in Griechenland die Philosophie, in Rom der Kaiserkult das dämonische Zeitalter beenden und das moderne Subjekt (die Zweckrationalität durch Auflösung und Verinnerlichung des mythischen Orakels) begründen. Sokrates und Oktavian („Augustus“) sind die Heroen der neuen Zeit, Repräsentanten des modernen Subjekts. Die chemische Verbindung beider geht – vermittelt durch die Stoa – über die Funktion des Bekenntnisbegriffs (des Symbolums), mit der Gefahr des Selbstverrats durch Verinnerlichung des Opfers (der mythischen Erhöhung des Jesus Christus), in die Grundlagen des Christentums mit ein: das ist die historische Wasserscheide zur Antike. (Beziehung zur Geldwirtschaft, zum Ödipuskomplex? – Ursprung der Latenzphase? Ursprung des „transzendentalen Subjekts“?)
Gibt es in der Antike das Rechtsinstitut des Verteidigers, des „Beistands“; was ist ein Paraklet, seit wann gibt es ihn? Regelungen über Zeugen, wann und unter welchen Bedingungen ihr Zeugnis rechtswirksam ist, gibt es. – In der Kirchengeschichte gibt es die Zeit der Zeugen (Märtyrer, Bekenner), dann – ununterbrochen bis heute – der „Aufseher“ (Bischöfe: Ankläger, die zugleich Richter sind, bei eingeschränkter Verteidigung), aber noch keine Zeit des Beistandes (im Kirchenrecht im übrigen ein unterentwickeltes Gebiet; Ausnahme: der advocatus diaboli).

Das Christentum als prophylaktische Antwort auf einen qualitativen Fortschritt in der Geschichte des Sündenfalls, den es selber initiiert; das Bekenntnis sowohl der Quellpunkt des neuen geschichtlich-gesellschaftlichen Schuldzusammenhangs als auch zugleich das letzte Netz und der Umkehrpunkt der Rettung (vgl. Funktion und Wahrheit der Trinitätslehre: Christus zur „Rechten“ des Vaters, d.h. Repräsentant nicht der Strenge, des Gerichts, sondern des Erbarmens, der Gnade).

Zusammenhang von Bekenntnis und Rosenzweigs Lehre vom Charakter (im Anschluß an Kant): Gegenüber der Selbstgerechtigkeit des „So bin ich nun einmal“ impliziert die Lehre von der Nachfolge (als Übernahme der Schuld der Welt) vorab die Übernahme der Verantwortung auch für den eigenen Charakter (dem individuellen Abdruck der Welt im Subjekt – falscher Grund der astrologischen Charakterlehre -, in der „Seele“), der aus dem Bereich des Schicksalhaften (falsch überhöht durch den abscheulichen Begriff der „Berufung“) herauszulösen ist. Jeder ist in der Tat verantwortlich auch für das eigene Gesicht! Und: Rosenzweigs „Vorwelt“ steht unter dem Gesetz der Welt.
Gab es in der Antike (und gibt es im Islam) „Charakter“ (vgl. Rosenzweigs Konstrukt und Adams Namengebung der Tiere). Charakter und Berechenbarkeit/Beherrschbarkeit (Hypostasierung von Eigenschaften als Korrelat der Hypostasierung von Begriffen, Grundlage des Objektivationsprozesses; durch den Charakter unterscheidet sich der Knecht vom Sklaven?). Charakter und Tauschprinzip/Entfremdung: Genesis des Wertbegriffs. (Charakter und periodisches System der Elemente?)
Zu v. Rad, Kuhl und Zimmerli: Gibt es eigentlich eine christliche Erläuterung des „AT“, die Auschwitz mit berücksichtigt (und Theologie nicht hinter dem Rücken des lieben Gottes betreibt, dagegen die Erschütterung zu erkennen gibt, die die abscheuliche christliche Selbstgerechtigkeit und mit ihr den projektiv-wütenden Objektivismus, der insbesondere in der Frage des „Gesetzes“ tendentiell antisemitische Züge annimmt, endlich in Frage stellt)?


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