30.5.1995

Barmherzigkeit, nicht Opfer: Die Geschichte des Objektivationsprozesses ist die Ursprungseschichte des steinernen Herzens.
Öffentlichkeit (das „öffentliche Bewußtsein“) setzt eine von der Öffentlichkeit unterschiedene Realität voraus. Die Grenze zwichen der Öffentlichkeit und der Realität, auf die sie sich bezieht, ist nicht fest, sie bewegt sich im historischen Prozeß. Darin ist die der Hegelschen Philosophie zugrunde liegende Einheit der Herrschaftsgeschichte mit der Geschichte des Begriffs begründet. Die Bewegung dieser Grenze läßt an der Sprachgeschichte sich ablesen.
Schuldurteile: Nur das Recht kennt synthetische Urteile apriori als Einzelfallurteile. Das Indizienurteil kommt diesem Urteil nahe; seine „Vollendung“ findet es in den Urteilen der Staatsschutzsenate. Diese Konstruktion synthetischer Urteile apriori wäre ohne Rückgriff auf die deutsche Staatsmetaphysik (die hier die Stelle der transzendentalen Ästhetik einnimmt) nicht möglich.
Die Idee des Absoluten verdankt sich der undurchdringlichen Verschlingung von Ästhetik und Logik.


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Adorno Aktueller Bezug Antijudaismus Antisemitismus Astrologie Auschwitz Banken Bekenntnislogik Benjamin Blut Buber Christentum Drewermann Einstein Empörung Faschismus Feindbildlogik Fernsehen Freud Geld Gemeinheit Gesellschaft Habermas Hegel Heidegger Heinsohn Hitler Hogefeld Horkheimer Inquisition Islam Justiz Kabbala Kant Kapitalismus Kohl Kopernikus Lachen Levinas Marx Mathematik Naturwissenschaft Newton Paranoia Patriarchat Philosophie Planck Rassismus Rosenzweig Selbstmitleid Sexismus Sexualmoral Sprache Theologie Tiere Verwaltung Wasser Wittgenstein Ästhetik Ökonomie