31.03.90

Der Begriff der Wahrheit läßt sich nach Kant nicht mehr auf das Verhältnis von Begriff und Objekt reduzieren. Jegliche Identität, sowohl die des Subjekts als auch die des Objekts leistet der Idee der Wahrheit nur den Widerstand, an dem sie sich abzuarbeiten hat. Hegels Hinweis, daß auch das Objekt nur als Begriff des Objekts ins Urteil mit eingeht, die Wahrheit demnach nur eine (notwendig dialektische) Beziehung zwischen Begriffen repräsentiert, hat weitreichende Konsequenzen. Wenn anders der Wahrheitsanspruch der Sprache (des Satzes, des Urteils), der innerhalb der (objektivierten) Sprache nicht einzulösen ist, gleichwohl nicht aufgegeben werden kann, so nur deshalb, weil die Sprache einen Rest von Materialität, Objektcharakter, nicht abstreifen kann, eine Objektivität, die nicht durch das Abstraktionsgesetz der Anschauungsformen vermittelt ist. Diesen Objektcharakter hat der mittelalterliche Begriffsrealismus verfälscht und verstellt; er liegt nicht diesseits, sondern jenseits des Nominalismus.


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