31.1.96

Verhält sich nicht die Verwaltung zur Ökonomie wie das Inertialsystem und die in ihm ausdifferenzierten Begriffe und Gesetze zu den naturwissenschaftlichen Erscheinungen? Und konstituiert sich die naturwissenschaftliche Erscheinungswelt nicht erst durch die Rationalisierung der Schwerkraft (durchs Gravitationsgesetz) – so wie das Tauschprinzip durchs Institut der Lohnarbeit, durch die Subsumtion der Arbeit unters Tauschprinzip?
Mit dem Begriff des Verfassungspatriotismus hat Habermas die Erkenntniskritik (den Kern der Gesellschaftskritik) aus der Philosophie ausgeschieden.
Zur Frage, ob (neben Zacharias und Joseph) im NT Väter als handelnde Personen vorkommen:
– Ist der Synagogenvorsteher, dessen Tochter Jesus zum Leben erweckt (Mt 918), der einzige (er heißt Jairus <Mk 522>; hat er etwas mit der Sippe Jairs zu tun, die in Zelten wohnt)?
– Die Zebedäus-Söhne verlassen, als sie Jesus folgen, „das Schiff und den Vater“ (Mt 422).
– Als einer, der, bevor er ihm nachfolgt, erst seinen Vater begraben will, antwortet Jesus: „Laß die Toten ihre Toten begraben“ (Mt 821).
– Bei der Heilung des epileptischen Sohnes ist es der Vater, der Jesus um Hilfe bittet („Herr, ich glaube, hilf meinem Unglauben“, Mt 921).
– Simon von Kyrene war der Vater des Alexander und des Rufus (Mt 1521).
– Der Vater in der Geschichte vom verlorenen Sohn (Lk 1512).
– Bei Johannes wird aus der Geschichte vom Hauptmann und seinem Knecht die Geschichte des königlichen Beamten und seines Sohnes (Joh 446).
Der Vater der Zebedäus-Söhne erscheint nur am Anfang; ihn lassen sie „mit dem Schiff“ zurück. Die Mutter der Zebedäus-Söhne erscheint erst am Ende: Sie bittet Jesus, er möge ihre Söhne in seinem Reich zu seiner Rechten und Linken sitzen lassen; und sie gehört zu den Frauen unterm Kreuz (im Mt-Evangelium).
Staatsschutzsenat: Aufgabe des Rechts wäre es, die Gerechtigkeit im Staat, nicht aber den Staat mit den Mitteln des Rechts zu schützen. Hier liegt einer der Gründe, die die Institution des Staatsanwalts so tief unsittlich machen. Notwendig wäre, den Staatsanwalt endlich durch einen öffentlichen Ankläger (der sein Tun als Person und nicht qua Amt zu verantworten hat) zu ersetzen. Es ist kein Zufall, daß, nachdem in Stammheim die Verteidigung zu einem Hilfsorgan der „Rechtspflege“ (was immer das sein mag) gemacht worden ist, im Hogefeld-Prozeß (und offensichtlich auch im Prozeß gegen Monika Haas) der Eindruck immer stärker wird, daß hier in wachsendem Maß das Gericht sich selbst zu einem Hilfsorgan der Bundesanwaltschaft macht? Steckt darin nicht ein Stück institutioneller Logik in einem Lande, in dem der öffentliche Ankläger Staatsanwalt heißt und ein Staatsschutzsenat eben den Staat zu schützen hat, dessen Anwalt der Staatsanwalt ist? Im Hogefeld-Prozeß läßt sich die Macht- und Rollenverteilung der Beteiligten inzwischen an ihrem Verhalten ablesen.


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