31.12.88

Wenn der öffentliche Ankläger in der BRD „Staatsanwalt“, d.h. Anwalt des Staates, ist, so ist der Staat das Prinzip der Anklage; darin gründet das mythische, schicksalhafte Wesen des Staates und des Rechts. Der Heilige Geist – als Paraklet – ist die staatszersetzende und -auflösende Gewalt, und die Beschneidung der Rechte der Angeklagten und der Verteidigung die Sünde wider den Heiligen Geist.

Vgl. Ingo Müller „Furchtbare Juristen“, S. 15: „… eine Institution …, von der sich die Liberalen zunächst sogar eine unabhängigere Rechtsprechung erhofft hatten, weil mit ihr der absolutistische Inquisitionsprozeß abgelöst wurde: die 1849 nach französischem Vorbild eingeführte Staatsanwaltschaft. Sie erwies sich jedoch schon bald als ‚eine der schneidigsten Waffen der bürokratischen Reaktion‘ (H. Hefter: Die deutsche Selbstverwaltung im 19. Jahrhundert, 1950).“


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