Das Inertialsystem ist ein Konstrukt aus Abwehr, Projektion und Rechtfertigungszwang. Das spezielle Relativitätsprinzip beschreibt die Todesgrenze, das allgemeine Relativitätsprinzip die Schuldgrenze.
Hat der fallende Fahrstuhl (das Reflexionsmodell des allgemeinen Relativitätsprinzips) etwas mit dem Gattungswesen (mit der Lösung der Frage, weshalb die Sexualmoral in den drei „Weltreligionen“ diese zentrale Bedeutung hat gewinnen können) zu tun, bezeichnet er den logischen Punkt, an dem der Taumelbecher in den Unzuchtsbecher übergeht? Hierzu würde es passen, wenn im deutschen Strafrecht Trunkenheit als Strafmilderungsgrund gilt. Und es liegt in der Konsequenz dieser Logik, wenn in Deutschland die Strafe (und mit ihr der Staat, dessen Gewalt darin sich manifestiert) immer mehr der Vergewaltigung sich angleicht, damit aber ihre raison d’etre verliert. Deshalb fällt es deutschen Gerichten so schwer, in der Vergewaltigung ein Verbrechen zu erkennen (im Hogefeld-Prozeß waren die Assoziationen an eine Vergewaltigung fast sinnlich präsent). – Der Tod ist ein Meister aus Deutschland.
Beschreibt nicht der Staatsschutz in der Rechtssystematik die Stelle, an der die Abwehr des Verbrechens mit der Schuldabwehr (dem „Staatsschutz“) sich mischt und in Aggression umschlägt (z.B. in dem Gebrauch, den die Bundesanwaltschaft von der Kronzeugenregelung macht)? – Vgl. hierzu Jud 18 und die parallele Stelle in 2 Pet 210 (Stichworte: Befleckung des Fleisches, Verachtung der Herrschergewalt und Lästerung der Majestät).
Habermas unterscheidet zwischen der „Wahrheit“ gegenständlicher Aussagen, der „Richtigkeit“ handlungsbezogener Normen (zu denen auch die mathematischen Gesetze gehören) und der „Wahrhaftigkeit“ des ästhetischen Ausdrucks, der Expression (sh. u.a. I, S. 69). Gehört nicht die Wahrhaftigkeit der gleichen autoritären Sphäre an, in der das Gebot, „kein falsches Zeugnis wider den Nächsten“ zu geben, durch das andere „Du sollst nicht lügen“ ersetzt worden ist? Das moralische Verbot, einem andern bewußt oder fahrlässig durch ein „falsches Zeugnis“ zu schaden, wird durch das Verbot der Lüge in die Sphäre des paranoiden Aufklärungsinteresses der Herren, die im Bereich ihrer Herrschaft kein Geheimnis dulden können, gerückt. Insgesamt wird das für den Wahrheitsbegriff konstitutive Moment der Reflexion auf den Andern durch die Habermas’schen Denominationen der Wahrheit aus deren Begriff eliminiert.
Hierzu paßt es, wenn Habermas den Begriff der Barmherzigkeit nur in ironischem Sinne gebraucht (vgl. die „hermeneutische Barmherzigkeit“, S. 79).
Erinnert nicht der Begriff des Richtigen, den Habermas auf den Bereich des Handelns bezieht, an die – durch die abstraktive Gewalt der Orthogonalität vermittelte – Beziehung von Objektivierung und Instrumentalisierung; gründet nicht der auf gegenständliche Erkenntnis eingeschränkte Wahrheitsbegriff in dem Interesse an der Instrumentalisierung, das sie mit diesem, auf die intentio recta eingeschränkten Gebrauch des Wahrheitsbegriffs zugleich verdrängt? Diese Verdrängung wird in der Orthogonalität als gegenständliche Gewalt angeschaut.
Wie verhalten sich die „Geheimnisse“, die die politischen Ermittlungs- und Aufklärungsbehörden in Feindländern wie in der Privatsphäre der Bürger aufzudecken versuchen, zum Herzen, in das nur Gott sieht?
Wie hängt der Begriff des falschen Zeugnisses mit dem Namen des falschen Propheten (des Tiers vom Lande) zusammen?
4.1.1997
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