4.4.1997

Staatsschutz-Senat: Die Geschichte der Philosophie ist ein Prozeß, in dem die Natur die Angeklagte und die Welt, deren Anwalt die Philosophie ist, Ankläger und Richter in eins ist. In dem Schiller-/Hegelschen Begriff des Weltgerichts drückt dieser Sachverhalt sich aus.
Der strafrechtliche Unterschied zwischen Alkohol- und Drogenkonsum gründet darin, daß der Staat in der Trunkenheit sich selbst wiedererkennt, während er im Rausch die Unbotmäßigkeit dessen ahndet, der sich seiner Herrschaft entzieht. Die Trunkenheit (der biblische Taumelkelch) ist ein Abbild der Herrschaftslogik, während der Rausch anarchische Züge aufweist. Wenn in Deutschland Trunkenheit als Strafmilderungsgrund gilt, so hat das etwas mit der Begründung und Rechtfertigung des staatlichen Gewaltmonopols, mit dem präventiven Selbstfreispruch des Staates zu tun.
Weltreligion: Spiegelt sich in der Abfolge der drei Leugnungen Petri nicht die fortschreitende Anpassung der Kirche an die Welt?
Zur Selbstreflexion des Antifaschismus: Glaubt einer im Ernst, man könne mit Kanonen in die Vergangenheit schießen? Das kann nur zu Rohrkrepierern führen: Die Granaten explodieren in der Gegenwart.
Woher kommt es und was hat es zu bedeuten, daß Hegels Rechtsphilosophie – ähnlich wie die Logik, aber im Unterschied zur Ästhetik, zur Religionsphilosophie und zur Philosophie selber – keine Geschichtsphilosophie ist? Hängt es damit zusammen, daß das Recht und die Logik zu den Konstituentien und nicht zu den Manifestationen des Weltbegriffs gehören? Gehört nicht deshalb die Kritik der Logik und des Rechts (die Kritik des Urteils) zu den Voraussetzungen der Kritik des Weltbegriffs?
In welcher Beziehung steht der Naturbegriff und der Begriff der Wissenschaft zu dieser logischen Konstellation? Bei Hegel entfaltet sich der Wissenschaftsbegriff in der Phänomenologie, in der Logik und in der Enzyklopädie. Die drei kantischen Totalitätsbegriffe, Wissen, Natur und Welt, werden in Hegels Philosophie insgesamt nur vorausgesetzt, nicht entfaltet.
Sprachlogische Deduktion des deutschen Suffixes „-schaft“ (in Wissenschaft, Gesellschaft, Ärzteschaft, Bundesanwaltschaft, NS-Frauenschaft, Burschenschaft, Mannschaft, Herrschaft, Feindschaft und Freundschaft, Gefangenschaft, Landschaft, Eigenschaft, Wirtschaft, Landwirtschaft; die Nazis kannten noch die Bauernschaft, das Proletariat hatten sie durch die Arbeiterschaft ersetzt, und war nicht die Jungenschaft eine Unterorganisation des Jungvolks)? Drückt darin nicht etwas vom demiurgischen Potential des Staates, von seiner logischen Beziehung zur Welt, seiner Funktion bei der „Schöpfung der Welt“, sich aus? Etymologisch hängt das Suffix mit dem Begriff der Schöpfung, des Schaffens, zusammen.


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