02.12.92

„Unbekannt verzogen“: Das Vergehen des Umzugs wurde vor den zuständigen Behörden nicht „bekannt“; so bleibt sie schuldig.
Heideggers Fundamentalontologie ist Objektphilosophie, die das Konstitutionsproblem durchstreicht. Begriffe wie „Dasein“ und „Existenz“, man mag sie wenden wie man will, sind Kategorien der transzendentalen Logik, d.h. transzendental ableitbar und keine letzte Gegebenheiten.
Wie ergeht es einem Richter nach dem Urteil? Omne animal post coitum triste.
Wenn die Copula (das Urteil) etwas mit der Kopulation zu tun hat, dann ist das unreflektierte Dogma eine Verkörperung der Unzucht (und jede Verurteilung, wie in konzentriertester Gestalt dann auch die Fundamentalontologie, eine Vergewaltigung). Ex negativo wäre hieraus das Problem der Keuschheit der Sprache zu entwickeln: das Ideal der erkennenden, der theologischen Sprache. Und die drei evangelischen Räte, die im Kontext der verdinglichten mönchischen Weltverneinung selber verdinglicht worden sind: Armut, Gehorsam und Keuschheit, werden überhaupt erst begriffen, wenn man in ihnen Momente der Sprachreflexion, ihre Beziehung zum Problem der benennenden Kraft der Sprache, erkennt.
Wie dem Weltbegriff in den drei Offenbarungsreligionen die Lehre von der Schöpfung entgegensteht, so dem durch den Weltbegriff vermittelten Naturbegriff die Lehre von der Auferstehung der Toten. Die Welt nagelt die Dinge auf ihr Anderssein fest; dagegen hilft nur parakletisches Denken.
Ist die Wahrheit „beweisbar“; was heißt „beweisen“? Wie und in welcher Richtung wird die juristische (und wissenschaftliche) Wahrheitsfindung eingeschränkt durch die Beweisforderung? (Aus Gründen der Beweislogik ist Gemeinheit kein strafrechtlicher Tatbestand: Hängt hiermit, d.h. mit Systemgründen, und nicht mit Gründen der persönlichen Gesinnung, das Problem der unterschiedlichen rechtlichen Bewertung politischer Delikte danach, ob sie aus der rechten oder der linken Szene kommen, zusammen? Indizien: Bekennerschreiben und Grabschändungen.) Vergleiche hierzu die Bedeutung und die Geschichte des Zeugen und das Problem des perfekten Verbrechens.


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