18.9.1995

Die theologische Übersetzung der Schrift in den Indikativ läßt sich insbesondere am Begriff des Wunders, der in der christlichen Tradition an der Abweichung vom Naturgesetz, in der jüdischen an seiner Beziehung zur Prophetie – als deren Erfüllung – gemessen wird, nachweisen: daran, daß die Theologie hinter dem Rücken Gottes keinen Spaß mehr versteht (der durch das theologische Apriori ausgeschlossen wird). Die Folgen sind dann selber komisch, wenn z.B. ein von Grund auf ironischer Text wie das Buch der Richter (vgl. die Untersuchung von Lillian Klein) blindwütig als historischer Text verstanden wird (in den gleichen Kontext gehört das nationalistische Verständnis der Erwählung Israels, der Prophetie, des jüdischen Messianismus: auch der Nationalismus versteht – ähnlich wie ein Alkoholiker – keinen Spaß). Wie hängt die Unfähigkeit, Spaß zu verstehen, mit der Neutralisierung und Verdrängung der Idee des seligen Lebens, mit der Privatisierung der Religion, zusammen: mit dem Ausschluß der durch das Motiv der Reflexion von Herrschaft vermittelten politischen Relevanz dieser Idee?
Die Quellentheorie ist die logische Konsequenz der Übersetzung der Schrift in den Indikativ (ihre Validität gleicht der der rassistischen Lösung des Problems des Ursprungs der indoeuropäischen Sprachen, selber ein Produkt der Anwendung des indoeuropäischen Indikativs auf das Problem des Ursprungs der Sprache, in der dieses Problem allein als Problem sich konstituiert).
Der Rassismus ist das Produkt der Selbstanwendung des Indikativs. So hängt er mit den kantischen Antinomien der reinen Vernunft (mit der Selbstanwendung der subjektiven Formen der Anschauung) zusammen. Der Rassismus ist das absolute synthetische Urteil apriori.
Wer keinen Spaß versteht, säuft und macht Witze. Deshalb gilt im deutschen Recht Trunkenheit als Strafmilderungsgrund.
Nur Gott sieht ins Herz der Menschen: Wenn auch dieser Satz im Imperativ, und nicht im Indikativ steht, ist er dann nicht identisch mit der Idee des Heiligen Geistes: dem verteidigenden Denken?
Der Satz, daß Gemeinheit kein strafrechtlicher Tatbestand ist, findet seine Begründung in den Grenzen der Beweislogik: Gemeinheit ist mit den Regeln der juristischen Beweislogik nicht nachweisbar. Es gibt keine juristisch faßbaren „Fälle“ von Gemeinheit. Wer die Realität mit ihrer Beweisbarkeit gleichsetzt, schließt damit die Erkennbarkeit der Gemeinheit aus. Darauf bezieht sich der Satz, daß nur Gott ins Herz der Menschen sieht. Und darin gründet der Horkheimersche Satz, daß außerhalb des theologischen Zusammenhangs Moral sich nicht begründen läßt. Hängen nicht die kantischen Antinomien der reinen Vernunft, die alle auf den Bereich der transzendentalen Ästhetik sich beziehen, auf die subjektiven Formen der Anschauung, auf Raum und Zeit, zusammen mit der Abstraktion von der Unterscheidung (der qualitativen Differenz) zwischen Vorn und Hinten, Rechts und Links sowie Oben und Unten, die im Kontext der subjektiven Formen der Anschauung ebenso wie die sekundären Sinnesqualitäten subjektiviert werden? Ist nicht die Gemeinheit der blinde Fleck des mathematischen wie auch der begrifflichen Erkenntnis (wie auch der Grund der Trennung beider)?


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