21.12.95

An den Reaktionen der InfomacherInnen (des Prozeßinfos zum Prozeß gegen Birgit Hogefeld) läßt sich der Zusammenhang von
– Rechtfertigungszwang und autoritärem Stil sowie von
– Lernunfähigkeit und Unfähigkeit zu offener (an praktischen Zielen anstatt an Rechtfertigungszwängen orientierter) Diskussion
zwanglos demonstrieren.
Reicht die Wahrnehmung von Jürgen Ebach, daß der apokalyptische Behemoth, das Nilpferd, zu einem Schmusetier geworden ist, nicht an wirklich apokalyptische Zusammenhänge heran? Gehört das heute über die Kinderwelt hinaus so beliebte Schmusetier (wie auch einige in die gleiche Richtung weisenden Formen des „Tierschutzes“, einige Tendenzen der neuen Religiosität) nicht schon zu den Verkörperungen des „falschen Propheten“ (Automatisierung des Verlangens, geliebt zu werden, das die Liebe unterbindet, in der Wurzel zerstört)?
Die Transformation in den Indikativ hat den Heiligen Geist zum „Tröster“ gemacht (sind nicht die heute so beliebten Schmusetiere säkularisierte Verkörperungen dieses „Trösters“?); wenn dagegen Levinas zufolge die Attribute Gottes im Imperativ, nicht im Indikativ stehen, dann erweist sich der Name des Parakleten als Gebot, als der Imperativ des verteidigenden Denkens.
Der Theologie, die aus ihren eigenen Wurzeln sich zu begreifen versucht, liegt die Verteidigung allemal näher als die Anklage (die zu den Wurzeln des Staates gehört).
Schon die Reaktion des Infos auf den Brief der „Kirchenleute“ (eine Bezeichnung, der die Formulierung des Richters Klein: „der sich als Pfarrer bezeichnet“, aufs genaueste korrespondiert) hat gezeigt, daß einige Leute in der InfoAG mit Kritik ebensowenig umgehen könne wie das Gericht. Wenn das Gericht zwischen Kritik am Verfahren und Unterstützung der raf nicht unterscheiden kann, wenn es den Kritiker umstandslos zum Sympathisanten erklärt, so ist diese Logik nicht weit entfernt von der anderen, die den „Kirchenleuten“ unterstellt, die Interessen der raf-Gegner zu vertreten. Auf Seiten des Gerichts führt diese Logik in die Paranoia, die das Verfahren in ein Instrument zur Konstruktion synthetischer Urteile apriori zu machen versucht, auf Seiten des Infos aber führt sie zur Unfähigkeit, mit diesem Verfahren wirklich konstruktiv sich auseinandersetzen zu können. Die Prozeßbeobachter aber dürfen es sich am wenigsten erlauben, den Prozeß nur als Mittel zur Bestätigung der eigenen Vorurteile zu mißbrauchen. Hier ist Sensibilität, Wahrnehmungs- und Lernfähigkeit unabdingbar. Wer alles schon im Voraus weiß …
Kritik am Info sollte nicht zur Kündigung der Solidarität führen; wird hier nicht Solidarität mit Komplizenschaft verwechselt? Und liefert diese Verwechslung nicht der anderen Seite die Munition?
Daß Gott die Welt aus Nichts geschaffen hat, wird sich am Ende als ein Satz erweisen, der auf einen ganz anderen Sachverhalt sich bezieht: Nicht Gott, sondern der Staat hat die Welt aus einem Nichts erschaffen, das er selber produziert. Dieses Nichts ist das Produkt einer Annihilierung: der Annihilierung der Tradition, in der die Theologie gründet. Vgl. hierzu die Stelle im neuen Weltkatechismus der Katholischen Kirche, an der der Himmel und die Erde im ersten Satz der Genesis als mythischer Ausdruck für „alles, was ist“, d.h. für die Welt, begriffen wird, während das, was Himmel und Erde von sich aus bedeuten, bereits verdrängt ist. Hier ist die Annihilierung abgeschlossen, das Annihilierte aus der Erinnerung entfernt. Mit der Dogmatisierung ist der Säkularisationsprozeß (die Umformung des Imperativs in den Indikativ: die Annihilierung des Imperativs) in die Theologie eingedrungen, hat sie im Kern zerstört, hat sie durch ein Konstrukt ersetzt, das, obwohl es von seiner Ursprungsgestalt fast nicht mehr sich unterscheiden läßt, doch das genaue Gegenteil darstellt. An diesem Vorgang lassen der Sinn und die Notwendigkeit des Bilderverbots sich demonstrieren.
Ist nicht die Kronzeugenregelung, insbesondere mit der Zielsetzung, mit der sie in der BRD eingeführt und angewandt wird, ein Versuch, die Grenzen der Beweislogik, auf die der Satz: Gemeinheit ist kein strafrechtlicher Tatbestand, verweist, zu instrumentalisieren, jene Lücke zu schließen, die die Konstruktion synthetischer Urteile bis heute verhindert? Die Kronzeugenregelung, die politische Instrumentalisierung der Logik des Verfahrens und die Umformung des Angeklagten in den Feind (mit Verteidigern als „Unterstützern“ und Prozeßbesuchern als „Sympathisanten“: nur so läßt die Identifikation mit dem Angeklagten, die aus der Unschuldvermutung folgt, sich verhindern) sind drei Seiten einer und der gleichen Sache und zugleich das Fundament, auf das die Konstruktion eines synthetischen Urteils apriori sich stützt.
Im Staatsschutzprozeß vollendet sich das Strafrecht, werden die Abgründe aufgedeckt, die es in sich birgt, dekonstruiert es sich selbst.


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