Das Substantiv ratifiziert ein Verständnis des Urteils, in dem das Subjekt (das Nomen) bereits durch das Objekt, das (wie die durchs Foto im Personalausweis, dem vergesellschafteten Fahndungsfoto, bezeichnete Person) von seinem Namen unterschieden wird, ersetzt ist, es gehört zu einem Wahrheitsbegriff, der durch die „Übereinstimmung von Begriff und Gegenstand“ sich definiert. Das so definierte Wahre aber ist der „bacchantische Taumel, in dem kein Glied nicht trunken ist“ (Hegel). Das Substantiv ist der Inbegriff des verletzten Bilderverbots. Der Gottesname, dessen Heiligung das Vaterunser gebietet, kommt in den Evangelien nicht vor. Nicht nur daß er vergessen ward, er wird zusätzlich als Name eines „altorientalischen Rachegotts“ diffamiert. Ist der Name nicht das im „Alten Testament“ vergrabene Talent? Ungeheurer Gedanke, daß Salomo „dem Namen Gottes ein Haus gebaut“ hat. Nicht ein Götterbild stand im Tempel, sondern der Name wohnte in ihm. Aber bei Jesu Tod riß der Vorhang des Tempels entzwei (hat nicht die Kirche, ohne es sich je bewußt gemacht zu haben, die Kräfte in sich aufgenommen, sich zu eigen gemacht, die diesen Riß bewirkten?).
8.6.96
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