15.08.90

Ganzseitige Anzeige von Klaus Vack in der FR zu Michael D. Döllmann: So gnadenlos kann nur eine Justiz sein, die die ganze Kraft ihres Erbarmens in der Begründung und Erhaltung ihres eigenen pathologisch guten Gewissens (Selbstbegnadigung) verbraucht hat. So gerät sie in den Bann des Wiederholungszwangs (der politischen Justiz); sie wird unfrei und verliert den letzten Rest von Souveränität.

Dazu:

– Kann der Beleidigte (das Amtsgericht in Simmern) selbst das Strafmaß für eine „Beleidigung“ festsetzen? Angriff auf die Idee des Rechtsstaats durch Legalisierung der Rache.

– Zusammenhang dieser gnadenlosen Rechtspraxis mit dem Antisemitismus.

– „Im Namen des Volkes“ – kann ich aus theologischen Gründen nicht akzeptieren, möchte in diese moralische Kollektivschuld nicht hereingezogen werden.


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