Das „Land der unbegrenzten Zumutbarkeiten“ ist es – seit dem Erscheinen der Reflexionen Ulrich Sonnemanns – nicht nur geblieben; das pathologische Syndrom war und ist offensichtlich noch steigerungsfähig. Die Gewöhnung an den Zustand enthielt immer schon Elemente des Einverständnisses, wenn auch zunächst mit schlechtem Gewissen und dem entsprechenden Zwang zur Verdrängung. Heute scheint dieses Einverständnis wieder offen auftreten zu wollen; verdrängt wird nicht mehr der Inhalt des schlechten Gewissens, sondern seine Qualität: man hat kein schlechtes Gewissen mehr, sondern umgekehrt das Gefühl, endlich wieder sich zu der Gemeinheit bekennen zu dürfen. Die Verdrängungsleistung selbst nimmt eine neue Qualität an, sie ist gründlicher und differenzierter zugleich. Es breitet sich ein Zynismus aus, der wieder auf dem Sprung zur Tat ist, sie eines bösen Tages wieder für gerechtfertigt, notwendig, zuletzt einfach für natürlich hält. Es ist, als sei alles, was an Aufklärungs- und Aufarbeitungsleistung inzwischen erbracht worden ist, nichts als der flatus vocis, als den der Nominalismus seit je begriffliche Arbeit denunziert hat. Das Buch über die „furchtbaren Juristen“ von Ingo Müller raubt nicht den Nachtschlaf; die Verhältnisse, die es darstellt, sind zum Kotzen.
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25.06.89
Angstbewältigung durch Angstgenuß scheint zum selbstmörderischen Ausweg zu werden. Hier ist ein Mechanismus entstanden, der dem gleicht, durch den die entfremdete Welt sich als zweite Natur etabliert hat. Hat etwa die besondere Beziehung des Christentums zur Sexualität, die in der Sexualangst falsch sich ausdrückt, hier ihr fundamentum in re? „Jeder Genuß stammt aus der Entfremdung“ (DdA): gibt es eine „positive“ Beziehung zur Sexualität nur zusammen mit einer affirmativen Beziehung zur Entfremdung? Und steckt nicht in jedem Genuß damit ein Stück Verzweiflung?
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23.06.89
Zum Begriff der Welt („Weltgericht“, „In-der-Welt-Sein“): Gott hat nicht die Welt, sondern Himmel und Erde erschaffen. Genesis, Geschichte und Bedeutung des Begriffs der Welt machen ihn – ähnlich wie die Begriffe Persönlichkeit und Natur – für die theologische Verwendung unbrauchbar. Der moderne Weltbegriff, dessen Beziehung zu den Begriffen „Mundus“ und Kosmos („securus adversus deos“, „Welt der Atome“, „Welt des Menschen“. „Welt der Ameise“) zu untersuchen wäre, ist kein Objektbegriff, sondern eine logische, abgrenzende Kategorie (ein totalitätsbegründender Dimensionsbegriff), Medium und Grundlage des Objektivationsprozesses, Inbegriff der vergegenständlichten Objektwelt (die Welt ist das Gericht über die Welt; oder die Welt ist alles, was der Fall ist – Urteil, Gericht und Prozeß sind nicht nur im Bereich des Rechts zusammenhängende Kategorien; oder anders: das Recht ist eine weltbegründende Macht). Das drückt sich am genauesten aus in den Begriffen Verweltlichung, Säkularisierung. Konsequenzen für die R.schen Konstruktion (Bedeutung des Weltbegriffs)?
Die Welt ist das Weltgericht; und das In-der-Welt-Sein reduziert das Dasein auf den Status des Angeklagten (Leugnung des Hl. Geistes).
Ist die Klage (der authentische Ausdruck des „In-der-Welt-Seins) eine ungezielte Anklage, eine Anklage, die ihr Objekt noch nicht gefunden hat? – Herzzerreißend sind nicht mehr nur Einzelvorfälle, sondern herzzerreißend ist mittlerweile die Realität selber, und das Herz die offene Wunde, die die Realität geschlagen hat.
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02.06.89
Raum, Begriff und Verblendung: Die Dimensionalität des Raumes ist Ursprung und Modell der Abstraktion, der Ausblendung, des besonderen Allgemeinen, des Begriffs. Subsumtion: das Verhältnis von Einzelnem und Allgemeinem, und Abstraktion: das Wegsehen von der Konkretion des Besonderen, sind Konstituentien des Begriffs, Momente des Abstraktions- und Objektivationsprozesses sowie des Schuld- und Verblendungszusammenhangs. Ihr Ursprung ist das wechselseitige Verhältnis der Dimensionen im Raum (die Orthogonalität), das auch auf das Verhältnis des Raumes zur Zeit und zu den Objekten im Raum übergreift. Der Begriff macht – wie der Raum – die Welt durchsichtig und erweist sich zugleich als der blinde Fleck, der gegen Erkenntnis immunisiert.
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27.05.89
Das Bekenntnissyndrom scheint zusammenzuhängen mit den Notwendigkeiten beim Übergang vom magischen zum rationalen Staats- und Politikverständnis, von der magischen zur rationalen Form von Herrschaft (= Herrschaft über die Zukunft). Gleichzeitig scheint die Lehre von der Vorsehung als politische Kategorie (d.h. nur als Mittel des technischen Gebrauchs, nicht – wie es notwendig gewesen wäre – als Kritik des Schicksalsglaubens) ausgebildet worden zu sein. (Magie – Prophetie/Schicksalsglaube – Vorsehung/ Bekenntniszwang – Ursprung des Königtums? – Individuelle/allgemeine Vorsehung: Vorsehung ist keine Prognose, kein Vorauswissen der Zukunft, sondern essentiell bezogen auf die Realisierung des „Guten“, des Gottesreichs; sie ist vom Schicksal dadurch unterschieden, daß Unglück und Schuld zwar Basis, Grundlage – nämlich für die „Umkehr“ -, in keinem Falle aber Telos der Vorsehung sein können.)
Das Bekenntnis ist sinnvoll nur als (nicht zwingender) Grund der Versöhnung; es kann nicht – ohne im Zentrum verletzt, pathologisiert zu werden – gefordert oder gar erzwungen werden. Bekenntnis und Freiheit sind untrennbar.
Der Bekenntniszwang verleiht Macht über die Gesinnung der Beherrschten; an die Stelle der unmittelbaren Naturängste treten die gesellschaftlich, d.h. durch Herrschaft vermittelten; die Befreiung von den Naturängsten war erkauft mit dem Tabu über die politische Kritik: und hierzu erwies sich das Christentum als zweckmäßig. Der Bekenntniszwang begründet den Schuldzusammenhang, aus dem er zu befreien vorgibt.
Der Bekenntniszwang ist hoffnungslos (und seit seinem Ursprung Ausdruck von Verzweiflung).
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26.05.89
Die „Entkonfessionalisierung“ der Kirche(n) schließt insbesondere den Verzicht auf (Formel-)Bekenntnisse mit ein; diese schaffen den blinden Fleck, der die Gotteserkenntnis verhindert; anders formuliert: sie schützen die Kirche(n) vor der Gotteserkenntnis, die ihren institutionellen Bestand gefährdet. Formelbekenntnisse sind das Produkt der Instrumentalisierung, sie sind somit Herrschaftsmittel und (im theologischen wie auch im politischen Gebrauch) blasphemisch und totalitär, und sie sind ein Alibi für das reale Bekenntnis, das notwendig wäre: Man kann davon ausgehen, daß immer, wenn ein Formelbekenntnis gefordert wird, das Bekenntnis einer realen Schuld projektiv verdrängt werden soll. – Gibt es Wichtigeres als die Entkonfessionalisierung der Kirche(n), und gibt es überhaupt noch ein anderes Mittel der Ökumene? – Die Entkonfessionalisierung wäre der Beginn der Abschaffung jeglicher Inquisition.
Aus welchem Grunde ergab sich der Bekenntniszwang in den ersten christlichen Jahrhunderten? (Hypostasierung Jesu, Antisemitismus; Instrumentalisierung des Christentums zur Herrschaftsreligion)
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25.05.89
Die Welt ist alles, was der Fall ist: und die Subjektivität (Intersubjektivität?) ist der Abgrund, auf den dieser Fall sich bezieht, sein Gravitationsfeld.
Der „Fall“ ist der Zufall, seine Bewegung gehorcht der Logik des Zerfalls.
Heidegger betet die Gewalt an, die ihm die Sprache verschlägt. Die Sprache, die ihm verschlagen wurde, wurde dadurch selbst verschlagen, sie ist ihm zu einer Sprache der Verschlagenheit geworden. – Gibt es eigentlich eine Untersuchung der Heideggerschen Sprache? – ihrer Ambivalenz (Hypostasierung der Methode = Ausdruck der Verzweiflung)? – Verstummen, Trotz, Schicksal (Schuldzusammenhang) und Heldentum/Mythos und Welt (= alles, was der Fall ist).
Dornen und Disteln/brennender Dornbusch/ Dornenkrone.
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21.05.89
Auschwitz hat den Trostanteil im Parakleten vernichtet, zerstört; übriggeblieben ist einzig die Verteidigung. Oder anders formuliert: In Auschwitz ist das (von uns selbst als richtende Instanz ausgelöste) Weltgericht über uns manifest geworden; hier hilft kein Trost mehr, der vielmehr blasphemisch geworden ist, sondern nur noch die (unmögliche) Hilfe für die Opfer, das Eingedenken, die verzweifelte Erinnerungs- und Trauerarbeit.
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20.05.89
Heideggers Hypostasierung der Frage („… hat das Wesen der Frage nicht begriffen“) ist eine notwendige Folge (und Bedingung) der Fundamentalontologie: Durch die Frage ist die Struktur der Antwort vorgezeichnet; beantwortet wird eine Frage durch eine Aussage, und deren Form ist das Urteil. Die Verweigerung der Antwort durch Verneinung ihrer Form staut gleichsam die Frage auf sich selbst zurück, hypostasiert sie. Genau das ist aber das Wesen der sogenannten Seinsfrage (und war einmal – vor dem Eintritt des „Einig Vaterland“ – das Wesen der deutschen Frage); hieraus zieht der Seinsdenker sein Prestige. Psychologisch bedeutet die Hypostasierung der Frage eine Regression: Fixierung auf die Trotzphase (Zusammenhang mit Rosenzweigs Begriff des Mythos, des mythischen Helden, den die Fundamentalontologie gleichsam in reiner, paradigmatischer Form darstellt). Der Fundamentalontologe ist im R.schen Sinne „stumm“: Unansprechbar und unwiderlegbar Produkt der Verinnerlichung der babylonischen Sprachverwirrung).
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15.05.89
Die Vergöttlichung Jesu ist das genaue Pendant seiner Instrumentalisierung. Seine Instrumentalisierung ist sowohl der Grund als auch das Modell der Instrumentalisierung der Welt (der europäischen Aufklärung). – Hat auch der Instrumentalisierungsprozeß drei Anwendungsobjekte: Gott, Welt und Mensch?
Die Einheit der Welt wird konstituiert durch die Einheit des Subjekts (des Denkens). Die Begriffe Universität und Universum: die Einheit der Wissenschaft und das in eins Gewendete der Objektivität (der „Welt“) gehören zusammen. Aber ebenso wie die Einheit der Wissenschaft sich nicht mehr inhaltlich, sondern nur noch methodisch, verfahrensmäßig und verwaltungsmäßig definieren läßt, ebenso gibt es die hier zugrunde gelegte Einheit der Welt nicht mehr außer im Sinne eines ganz abstrakten, nicht mehr einzulösenden Titels (Hermann Cohen hat recht, wenn er gegen die Einheit Gottes Seine Einzigkeit reklamiert..)
Warum nennt Kant den Sternenhimmel „erhaben“? Kann es sein, daß der Anblick eines Unendlichen, das durch Denken nicht mehr aufzulösen ist, genau durch diese ästhetische Kategorie ausgedrückt wird?
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14.05.89
Der Dogmatisierungsprozeß und sein Resultat (Trinitätslehre und Christologie) sind offensichtlich Teil der Herrschaftsgeschichte: nicht nur die Einwirkung Konstantins, sein Anteil an der Ausbildung des trinitarischen Dogmas, sondern mehr noch die merkwürdige und wirklich historisch einmalige (zumindest erstmalige) Situation, daß falsche „Formeln“ mit dem Makel der Sünde, der Lästerung behaftet werden; daß der Erkenntnisprozeß sich nur noch in militärischen Kategorien beschreiben läßt. Exkulpieren kann man sich nur durch das Bekenntnis der richtigen Formel; jedes Abweichen davon gilt als Feindschaft oder Verrat, ist zu verurteilen, zu bekämpfen, auszumerzen. Die Situation, in der exkulpierende Bekenntnisse notwendig werden (wie heute in der Politik die Forderung, sich zur FDGO zu bekennen und von Gewalt zu distanzieren), ist die typische Herrschaftssituation, in der die Beherrschten apriori Angeklagte sind, der Staat gleichsam das Prinzip und das Gesetz der allgemeinen Anklage repräsentiert (vgl. den deutschen „Staatsanwalt“: er ist „Anwalt“ des Staates, Ankläger ist der Staat). – Untersuchungen wie die von Arnold Gilg: Weg und Bedeutung der altkirchlichen Christologie, halten genau an dieser Konstruktion des christlichen Dogmas fest, sie sind eigentlich staatstreue Theologie. Sie leugnen – wie die gesamte Herschaftstheologie – den Parakleten und verweigern die Erinnerungs- und Trauerarbeit.
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13.05.89
Die Diskussion um die Kollektivschuld war nahe an des Rätsels Lösung herangekommen; diese Lösung ist jedoch versperrt worden dadurch, daß die Kollektivschuld einfach nur verworfen wurde anstatt genauer bestimmt und entschlüsselt zu werden. Entscheidend ist, daß der gesellschaftliche Schuldzusammenhang, die Konstellationen und Bedingungen, die zur Katastrophe geführt haben, in die eigene Verantwortung mit aufgenommen werden, daß die Trauer- und Erinnerungsarbeit geleistet und nicht dadurch verweigert wird, daß man sich auf individuelle Schuld zurückzieht (falscher Sündenbegriff, der die theologische Schuld der juristischen angleicht). Wie unfähig das Recht ist, dieses Problem überhaupt wahrzunehmen und zu begreifen, erweist sich daran, daß das Recht nur die individuelle Schuld (nur die Tat, die Unterlassung nur soweit, wie sie konkret als schuldhafte Tat sich dingfest machen läßt) kennt. Es ist kein Zufall, daß es im juristischen Bereich eine wirksame Aufarbeitung der Vergangenheit nicht gegeben hat. Umgekehrt: die juristische Aufarbeitung der Vergangenheit hat das Problem eher verschärft, fast unlösbar gemacht. Die eigentliche Schuld ist die, die rechtlich nicht mehr greifbar ist; und die rechtliche Verarbeitung der Schuld ist in weitem Maße eine Alibiveranstaltung, die wesentlich dazu beiträgt, daß die wirkliche Schuld nicht mehr sichtbar, fast nicht mehr bestimmbar ist. Nicht zufällig taucht hier, zusammen mit den „fürchterlichen Juristen“, das Phänomen des „pathologisch guten Gewissens“ auf. Das Recht selber wird durch die Erzeugung und Absicherung dieses „pathologisch guten Gewissens“ zu einer zentralen Ursache der jederzeit möglichen neuen Katastrophe. Zugleich schafft sich der Rechtsstaat seine eigenen Sündenböcke, ohne die die Reinheit des gute Gewissens nicht herzustellen und durchzuhalten ist. Mehr noch: Er läßt die schuldig werden, die aus Sensibilität an dieser Gesellschaft verzweifeln: Der Schuldvorwurf, der letztlich gegen diese Verzweiflung sich richtet, muß aufgelöst werden.
Sichert der Rechtsstaat auch die Wissenschaften mit ab? Beide sind durch den Begriff der Tatsache mit einander verbunden und auf einander verwiesen. Tatsachen sind „Beweis-„grundlagen sowohl im Rechtsverfahren wie im „Prozeß“ der wissenschaftlichen Erkenntnis. Der Begriff der „Tat-„sache verweist aber darauf, daß diese Beweisgrundlagen nicht einfach nur gegeben sind. Tatsachen sind grundsätzlich Tatsachen für andere, sie müssen von anderen nachvollziehbar, verifizierbar sein, die sind gegeben nur unter Bedingungen, in denen menschliches Handeln, m.a.W. die Gesellschaft mit drinsteckt. Und bewiesen wird in beiden Bereichen Schuld.
Wie hängt der juristische Schuldbegriff mit dem wissenschaftlichen (Ursache, Grund: Herrschaft des Kausalitätsprinzips) zusammen? Am Anfang der europäischen Aufklärung, im Ursprung der Wissenschaften steht die Suche nach dem Grund, dem Anfang, der Ursache: nach der Schuld. Der Grund, die Ursache, das Erste, der Anfang sind Ersatzbegriffe für Schuld; und die vom Kausalitätsbegriff beherrschte Wissenschaft ist ein Reflex des gesellschaftlichen Schuldzusammenhangs. Am Anfang steht die Schuld; die „Unschuld“ steht nicht am Anfang, sondern am Ende; sie ist nicht Ausgangspunkt, sondern Produkt von Versöhnung. (Seit wann gibt es Gefängnisse? Und welchen Stellenwert haben sie im gesellschaftlich-naturgeschichtlichen Prozeß? Präsentieren sie die Hölle, die die Welt an sich ist?)
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