Das Inertialsystem (das mit den „subjektiven Formen der Anschauung“, mit der transzendentalen Ästhetik, in den Erkenntnisapparat eindringt) ist das verdinglichte Dogma. In seinem Kontext
– verändert sich das Urteil und mit ihm die Sprache,
– wird das Urteilssubjekt zum Objekt,
– wird das Nomen, das das Subjekt bezeichnet, zum Substantiv,
– das Opfer, auf das die Opfertheologie sich bezieht, wird verinnerlicht: geopfert wird die Sinnlichkeit, die Vernunft, die Fähigkeit zur Schuldreflexion,
– die Sprache wird zur bloß subjektiven Reflexion entmächtigt, die an der versteinerten Objektivität abprallt; sie verliert ihre erkennende Kraft, die im Namen gründet, und wird selber zu einem Instrument der Information und der Mitteilung verdinglicht, als welches sie dann der Kommunikationstheorie ihr Objekt liefert.
Als Endstufe einer verdinglichten und automatisierten Bekenntnislogik, an deren exkulpierender Kraft es partizipiert (als Zerfallsprodukt des Dogmas), begründet das Inertialsystem mit der Verinnerlichung des Opfers, mit der Unfähigkeit, das Undenkbare zu denken, das Schuldverschubsystem und in dessen Kern die Feindbildlogik, die das Bewußtsein aller verhext.
Das erste, das Christentum begründende Opfer war das Opfer des Lammes, ich hoffe nicht, daß das zweite, die Geschichte des Christentums beendende Opfer das Opfer der Taube sein wird, ein Opfer, das vorgebildet ist in der Verinnerlichung des Opfers, die das Inertialsystem verkörpert.
Der entscheidende Schritt zur Konstituierung des Objekt ist die Subsumtion der Zukunft unter die Vergangenheit, das Schellingsche „Ahnden“. (Ist diesem Ahnden am Anfang der Weltalter nicht ein Sinn abzugewinnen, wenn man es auf den Satz bezieht „Mein ist die Rache, spricht der Herr“?)
Kant hat mit seiner Kritik der Urteilskraft die Fähigkeit, Links und Rechts zu unterscheiden, noch einmal zu retten versucht. Diese Fähigkeit ist dann in den Systemen des deutschen Idealismus endgültig untergegangen.
Das Undenkbare denken: Bei Franz Rosenzweig drückt sich das in der Intention, das Zerdachte zu rekonstruieren, aus, in den Sätzen: „Von Gott (dem Menschen, der Welt) wissen wir nichts, aber dieses Nichtwissen ist Nichtwissen von Gott (dem Menschen, der Welt)“, in der Rekonstruktion der drei Objekte jenseits des Wissens (oder auch: jenseits der Todesfurcht?).
Was haben die vier Winde mit dem Geist Gottes zu tun?
Der 68er Marxismus hat, wie es scheint, einen Problembereich der marxistischen Tradition vollständig verdrängt, den Bereich, der durch den kritischen Ideologiebegriff, durch den Begriff des falschen Bewußtseins und das Problem der Beziehung von Unterbau und Überbau sich umschreiben läßt. Genau diese Themen aber sind es, die den Bereich der Reflexion in der Marxschen Theorie bezeichnen. Sie sind gleichsam gegenstandslos geworden, als das Element der Kritik, der kritischen Reflexion, unter die Feindbildlogik subsumiert wurde. Zugleich ist die Theorie der Gefahr der Personalisierung erlegen. Die Vermutung läßt sich begründen, daß diese Verdrängung zusammenhängt mit der anderen, die seitdem die Beziehung zur Vergangenheit insgesamt verhext, nämlich daß man geglaubt hat, den Nationalsozialismus durch bloße Verurteilung bannen zu können, ohne auf das Grauen und den Schrecken, für die der Name steht, sich noch einlassen zu müssen. Mit der Bereitschaft und der Fähigkeit, das Grauen und den Schrecken an sich heranzulassen, aber ist die Reflexionsfähigkeit verdrängt worden. Der Marxismus ist zu einer Art Naturwissenschaft verkommen, Produkt des gleichen reflexionslosen „Seitenblicks“, zu dem es seit der kopernikanischen Wende kein Alternative mehr zu geben scheint.
Ist nicht der 68er Marxismus selber Ausdruck von politisch-ökonomischen Veränderungen, die er nicht mehr begreift: der versteinerten Verhältnisse, deren Zubetonierung er selber mit provoziert hat?
Um auf das Bild des in den Abgrund rasenden Zugs zurückzukommen: Dieses Bild ließe sich kritisieren als ein Bild des „Seitenblicks“. Und diese Kritik wäre berechtigt. Aber es gibt kein anderes, so wie es einen anderen, die Totalität ins Auge fassenden Blick außer dem „Seitenblick“ (der dem kopernikanischen Blick auf den Kosmos entspricht) nicht gibt. Den gleichen Sachverhalt hat Adorno einmal mit dem Hinweis zu fassen versucht, daß die Welt immer mehr der Paranoia sich angleicht, die sie doch zugleich falsch abbildet. Aufgabe der Kritik wäre es, dieses Bild durch Reflexion auf seinen Wirklichkeitsgehalt, der mit dem Bild, in dem er sich ausdrückt, nicht identisch ist, aufzulösen.
Haben die drei obersten Sefirot etwas mit den drei kantischen Totalitätsbegriffen, mit dem Wissen, der Natur und der Welt, zu tun?
Urteile in RAF-Prozessen brauchen nicht mehr wahr zu sein, sie müssen nur unwiderlegbar sein. Darin gleichen sie dem antisemitischen Vorurteil, das sie zugleich durch einen strategischen Vorteil übertreffen. Das antisemitische Vorurteil war moralisch angreifbar, während diese Urteile die Logik der moralischen Indifferenz des Rechts in sich enthalten (sie neutralisieren die moralische Angreifbarkeit durch ihre rechtliche Unangreifbarkeit), so glauben sie, auch der moralischen Kritik entzogen zu sein, gegen sie als immun sich zu erweisen. Aber wäre nicht an ihnen der Satz aus dem Jakobus-Brief zu erproben: Barmherzigkeit triumphiert über das Gericht, das Grundprinzip einer wirklich eingreifenden Rechtskritik?
Der zentrale Punkt ihrer Schwäche ist die Unwiderlegbarkeit der RAF-Urteile: Unwiderlegbar sind sie allein in einem logischen Medium, dessen Funktion und Qualität der der Laborbedingungen im Hinblick auf den naturwissenschaftlichen Erkenntnisbegriff entspricht. Die juristischen „Laborbedingungen“ müssen zuvor hergestellt werden, zu ihnen gehören:
– das in Gesetzesform bereits vorliegende Instrumentarium der Einschränkung und Behinderung der Verteidigung (Zusammenfassung sh. Bakker-Schut),
– die Bedingungen, denen die Angeklagten während der Untersuchungshaft (die dann in der Strafhaft zwangsläufig beibehalten werden müssen) unterworfen werden, und die sie aller subjektiven Bedingungen ihrer eigenen Verteidigung berauben (sie imgrunde rechtlos wie den Feind machen) sollen,
– das Instrumentarium der „instrumentalisierten Anklage“, mit dessen Hilfe Einfluß auf potentielle Zeugen genommen werden kann (sie können unter Druck gesetzt werden, u.a. durch Erpressung der Zustimmung zur Anwendung der Kronzeugenregelung, in anderen Fällen können auf diesem Wege die Voraussetzungen für ein Zeugnisverweigerungsrecht geschaffen werden).
Nicht zufällig erwecken RAF-Prozesse den Eindruck, daß nicht der erkennende Senat, sondern die Anklage der wirkliche Herr des Verfahrens ist, der durch das vorgenannte Instrumentarium seine Steuerungsfähigkeit auf den Prozeßverlauf und auf alle Prozeßbeteiligten auszudehnen vermag.
Es läßt sich nicht mehr ausschließen, daß das Urteil gegen Birgit Hogefeld in einem geradezu herzzerreißenden Sinne ein Fehlurteil ist:
– begründete Zweifel, ob eine Angeklagte die Taten, für die sie verurteilt worden ist, wirklich begangen hat, sind objektiv nicht ausgeräumt worden,
– das Urteil hat nicht einmal mehr versucht, den Eindruck zu widerlegen, es sei die Rache dafür, daß die Angeklagte sich geweigert hat, sich als Kronzeugin zur Verfügung zu stellen, und
– es kann nicht mehr ausgeschlossen werden, daß diese Weigerung letztlich darin begründet war, daß sie ihr wirkliches Ziel, in die RAF Reflexionsfähigkeit hereinzubringen, wenn sie anders sich verhalten würde, selber verraten würde.
Aber zu der Fähigkeit, diese Möglichkeit sich auch nur vorzustellen, fehlten dem Gericht und vor allem der BAW die Freiheit der Phantasie, die durchs Apriori des eigenen Feindbildes und des daraus resultierenden Verurteilungswillens außer Kraft gesetzt war. Diese Verfahren sind insgesamt nur noch Verkörperungen mythischer Gewalt, die im mythischen Schrecken der Urteile (in den mehrfach lebenslänglichen Haftstrafen, der „besonderen Schwere der Schuld“) sich entlädt.
Staatsschutzverfahren als Verkörperungen mythischer Gewalt: Liegt das nicht in Konsequenz der Logik ihres Auftrags und der vorgegebenen Rahmenbedingungen ihrer Durchführung?
Ist die Geschichte vom Traum des Nebukadnezar, den Daniel, bevor er ihn deuten kann, erst rekonstruieren muß, da Nebukadnezar ihn nicht mehr weiß, nicht ein Modell des Satzes, daß, wer einen Sündern vom Weg seines Irrtums bekehrt, damit seine (eigene) Seele vom Tode rettet?
Hat nicht der Fernhandel, der heute in der Globalisierung des freien Marktes sich vollendet, seit je nur den Staat, nicht die Menschen genährt?
Läßt sich die Geschichte von den sieben unreinen Geistern nicht auf die hegelsche Dialektik von Herr und Knecht beziehen:
– es gibt nicht nur einen Knecht, sondern eine arbeitsteilige Organisation von Knechten, einen subjektlosen Organismus unterschiedener knechtlich-abhängiger Funktionen;
– es gibt nur einen Herrn, und wenn die Knechte ihn ablösen, werden dann die letzten Dinge nicht ärger sein als die ersten?
Die Gemeinheiten des Herrn reproduzieren (und potenzieren) sich in denen des Knechts. Der Ausweg wäre allein eine Gestalt der Herrschaft, die aus dem Bann der Gemeinheit, der Feindbildlogik und des Herrendenkens herauszutreten vermöchte.
Die Konstellation, in die die Reklame die „Liebe“ zur Eigentumslogik rückt (durch Instrumentalisierung des Bedürfnisses nach Anerkennung, des Geliebtwerden-Wollens, des Selbstmitleids): ist das die Venus-Katastrophe?
In den stalinistischen Schauprozessen der 30er Jahre soll es die Fälle gegeben haben, in denen angeklagte Genossen, die wußten, daß die Anklagen frei erfunden waren, sich diese gleichwohl zueigen machten, auch das – für sie dann vernichtende – Urteil akzeptierten, weil sie auch noch in dieser Situation die Parteiraison über ihre persönliche Einsicht stellten und glaubten, so der Partei, deren weltbefreiender Auftrag für sie außer Frage stand, noch einen Dienst zu erweisen.
Politische Prozesse konstituieren so etwas wie ein innerstaatliches Völkerrecht. Nicht nur der Status der Angeklagten, sondern auch der der Strafgefangenen ist zweideutig. Ähnlich changiert die Logik der Strafen zwischen der Logik des Strafrechts und der des Kriegsrechts. Mehrfach lebenslängliche Haftstrafen und ein Begriff wie der der „besonderen Schwere der Schuld“ transportieren das Urteil und die Strafe über die Grenzen des Strafrechts hinaus; ihre Irrationalität ist ein Teil ihrer Rationalität: in ihrer Wirkung gleichen sie den Wirkungen der Aberkennung der bürgerlichen Rechte oder der Ausbürgerung, dem Entzug der Staatsbürgerschaft, der in der nationalsozialistischen „Endlösung der Judenfrage“ der letzte Schritt vor der Vernichtung war. Deshalb erwecken RAF-Prozesse den Eindruck kurzer Prozesse, die nur deshalb so lange dauern, weil anders das Selbstverständnis der Ankläger und der Richter, das auf ihr Handeln keinen Einfluß mehr hat, nicht zu begründen wäre.
Wie hängt diese Logik mit der der Ware <zu deren Ursprungsgeschichte der Fernhandel, der Sklaven- und Frauenmarkt, die Geschichte der Eroberung und Unterwerfung anderer Völker und in der letzten Geschichtsphase ein Kolonialismus gehört, dem die ganze Welt zum herrenlosen Gut geworden ist> zusammen?
Bakker-Schut
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11.11.1996
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13.10.91
„Ihnen ist jedes Mittel Recht?“ oder „Gemeinheit ist kein strafrechtlicher Tatbestand“: Die Tendenz, mit der in den sogenannten Terroristen-Prozessen Verteidiger zu „Organen der Strafrechtspflege“ gemacht wurden, gehorcht der gleichen Bekenntnislogik, mit der der Bundeswehr ein „Verteidigungsminister“ vorsteht: Sie zielt – ebenso wie die übrigen begleitenden Maßnahmen von der Isolationshaft bis zur Kronzeugenregelung, und von der Kollektivhaftung aller Mitglieder für die Taten einer „terroristischen Vereinigung“ bis zur schlichten Leugnung und Verdrängung des politischen Hintergrunds – darauf ab, Verteidigung abzuschaffen, weil hier der absolute Feind gesehen wird. Insoweit gleicht der gesamte Komplex der Tradition des Antisemitismus; nur daß hier geschickter, als es die Nazis konnten, die nicht mit einer Niederlage gerechnet hatten, die „Wahrheit“, die sich aus dem vermeintlichen Staatsinteresse definiert, das selber nur noch aus einer zugrunde liegenden Paranoia sich erklären läßt, durch rigorose Beherrschung der Beweismittel im ganzen Verfahrensbereich, insbesondere auch schon im Vorfeld, unwiderlegbar gemacht werden soll. Das Verfahren weckt Bedenken gegen Meldungen wie denen,
– daß nach den Aussagen von Susanne Albrecht (die ein begründetes Interesse daran hatte, der Bundesanwaltschaft genehme Aussagen zu machen) Zweifel an der Selbstmordthese hinsichtlich der Stammheimer Häftlinge endgültig ausgeräumt werden konnten, oder
– daß der Barschel-Brief an Stoltenberg sich jetzt als Stasi-Fälschung herausgestellt habe.
Diese Bedenken mögen unbegründet sein; aber was man hier (und bei Bakker-Schut) erfährt, untergräbt die Glaubwürdigkeit der politischen und staatlichen Institutionen in diesem Lande (den Begriff und die Idee des Rechtsstaats) und damit ihre Legitimation in den Köpfen der Bürger, die bereits soweit sind, anzunehmen, das sei halt so, und damit müsse man rechnen und sich abfinden, weit mehr als es die terroristischen Taten selber je vermochten (verhängnisvollstes Erbteil der Kirchen). Sind nicht die wahren Staatsfeinde jene, die den Staat und seine Institutionen so mißbrauchen?
Gemeinheit, Bekenntnis, Selbstgetthoisierung: Thesen sind dann keiner sachlichen Bestätigung oder Widerlegung mehr bedürftig, wenn sie entweder „offenkundig“ sind (d.h. dem eigenen Bekenntnis konform sind) oder vor jeder Prüfung sich einem Feindbekenntnis zuordnen lassen (dann ist die Wahrheit oder Unwahrheit nicht zu ermitteln, da davon auszugehen ist, daß sie nur der Selbstbestätigung des Fremdbekenntnisses dient, dieses aber aus übergeordneten Gründen als falsch, gefährlich o.ä. anzusehen ist). Grund ist – insbesondere im Rechtsstreit – eine im positivistischen Rechtsverständnis begründeter instrumentalisierter (und deshalb dezisionistischer) Wahrheitsbegriff (wie in der Physik ist der Objektivismus vom Instrumentalismus nicht zu trennen). Aus dem gleichen Grunde bedarf die rechtlich festgestellte Wahrheit schon aufgrund ihrer Urteilsform der Sanktion. Das Gewaltmonopol des Staates bezieht sich primär auf das Recht zu strafen, und d.h. auf das Recht, die Wahrheit von Urteilen mit Gewalt durchzusetzen. Die Logik des Rechts ist die Bekenntnislogik; ihr Ziel ist der Rechtsfrieden, der erst mit der allgemeinen Anerkennung des Gewaltmonopols des Staates hergestellt ist; und die Vorstellung, daß die Rechtslogik (als Urteils- und Straflogik) auch auf die Handlungen derer angewandt werden könne, die selber Herren des Rechts sind, ist illusionär. Deshalb bedarf eine an der Idee der Gerechtigkeit orientierte Rechtspraxis vor allem
– der Sicherung der Verteidigerrechte,
– der Fähigkeit des Richters zur Identifikation mit dem Angeklagten,
– der Kritik der herrschenden Staatsmetaphysik (der Ankläger ist kein Staatsanwalt).
Gemeinheit und Staatsmetaphysik:
– Gewalt wird anders definiert je nachdem, ob es sich um Vergewaltigung oder um „Nötigung“ bei gewaltfreien Sitzblockaden handelt;
– Staatsanwalt (Staat als Prinzip der Anklage, als institutionalisierte List der Vernunft), computerlesbarer Personalausweise und Ausweitung der Fahndungs- und Ermittlungstechniken, die darauf basieren, daß jeder Bürger ein potentiell Verdächtiger ist, als Bürger aus dem Bann der Anklage nicht mehr herauskommt;
– Staatsmetaphysik als Technik-Metaphysik: Grund ist die Personalisierung (der Rechtsbegriff der Person), die im Weltbegriff in der Materialisierung sich ausdrückt (im Rahmen der Staatsmetaphysik vertritt die Natur den Bereich des Angeklagten, die Welt den des richtenden Urteil).
Gemeinheit ist eine Überzeugungstat. Sie ist eine zwangsläufige Konsequenz des Staatshandelns.
Gemeinheit und die Kohlsche Dementipraxis: Kohls Satz, daß dieser Staat nicht ausländerfeindlich ist, ist genau der Grund der Ausländerfeindlichkeit. Er verhindert nicht die Aktionen, auf die sie als Dementi sich bezieht, sondern er verhindert nur das Aussprechen der realen Erfahrung von Ausländerfeindlichkeit, stigmatisiert den, der nicht verdrängen kann, als pathologisch oder bösartig (staatsfeindlich). Und das ist genau der Zweck dieses und vergleichbarer Dementis, deren Technik Kohl am besten beherrscht; und alle fallen darauf seit Jahren herein.
Gemeinheit und die Struktur des Vorurteils, Gemeinheit und Mechanik (Funktion der Hegelschen List und der Reflexionsbegriffe: die Hegelsche Vernunft ist eine, die selber das Opfer der Vernunft fordert, es in sich enthält und aufgehoben hat; dieses Opfer der Vernunft – oder die Zerstörung des Antlitzes – ist der Grund für die Trunkenheit des Hegelschen Absoluten).
Wenn den Armen das Bewußtsein der Armut und sein öffentlicher Ausdruck genommen wird, weil heute die Herrschenden (nach dem Vorbild der Kirchen) ihrer Schuld nicht anders als durch Selbstmitleid (durch Leugnung) glauben Herr werden zu können, das ist gemein (Grund in der Konstruktion der Welt). Was heute nicht selten tragisch (ein Prädikat, das immer schon eine Selbsterfahrung der Herrschenden bezeichnete) genannt wird, ist imgrunde gemein.
Die Anwendung mythischer Begriffe auf gegenwärtige Erfahrungen scheitert daran, daß an die Stelle des unaufgeklärten Schicksal heute die imgrunde nur noch pathologische Gemeinheitsstruktur getreten ist, die sich gerne in mythische Gewänder kleidet. So glaubt sie, der Kritik sich entziehen zu können.
BKA (oder GBA?): die „objektivste Behörde der Welt“: das schließt Gemeinheit nicht nur nicht aus, sondern bezeichnet genau ihren Grund.
Staatsmetaphysik (und die ihr korrespondierende Idee des Rechtsstaats) ist der Grund für die Struktur und die Tendenz politischer Prozesse: Der Staat kann nur aufgrund einer abgrundtiefen Bosheit angegriffen werden, und er kann nur von links angegriffen werden (Angriffe von rechts beeinträchtigen nur „das Ansehen unseres Rechtsstaates im Ausland“). Der politische Charakter der Prozesse gegen Linke kann nur (reflektiert und) anerkannt werden, wenn man bereit ist, auf die Staatsmetaphysik zu verzichten, die aber erforderlich ist, um das „Weltbild“ (bis hinein in die Naturwissenschaften) zu begründen und zu stabilisieren. Die Totalitätsbegriffe Natur und Welt sind nur im Rahmen der Staatsmetaphysik zu halten; und wer sie akzeptiert, akzeptiert zugleich (wie links er sich auch verstehen mag) diese Staatsmetaphysik, die dann im Gewaltkonzept (und im stalinistischen Rechtsverständnis) sich ausdrückt (Ausdruck der Sünde wider den Heiligen Geist).
Gibt es einen Zusammenhang des erweiterten noachidischen Nahrungsgebot (das nicht mehr vegetarisch ist wie das paradiesische) mit den Kerubim und dem kreisenden Flammenschwert nach der Vertreibung aus dem Paradies und der Bedeutung des Regenbogens nach der Sintflut?
Adorno Aktueller Bezug Antijudaismus Antisemitismus Astrologie Auschwitz Banken Bekenntnislogik Benjamin Blut Buber Christentum Drewermann Einstein Empörung Faschismus Feindbildlogik Fernsehen Freud Geld Gemeinheit Gesellschaft Habermas Hegel Heidegger Heinsohn Hitler Hogefeld Horkheimer Inquisition Islam Justiz Kabbala Kant Kapitalismus Kohl Kopernikus Lachen Levinas Marx Mathematik Naturwissenschaft Newton Paranoia Patriarchat Philosophie Planck Rassismus Rosenzweig Selbstmitleid Sexismus Sexualmoral Sprache Theologie Tiere Verwaltung Wasser Wittgenstein Ästhetik Ökonomie