Canetti

  • 20.4.1997

    Die subjektiven Formen der Anschauung, die Feindbildlogik, die Subsumtion der Zukunft unter die Vergangenheit, Weltgericht und Jüngstes Gericht (Barmherzigkeit triumphiert über das Gericht), die Logik der Totalitätsbegriffe und das Angesicht; Natur und das Apriori der Verurteilung.

    Zur Illustration des Benjamin’schen „Engels der Geschichte“ (und zur Logik des Zeitkontinuums) wäre auf die Figur des Siegers in Elias Canettis „Masse und Macht“ zu verweisen: Er ist der letzte Überlebende, der auf einem riesigen Leichenberg steht. Mit der subjektiven Form der inneren Anschauung (durch die Subsumtion der Zukunft unter die Vergangenheit) setzt sich das transzendentale Subjekt an das Ende der unendlichen Zeitreihe. Die Figur des Siegers ist so in die Vorstellung des Zeitkontinuums und in die Idee des Subjekts mit eingebaut: Die Objektivität (die Natur) ist der besiegte Feind.

    Das Angesicht ist die Widerlegung der Vorstellung eines objektiven, unendlichen Zeitkontinuums (die Auflösung der kantischen Antinomie). Und das Licht und die sinnlichen Qualitäten sind der Beweis dafür, daß eine restlose Objektivation der Natur nicht möglich ist.

    Das Angesicht ist die Widerlegung des Rassismus (und der Rassismus läßt sich aus der Unfähigkeit, den Anblick des Andern zu ertragen, ableiten; hier konvergiert er mit einer Tradition der christlichen Theologie, der Tradition des Dogmas, der Orthodoxie, des Bekenntnisses, die in der Logik der Verurteilung gründet, und zu der die Geschichte der Ausgrenzung und Verurteilung der Häresien gehört).

    Die Fähigkeit, in einen andern sich hineinzuversetzen, ist eins mit der Wahrnehmung der Angesichts. Das Dogma, die Ökonomie und die Naturwissenschaften sind Inbegriffe ungerechter Urteile. Zu ihrer Legitimierung bedürfen sie der (heute verrottenden) Idee des Absoluten.

    „Sie wissen nicht, was sie tun“: Wo und in welchem Zusammenhang kommt der Begriff des Wissens in den Texten des NT vor (Sonderfall Johannes, vgl. insbesondere Joh 1630)?

    Anstatt, wie es Drewermann und Metz tun, die Aufklärung als Legitimation der theologischen Tradition oder aber ihrer Verwerfung zu mißbrauchen, kommt es darauf an, die Probleme der Aufklärung in der Theologie, als ihre Probleme, wiederzuerkennen und die Ressourcen der Tradition zu nutzen als Mittel der Reflexion der Aufklärung.

    Aufgabe heute: Nicht Juden zu „bekehren“, sondern die jüdische Tradition nutzen als Mittel der Selbstbekehrung der Christen, der Umkehr.

    Die Materie ist das „Fleisch“ der Natur. Was ist das „Blut“ (der Blutkreislauf wurde gleichzeitig mit dem heliozentrischen System entdeckt)? Sind die Konjunktionen das Blut der Sprache, und welche Folgen haben die sprachhistorischen Differenzen der Konjugation für die Bedeutung und das Verständnis des Blutsymbols („Reinigung durch das Blut“)?

    In allen Texten über das „letzte Abendmahl“ (die „Einsetzung der Eucharistie“) heißt es „Dies ist mein Leib …“ (Mt 26, Mk 14, Lk 22, 1 Kor 11), nur bei Joh (651ff): … Wer mein Fleisch ißt und mein Blut trinkt, …!).

    A manifestis non discedere: Das Licht ist kein Objekt der Physik.

    Wer nur verurteilt, nicht reflektiert, trägt dazu bei, daß das Verurteilte sich reproduziert. Der Satz „Die Weltgeschichte ist das Weltgericht“ ist ein Produkt der universalen Anwendung dieses Gesetzes.

  • 3.11.1996

    Wie hängt das Problem des apagogischen Beweises mit der Logik der Instrumentalisierung (des „Seitenblicks“ und der Fähigkeit, rechts und links zu unterscheiden) zusammen? Gründen die Probleme, in deren Zusammenhang für Kant der apagogische Beweis zum Problem wird, in der doppelten Instrumentalisierung (der Instrumentalisierung der instrumentalisierenden Gewalt durch die subjektiven Formen der Anschauung), und hängen sie nicht mit der Konstituierung der drei Totalitätsbegriffe (der Begriffe des Wissens, der Natur und der Welt, die in der kantischen Vernunftkritik erstmals rein hervortreten), mit deren Hilfe sie gegen die Reflexion sich abschirmen, zusammen? Und ist nicht die Reversibilität aller Richtungen im Raum (derzufolge jede Richtung in die gleiche schlechte Unendlichkeit, ins gleiche nihil, führt) das Modell, an dem der apagogische Beweis (und durch ihn hindurch der Hegelsche Begriff der Dialektik) sich orientiert? – In diesem Zusammenhang gewinnt die kantische innere Differenzierung des nihil, des Begriffs des Nichts (in der Anmerkung zur Amphibolie der Reflexionsbegriffe, Kr.d.r.V., Insel-Ausgabe, S. 267ff), eine hochsignifikante Bedeutung.
    Das Prinzip der Reversibilität aller Richtungen im Raum erzeugt den Schein der Gleichheit von Anklage und Verteidigung im Rechtsstreit und verdrängt das Herrschaftsmoment, an das der deutsche Titel Staatsanwalt so deutlich erinnert, und das in Staatsschutzprozessen zu der Situation führt, die Birgit Hogefeld mit dem Satz „die Bank gewinnt immer“ aufs genaueste bezeichnet hat. Aber wird dieser Schein nicht schon durch die Beziehung des Begriffs zum Objekt, in der die herrschaftsmetaphorische Zuordnung von Oben und Unten eindeutig festgelegt ist, widerlegt, während doch zugleich der Materialismus oder das Postulat vom Vorrang des Objekts von der Hoffnung lebt, daß die Barmherzigkeit über das Gericht triumphiert? Und ist nicht das Prinzip der Reversibilität aller Richtungen im Raum (und damit die subjektive Form der äußeren Anschauung selber, die darin sich ausdrückt) der Grund, aus dem die Feindbildlogik hervorgeht, und das Konstrukt, in dem sie zugleich sich vollendet, sowie die Verkörperung der logischen Struktur, die die Herrschaftsbeziehung von Begriff und Objekt begründet und sie zugleich verstellt, als Herrschaftsbeziehung unkenntlich macht? Löst sich nicht in dieser Konstellation das Problem der kantischen Antinomien und des apagogischen Beweises, damit aber das Problem der Beweislogik überhaupt? Diesen Knoten aufzulösen wäre eine der Hauptaufgaben der Philosphie, die dann aber sich nicht wundern darf, wenn sie in der Theologie sich wiederfindet.
    Das Prinzip der Reversibilität aller Richtungen im Raum leugnet den Tod und macht ihn irreversibel zugleich (darin gründet die Logik der Subsumtion der Zukunft unter die Vergangenheit). Schließt nicht die Idee der Unsterblichkeit der Seele, die in diesem Prinzip gründet, die Vorstellung mit ein, daß sie für die Toten nicht gilt, und liegt nicht ihr Haupteffekt in der Leugnung der Idee der Auferstehung, die sie nach außen zugleich dementiert? Hier liegt die fast unüberwindbare Hemmung, die der Lösung des Problems der Raumvorstellung sich entgegenstemmt. Das Prinzip der Reversibilität aller Richtungen im Raum ist der fast nicht mehr aufzuhebende Grund der Irreversibilität der Zeit, und die Außengrenze, die der Raum für mich definiert, ist eine Grenze zur Vergangenheit, die nur ich nie überschreiten werde, während alle andern sie bereits überschritten haben, für mich schon tot sind (sic, B.H.). In dieser Konstellation gründet das Problem des apagogischen Beweises und seine Lösung (vgl. hierzu die kabbalistische Tradition, daß die sechs Richtungen des Raumes auf göttliche Namen versiegelt sind, auch die Gestalt der Maria Magdalena und die Geschichte von ihrer Befreiung von den sieben unreinen Geistern).
    Das Canettische Bild vom Sieger, der als letzter Überlebender auf einem Riesenleichenberg steht, ist das genaueste Symbol der Logik der subjektiven Formen der Anschauung. Die Form der äußeren Anschauung ratifiziert an den Dingen, was in der Form der inneren Anschauung, in der Vorstellung des Zeitkontinuums, vorgebildet ist: die Subsumtion der Zukunft unter die Vergangenheit, die Konstituierung des Totenreichs, über das der Anschauende starr, sprach- und empfindungslos als einziger sich erhebt. Durch die Subsumtion der gesamten Zukunft unter die Vergangenheit (die den Begriff des Wissens begründet) mache ich mich selbst zum Sieger, der alle überlebt; und das ist die der Idee der Unsterblichkeit der Seele zugrunde liegende Vorstellung, die als eine ihrer Konstituentien den Widerspruch gegen die Idee der Auferstehung der Toten in sich enthält. Heideggers Hinweis, daß wir den Tod nur als den Tod der anderen erfahren, nie als den eigenen, gründet in dieser Logik, deren Bann allein durch den Levinas’schen Hinweis auf die Asymmetrie, die den Anderen als Medium der Selbsterkenntnis ins Blickfeld rückt, sich auflösen läßt.
    Die subjektiven Formen der Anschauung, in denen die richtende Gewalt, die sie für die gesamte Objektwelt repräsentieren, zugleich gegen das richtende Subjekt sich erstreckt, sind der Beweis des Satzes „Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet“.
    Die subjektiven Formen der Anschauung sind der blinde Fleck in der Ursprungs-, Entfaltugns- und Durchsetzungegeschichte der Marktgesetze.
    Da gingen ihnen die Augen auf, und sie erkannten, daß sie nackt waren: Der richtende Blick erfährt sich selbst im richtenden Blick des Andern, und d.h. als nackt.
    Gehört nicht zu dieser Problem-Konstellation aus Logik der Gemeinheit, Beweislogik, Feindbildlogik auch das der Beziehung des Rechts zum Staat, daß insbesondere ein Recht, das sich zum Organ des Staates macht, indem es die Selbstreflexion des Staates, in dessen Logik seine eigene Ursprungsgeschichte beschlossen ist, grundsätzlich ausschließt, damit die Idee der Gerechtigkeit selber tangiert? Die Instrumentalisierung des Rechts, die im Hogefeld-Prozeß am gesamten Beweisverfahren, insbesondere aber an der (Nicht-)Behandlung des Gesamtkomplexes Bad Kleinen sich demonstrieren läßt, läßt keine andere Wahl.
    Wenn die RAF zum Symbol für das grundsätzliche und generelle Verbot, in den Angeklagten sich hineinzuversetzen und damit die Selbstreflexion des Staates in den Prozeß der Urteilsfindung mit hereinzunehmen, wird, dann kann sie nur noch unter der Bedingung zum Objekt des Rechts gemacht werden, daß das Recht auf die Idee der Gerechtigkeit keine Rücksicht mehr nehmen darf, daß es aus dem Bereich, in dem Gerechtigkeit allein möglich wäre, sich verabschiedet. Wenn das Recht, wie im Bereich der „Staatsschutz-Verfahren“, dem Staatsinteresse sich unterordnet (wenn der „Staatsanwalt“ nicht mehr Partei ist, sondern Herr des Verfahrens wird), dann wird es zu einem reinen Machtinstrument, und das ist in RAF-Verfahren geradezu sinnlich wahrnehmbar. Die besonderen Haftbedingungen derer, die Objekte solcher Verfahren sind, – und zu diesen Haftbedingungen gehören nicht nur die physischen Haftbedingungen, die Isolationshaft und die rigorose Einschränkung aller Beziehungen zur Außenwelt, zu Angehörigen und Freunden, sondern auch die damit zusammenhängenden Einschränkungen der Möglichkeiten der Verteidigung und der Verteidigerrechte (Beispiele: der vorenthaltene Text einer Rede Carlchristian von Braunmühls – Begründung: sie sei nicht wegen des Mordes an von Braunmühl angeklagt, der Zusammenhang mit der Anklage wegen Mitglieschaft in der RAF, der in anderem Zusammenhang als Beweismittel mit verwandt wurde, wurde schlicht verdrängt; dazu gehört die Ausgrenzung des Gesamtkomplesxes Bad Kleinen, die Ablehnung unabhängiger Gutachter sowie die – durch den Tenor des Senatsbeschlusses offen diskriminierende und beleidigende – Ablehnung des Antrags eines katholischen Pfarrers auf Genehmigung eines von der Angeklagten gewünschten seelsorglichen Gesprächs; zum Gesamteindruck dieses Prozesses gehört es, daß alles, was nicht in die vorprogrammierte Beweisführung <in das Verfahren der Konstruktion eines synthetischen Urteils apriori> hineinpaßte und zur Entlastung der Angeklagten hätte beitragen können, rigoros ausgegrenzt wurde; der geradezu wütende Verurteilungswille beherrschte den ganzen Verlauf des Verfahrens). Auch wenn vor dem endgültigen, rechtskräftigen Urteil grundsätzlich die generelle Unschuldsvermutung gilt, die realen Folgen, die der Verdacht für den Angeklagten hat, haben die massive und irreversible Qualität einer Vorverurteilung und einer präventiven, das offenbar schon feststehende Urteil vorwegnehmenden Strafe.
    Wie es scheint, waren für die Ablehnung von Anträge der Verteigung drei Gesichtspunkte maßgebend:
    – der ungestörte Ablauf der vorprogrammierten Beweisführung,
    – die Ausgrenzung jeder Reflexion des Selbstverständnisses der Angeklagten und
    – die Eingrenzung des Verfahrens auf das einen reinen Kriminalprozesses.
    Im Hogefeld-Prozeß, in dem jedem, der die Dinge verfolgt hatte, klar war, daß ernsthafte Störungen des Prozesses nicht zu erwarten waren, liefen die Begleitumstände gleichwohl nach den üblichen, ebenso massiven wie diskriminierenden Methoden ab, vom Transport der Gefangenen mit Blaulicht und Martinshorn bis zu den Eingangskontrollen der ProzeßbesucherInnen. Und das nicht nur aufgrund der behördenüblichen Trägheitsgesetze, sondern, wie vermutet werden darf, auch wegen der durchaus beabsichtigten Öffentlichkeitswirkung dieser Verfahrensweisen. Das hat zur Stabilisierung des Klimas beigetragen, in dem dieser Prozeß und sein Verlauf allein möglich war.
    RAF-Prozesse dienen nur noch der Herrschaftssicherung; dazu braucht man zwar Angeklagte, die aber sollten tunlichst nicht durch Reflexion den Zweck des Verfahrens, in dem sie nur Geisel sind, stören. Hier geht es um Wichtigeres: Hier werden Instrumente auf ihre Brauchbarkeit getestet, die eines Tages auch zur Erledigung anderer Aufgaben, die man offensichtlich auf sich zukommen sieht, brauchen wird; dann nämlich, wenn das Umverteilungsprojekt auf die Hilfe der Justiz angewiesen sein wird.
    Nach Hegel ist die bürgerliche Gesellschaft bei all ihrem Reichtum nicht reich genug, der Armut und der Entstehung des Pöbels zu steuern. Nachdem der Westen bisher die Armut in die Dritte Welt hat exportieren können, scheint dieser Markt jetzt gesättigt, und der Reimport der Armut, der mit der weltweiten Ausdehnung der Marktgesetze, dem Zerfall und der Verrottung der politischen (staatlichen) Souveränität, der fortschreitenden Ersetzung politischer Entscheidungskräfte durch Verwaltungseinrichtungen einhergeht, beginnt. War es bisher notwendig, den Reichtum mit dem militärischen Droh- und Vernichtungspotential nach außen zu schützen, wird es möglicherweise schon bald sich als notwendig erweisen, ihn gegen die fehlende Einsichtsfähigkeit der eigenen Bevölkerungen auch nach innen zu verteidigen. Hierzu bedarf es anderer Einrichtungen, deren Brauchbarkeit und Effizienz bisher vor allem in den Auseinandersetzungen um wirtschaftliche und militärische Großprojekte, die gegen den Willen der betroffenen Bevölkerungen durchgesetzt werden mußten, aber auch in der Terrorismus-Bekämpfung, in der die RAF als nützliches Testobjekt sich erwiesen hat, erprobt werden konnten. Jetzt gibt es ein erprobtes und schlagkräftiges Instrument, das man sich durch eine Angeklagte, auch wenn man ihr die Taten, deretwegen sie verurteilt werden soll, partout nicht nachweisen kann, nicht kaputtmachen läßt. Wo gehobelt wird, da fallen Späne.
    Zur Ersetzung der Regierung durch Verwaltung, die mit dem ökonomischen Privatisierungsprojekt (mit der Ersetzung nationalökonomischer Prinzipien und Kriterien durch betriebwirtschaftliche) zusammengeht, gehört auch ein Strukturwandel in der Justiz, der dahin tendiert, dem Verwaltungsrecht, das ein Subsumtionsrecht, ein Recht des bestimmenden, nicht des reflektierenden Urteils ist, sich anzugleichen. Es ist dieses Subsumtionsrecht, für das dort, wo das gerechte Urteilen sich hineinzuversetzen hätte, nichts mehr ist. Hier ist der Staatsschutz ein Vorreiter, der das Selbstverständnis des Angeklagten vom Grunde her ausgrenzen zu müssen glaubt, mit der Folge, daß diese Prozesse unter dem Zwang, als reine Kriminalprozesse geführt zu werden, zu politischen Prozessen werden: Sie sind Teil eines gesamtgesellschaftlichen Prozesses, der in der Ökonomie wie in der Politik selber auf eine fortschreitende Entpolitisierung, auf eine schleichende Erosion der politischen Logik hinausläuft, auf ein Ausblenden dessen, was als Reflexionsfähigkeit einmal als Grundlage der politischen Freiheit begriffen worden ist.
    Das Faszinierende am Hogefeld-Prozeß war die Wahrnehmung, daß es hier der Angeklagten erstmals gelungen ist, durch eine Reflexion, die auch das Verfahren mit einbezog, aus dem Bann der Logik, die dieses Verfahren beherrscht, auszubrechen, ihn für sich selber zu brechen. Daß dieser Akt auf Seiten des Gerichts nur Abwehrmechanismen wachruft, war zu erwarten, und es ist zu befürchten, daß das auch aufs Urteil sich auswirken wird. Aber könnte es nicht sein, daß dieses Gericht genau dadurch, daß es die Dehnbarkeit der Grenzen des Rechststaats nicht mehr einzuschätzen vermag, den Bogen überspannt, damit aber diesen ganzen Bereich in ein Licht rückt, in dem er nackt dastehen wird, in dem erstmals erkennbar wird, was hier passiert?
    Die RAF hat bisher auf die Probleme, vor die sie sich gestellt sah, nur mechanisch reagiert. So hat sie, ohne es zu wissen oder gar zu wollen, ihrem Widersacher in Hände gearbeitet. Grund war die Feindbildlogik, in deren Netze sie seit ihren Anfängen sich verstrickt hat. Diese Feindbildlogik ist Teil einer Logik, in deren Herrschaftsbereich – nach einer wie ein Blitz einschlagenden Formulierung Birgit Hogefelds – die Bank immer gewinnt. Es wäre nicht nur im ureigensten Interesse der RAF, wenn sie endlich die Reflexionsfähigkeit gewinnen würde, deren erstaunliche Anfänge hier, bei Birgit Hogefeld, wahrzunehmen sind.
    Diese Reflexionsfähigkeit ist im Falle Birgit Hogefelds der Beweis, daß das Urteil, wie es auch ausfallen wird, nur ein Fehlurteil sein kann, daß nicht sein Objekt, das vom Urteil nicht getroffen wird, verurteilt wird, sondern das Gericht, das – wie so viele in diesem Lande – nur seine ihm von den Verhältnissen auferlegte Pflicht tut, dabei aber nicht mehr weiß was es tut, mit diesem Urteil sich selbst verurteilt. Nur wenn es selber reflexionsfähig gewesen wäre, hätte dieses Gericht sich selber durch das einzig gerechte Urteil, das möglich war, freisprechen können.
    Hegels Philosophie beschreibt nicht nur die Stationen auf dem Wege des Weltgeistes, sondern auch das Ende des Weges, an dem der Weltgeist sein Ziel erreicht hat. Was danach kam, läßt sich eigentlich nur noch unter dem Stichwort des Endes des Weltgeistes, seiner Selbstzerstörung, beschreiben. Das Ende des Weltgeistes ist das Ende der Geschichte, die das Weltgericht ist, das hiernach nicht mehr über die Geschichte, sondern erstmals über den Richtenden selber ergeht. Das Ende des Weltgeistes ist das Ende der richtenden Gewalt, die er verkörpert.
    Wer Billardkugeln, die Objekte der Mikrophysik und die Sternenwelt unter ein gemeinsames Gesetz bringt, ist ein Agent Beelzebubs, dessen Reich nur besteht, wenn es nicht mit sich selbst uneins ist. Die Angst vor dem Zerfall der Identität ist die Angst Beelzebus, des Herrn der Fliegen, eine Angst, die zu den Konstituentien des Insektenstaats gehört. Die Einheit des gemeinsamen Gesetzes, das die drei Sphären mit einander verbindet, wäre auf zwei Wegen zu sprengen: durch die Reflexion des Falls und durch die Reflexion des Feuers. Die Ansätze hierzu liegen vor in den beiden Relativitätstheorien Einsteins, in dem Theorem der Identität von träger und schwerer Masse und im Prinzip der Konstanz der Lichgeschwindigkeit. Aber werden die Probleme, die den beiden Reflexionen zugrundeliegen, durch sie zu lösen wären, nicht aufs merkwürdigste rerpäsentiert durch die beiden Seiten, die in den RAF-Prozessen sich gegenüberstehen: durch die Seite der Anklage und des Gerichts, und durch die der Angeklagten und RAF?
    Der Fortschritt gegenüber den Hexenprozessen, mit dem RAF-Prozesse sich durchaus vergleichen lassen, scheint mir, liegt darin, daß die Beziehung sich umgekehrt hat: In den Hexenprozessen bezeichnet der Fall (der Sturz in den Fundamentalismus) den Ausgangspunkt und das Brennen (die Scheiterhaufen) die Folge, RAF-Prozesse spielen mit dem Feuer und eröffnen in ihm den Abgrund, in den sie selber dann hineinstürzen. Das Feuer, in dem das Gericht glaubt, die Angeklagten verbrennen zu können, bevor es sie verurteilt, wird es selbst ergreifen, wenn die Urteile zu Fehlurteilen werden.
    Die erste und die zentrale Manifestation des Feuers, in dem „die Welt untergehen“ wird, war der Antisemitismus. Auch die Juden sind in Deutschland unter der Herrschaft der Judengesetze schon verbrannt worden, bevor man sie dem Abgrund überantwortet hat, dessen Verkörperung Deutschland war.
    Der Urknall steht am Anfang, das schwarze Loch am Ende: Die Realsymbolik dieser Begriffe wird erkennbar, wenn man sie auf die Selbstzerstörung der Moral durchs Urteil bezieht (der verdorrte Feigenbaum).
    Ist nicht der Antisemitismus „genial“ in dem Sinne, in dem Kant diesen Begriff definiert, nämlich als das Handeln der Natur im Subjekt? Wer das begreift, weiß, worauf Adornos Konzept des „Eingedenkens der Natur im Subjekt“ abzielte: durchs Eingedenken den Naturzwang zu brechen. Adorno meinte nicht das Mitleid mit den Tieren, das Habermas im Sinn zu haben schien, als er das Wort Adornos abänderte ins „Eingedenken der gequälten Natur im Subjekt“.
    Hat die kantische Unterscheidung von bestimmendem und reflektierendem Urteil nicht etwas mit der von Wasser und Feuer (oder auch mit der Beziehung des Was zum Wer) im Namen des Himmels zu tun? Und verweist nicht das bestimmende Urteil, auf das die transzendentale Logik sich bezieht, auf die Sintflut, die die Welt überschwemmt hat, das reflektierende Urteil, die Manifestation der Urteilskraft, hingegen auf das reinigende und verwandelnde Feuer, in dem die Welt am Ende vergehen wird?
    Wer den Versuch einer physiognomischen Beschreibung der Vertreter der Anklage und der Mitglieder des Senats unternehmen wollte, hätte mit Sicherheit einige Beleidigungsprozesse zu erwarten.
    Das Zeichen des Jona: Kann es sein, daß die Flucht des Jona nach Tarschisch in der Angst vor den Folgen seines prophetischen Auftrags begründet ist, und ist nicht die ganze Geschichte des Christentums die Geschichte dieser Flucht?
    Grundwerte und Prinzipien: Rückt nicht der Verfassungspatriotismus die Verfassung selber in die Logik des Feindbilddenkens (in die Bekenntnislogik, deren Symbol der Feigenbaum ist, der nur noch Blätter, keine Früchte mehr hervorbringt und am Ende verdorrt)?

  • 23.2.96

    Gehört nicht das „RAF-Problem“ zu den Ursachen der moralischen Selbstzerstörung des Staates, durch den vermeintlichen Zwang, die Wahl der Mittel der Bekämpfung des Terrorismus von moralischem Ballast zu befreien?
    Gemeinheit ist kein Problem der Gesinnung, sondern eines der Logik. Nur durch die Reflexion dieser Logik ist es möglich, ihren Zwängen nicht zu verfallen. Die Logik der Gemeinheit aber begreift man erst, wenn man begreift, daß das Urteil und die Verurteilung gegen diese Logik ohnmächtig und blind sind, weil sie ihr selber unterworfen sind.
    Gegen die Gemeinheit ist erst gefeit, wer an die Auferstehung der Toten glaubt.
    Läßt sich nicht die Geistesgegenwart aus ihrer Beziehung zur Gemeinheit ableiten und begreifen; Gemeinheit ist die Abwesenheit der Geistesgegenwart. Gemeinheit entsteht, wo die Wunde bloß vernarbt, der Schmerz verdrängt wird: wo die Empfindung zur bloßen Empfindung subjektiviert worden ist.
    Sind es nicht diese drei Schritte, die, indem sie die „privilegierte Erkenntnis“ diskriminieren, in den Autismus führen:
    – Die Verdrängung der sinnlichen Erfahrung, ihre Subjektivierung als Empfindung,
    – die Zerstörung der Kritikfähigkeit, ihre Neutralisierung und Subjektivierung als Meinung, und
    – die Unfähigkeit zur Schuldreflexion, die Verdinglichung und Subjektivierung der Sünde zu Schuldgefühlen (das „schlechte Gewissen“, die Manifestation der Schuld unterm Bann der Autorität, des Über-Ich, die Verinnerlichung des Schuldurteils)?
    Sind diese drei Stufen nicht zugleich Stufen der Umkehr? – Ist nicht Intersubjektivität die „Normalform“ des Autismus?
    Es gibt einen logischen Zusammenhang des Bilderverbots mit dem Kelchsymbol. Das Kelchsymbol bezieht sich auf einen sprachlichen Sachverhalt: auf die verdinglichende Gewalt der subjektiven Formen der Anschauung, die das Nomen an die Bilder der Einbildungskraft binden (Ursprung des Substantivs). Die subjektiven Formen der Anschauung sind der Realgrund des Kelchsymbols, sie trennen die Sprache von der erkennenden Kraft des Namens, unterwerfen sie der Logik des (verdinglichenden und instrumentalisierenden) Herrendenkens. Die Anschauung ersetzt die Namen durch Bilder. Von allen Bildern aber gilt, was die Propheten von den Götzen sagen: Sie hören und sehen nicht, sie sprechen nicht, sie haben nicht die Kraft einzugreifen und zu ändern. Unterm Bann der Bilder werden die Menschen einsam und herrschaftssüchtig.
    In Heideggers Begriff des Daseins hört man geradezu den ausgestreckten Zeigefinger (das „Da“). Der Begriff des Daseins macht das Subjekt zu einem Sein für Andere (die auf es zeigen: deren Objekt es ist). In dieser Konstellation gewinnt die Unterscheidung von Eigentlichkeit und Uneigentlichkeit, die keine inhaltliche Unterscheidung ist, sondern allein eine des Rangs, ihren fatalen Sinn: Die Eigentlichkeit ist die Arroganz der Knechtsgesinnung, der „Niedertracht“. Hier liegt der Ursprung der Gemeinheit. Ist nicht Adornos „Jargon der Eigentlichkeit“ ein erster Versuch, die Logik der Gemeinheit zu entwirren?
    Weltgericht: Symbol des Siegers ist das Bild dessen, der als Letzter auf dem Leichenberg der Erschlagenen, der Besiegten steht (Elias Canetti). Die Theologie beginnt mit der Einsicht, die der Sieger verdrängen muß: daß die Toten seine Richter sein werden. Wer glaubt, diesem Richter sich entziehen zu können, indem er mit Hilfe des Weltbegriffs und der subjektiven Formen der Anschauung das Vergangene vergegenständlicht und neutralisiert, täuscht sich selbst.
    Zur Position Horkheimers gehören beide Sätze,
    – der, den er in einem Brief an Benjamin geschrieben hat: die Erschlagenen sind endgültig tot (d.h., wer ihre Auferstehung erhofft, entlastet nur sich selbst von der Trauer und dem Schmerz), und
    – der andere, den er einmal im gemeinsamen Seminar mit Adorno gesagt hat: Wie kann man auf dem Riesen-Leichenberg, auf dem wir stehen, jemals die richtige Gesellschaft errichten!
    Wer die Philosophie Horkheimers verzweifelt nennt, und das in einem Ton, der suggeriert, wir seien darüber hinaus, der möge doch bitte einen dieser beiden Sätze widerlegen.
    Zur Lehre von der Auferstehung ist zu bemerken, daß es nicht mehr erlaubt ist, sie aufs private Ich zu beziehen, sie als private Hoffnung, die das Schicksal der Toten, der Welt und der Menschheit kalt läßt, zu hegen. Sie gilt nicht für die Pharaonen und ihre historischen Erben, die Herren des Sklavenhauses, sondern nur für die Opfer.

  • 29.10.92

    Sind die Orden nicht in der Tat ein Hinweis auf die Geschichte der (inneren und äußeren) Verweltlichung der Kirche, von den Eremiten, über die Gemeinschafts- und Armutsorden zum verweltlichten Gehorsamsorden der Jesuiten.
    Das Paradigma Natur und Welt hat die Welt höchst folgenreich gegen Gott und Mensch gekürzt. Der Naturbegriff leugnet die Auferstehung, der Weltbegriff die Schöpfung. Und die Kritik der Welt schließt das Votum für die Armen, die der Natur das für die Fremden mit ein. Es ist der Bann beider Begriffe über unser Bewußtsein, der die Sprache heute entmächtigt, depotenziert, sie ihrer benennenden Kraft beraubt. Seitdem verliert das Argument seine Kraft, es dankt ab gegen die einzige noch unmittelbar einleuchtende Instanz: die Gewalt, die in der Einrichtung der Welt sich manifestiert. Das Hegelsche Absolute war der Widerschein dieser Gewalt.
    Wie hängen das Votum für die Fremden und das für die Armen mit dem Vater und dem Sohn zusammen: Bezieht sich darauf das Hervorgehen des Geistes (des Parakleten: des Beistands)? Der Fremde rührt an den Grund des Angesichts, der Arme an den der Barmherzigkeit.
    Die Welt ist der Deckel auf der unerlösten Natur. Dessen genaueste Beschreibung findet sich in Elias Canettis „Masse und Macht“.
    Im Bilde der Primitiven und Wilden wird Ursprung und Ende der Menschheit zugleich vorgestellt. Nicht nur die Tieren, sondern in diesem Kontext auch die Anfänge der „gesellschaftlichen Entwicklung“, die sogenannten Primitiven und Wilden, erinnern an ein abgründiges Unheil in der Urzeit. (Kann es sein, daß die Velikovskysche Katastrophen- (Venus-) Theorie zu ergänzen oder zu korrigieren wäre durch Einbeziehung geologischer Katastrophen, zu denen auch die Trennung der Kontinente gehören müßte.)
    Das Lachen Abrahams und Saras und der Schrecken Isaaks sind Momente der Selbsterfahrung des Fremdseins.
    Die Klage über die „Unfähigkeit sich trösten zu lassen“ (Zeit der Orden, S. 30) ist nicht ganz unproblematisch. Angesichts der Unerlösbarkeit der Welt noch den kirchlichen Trost der Erlösungszuversicht haben zu wollen, ist irrational und blasphemisch. Da ist es fast schon komisch, wenn die Kirche feststellt, daß da niemand mehr ist, der sich von ihr trösten lassen will.
    Der Abschnitt über die „Ehelosigkeit“ (in dem Band über die Orden) ist merkwürdig blaß und abstrakt, auch seine Begründung. Das Ganze wäre wahrscheinlich unter dem Titel Keuschheit genauer zu bestimmen gewesen, wenn dieser aus den traditionellen sexualmoralischen Konnotationen herausgelöst und in den politischen Zusammenhang des prophetischen Gebrauchs der Begriffe Hurerei und Unzucht gestellt worden wäre (zusammen mit Erinnerung an den Ursprung der Scham im Sündenfall: „Da gingen ihnen die Augen auf, und sie erkannten, daß sie nackt waren“, und der Aufnahme des Adornoschen „ersten Gebots“ der Sexualmoral: „der Ankläger hat immer Unrecht“: der Lösung der Sexualität aus dem Bann des Baums der Erkenntnis). Der zentrale Stellenwert der Sexualmoral in der christlichen Tradition ist viel weniger christlich als vielmehr ein gesellschaftliches Erbe aus der Zeit des Ursprungs der Anpassung des Christentums an die Welt (ein Erinnerungsmal an den Ursprung des Weltbegriffs selber), und damit sicherlich ein zentraler Punkt der Erinnerungsarbeit, die heute zu leisten wäre.
    Zum Gehorsam: Gehorsam kommt vom Hören und ist der eigentlich prophetische unter den evangelischen Räten; insbesondere hier, im Begriff des Gehorsams, ist das herrschaftskritische Moment, das der Prophetie und dem Hörenkönnen gemeinsam ist, endlich zu entdecken; der Gehorsam ist endlich aus dem autoritären Bann zu lösen.
    Die Umkehr, ohne die es keine Nachfolge gibt, hat nicht mehr nur eine einfache Richtung, sondern sie ist in sich selber differenziert (Verhältnis des einen zu den sieben unreinen Geistern).
    Der Hinweis (Jenseits bürgerlicher Religion, S. 13), daß die bürgerliche Religion „in der schwächlichen und unparteilichen Art, in der sie sich über alle leidvollen Gegensätze spannt, gar keine wirklichen Gegner mehr hat“, wäre zu ergänzen: außer sich selbst.
    Das Futur II gehört zu den Gründen der Welt.
    Die Differenz, die sich daraus ergibt, ob das Ja und Amen Jesu auf die Welt oder auf die göttlichen Verheißungen sich bezieht, drückt sich auch im Selbstverständnis der Theologie und in ihrem Verhältnis zur Kirche aus.
    Mir ist der Jonas, der in den Bauch des Fisches gerät, dann Ninive den Untergang ansagt und schließlich darüber enttäuscht ist, daß Ninive gerettet wird, lieber als Tobias und Tobit, die den Fisch erlegen, selber gerettet werden, aber dann mit ansehen müssen, daß Ninive zerstört wird.
    Wenn Drewermann mit einem deutlich empörten (und antisemitischen) Unterton die Psalmen „altorientalische Rachegesänge“ nennt, so vergißt er, daß wir, durch die Konstruktion der Welt, in der wir leben, selber die Rache nur noch kalt genießen. Die Rache ist längst in als Bindekraft in die Fundamente der Welt mit eingegangen: Sie ist die Sünde der Welt, die Jesus nach dem Wort des Täufers auf sich (nicht hinweg) genommen hat; und hierauf bezieht sich das Nachfolgegebot. Wie tief die Rache in der Konstruktion des Gewaltmonopols des Staates und des Rechts, das hierauf gründet, drinsteckt, wird deutlich, wenn man das Wirken der Generalbundesanwaltschaft oder des Bundeskriminalamts und auch der Staatsschutzgerichte näher betrachtet; hiermit hängt es rechtssystematisch zusammen, wenn Gemeinheit kein strafrechtlicher Tatbestand ist. Wenn in Deutschland der öffentliche Ankläger Staatsanwalt heißt, wenn der Staat selber sich zum Prinzip der Anklage gemacht hat, und den Staatsanwalt zu seinem Anwalt, so schirmt er sich damit nur gegen die Reflexion dieses Zusammenhangs ab und macht ihn damit umso gefährlicher: So ist er jeder Kontrolle entzogen. Als (verständliche, wenn nicht notwendige) Rache rechtfertigt sich immer noch jede Untat. In jeder Empörung steckt etwas von dieser Rechtfertigungs-, d.h. Exkulpierungsautomatik.
    Vorschlag für eine Reform des Rechts in Deutschland:
    – den Staatsanwalt wie in anderen zivilisierten Ländern öffentlichen Ankläger nennen (der Tradition der deutschen Staatsmetaphysik die Grundlage entziehen);
    – die Anerkennung der Trunkenheit als Strafmilderungsgrund gesetzlich ausschließen (und damit eine Quelle der Gewalt verstopfen).
    Der Begriff des Andern ist nicht nur systemimmanent, sondern zugleich der Systemgrund, der am Ende in der Selbstzerstörung des Systems durchschlägt (in diesen Kontext scheint der Derridasche Dekonstruktivismus zu gehören).
    Die selbstgestellte Aufgabe der Fernsehsendung „Weltspiegel“ scheint es zu sein, den Schrecken, den der Zustand der Welt heute auslöst, durch Empörung zu neutralisieren, und noch das Elend als Mittel zur Einübung des Herrendenkens zu nutzen.
    In der Xenophobie reflektiert sich die unverarbeitete Erfahrung des Gewaltmonopols des Staates in der vom Marktparadigma beherrschten Gesellschaft.
    Was J.B. Metz gelegentlich über Einstein (der ein schlechter Schüler und ein langsam Lernender war) berichtet, gehört mit zur Einsteinschen Wende.
    Die christliche Sexualmoral verwechselt die Reflexion der Blöße mit dem Aufdecken der Blöße. Die Befreiung entspringt der Reflexionsfähigkeit, die die Sexualmoral als Mittel des Urteils über andere unbrauchbar macht.
    Es gibt schon zuviel Vergangenheit, von der wir glaubten, erinnerungslos Abschied nehmen zu können, und die seitdem erinnerungslos verschollen zu sein scheint, in Wahrheit jedoch nur verdrängt ist.
    Die Geschichte des Christentums basiert auf der Verinnerlichung des Schicksals (und somit auf der Geschichte der Philosophie), und sie ist selber Teil der Geschichte der Verinnerlichung von Herrschaft (und damit eine wesentliche Ursache der Verweltlichung der Welt, die am Ende die Herrschaftsmetaphorik, die die christliche Religion historisch, im Dogma wie in seinen Institutionen geprägt hat, aufzehrt: die Geschichte der Entzauberung ist die Geschichte der Aufzehrung dieser Herrschaftsmetaphorik, der Aufzehrung des Bewußtseins der Herrschaft von sich selbst: der Erinnerungslosigkeit).

  • 24.07.92

    Der Gedanke an den Tod wird dadurch nicht schwerer, daß auch ich sterben muß, und er wird nicht leichter, weil auch alle anderen sterben müssen.
    Der gewöhnliche Faschismus, das ist dieses Sich-weg-Ducken, der Gedanke, Hauptsache, es trifft nicht mich. Der reale Faschismus ist das Vorbildsterben: der Held (Heideggers Eigentlichkeit als Vorlaufen in den Tod oder Hitlers Selbstmord, bei dem man nicht recht weiß, hat er damit sein Volk bestraft, oder hat er ihm den Weg frei gemacht ins Wirtschaftswunder, sofern nicht ohnehin beides eins ist: das Wirtschaftswunder die Strafe Hitlers).
    Spinnen am Morgen bringt Kummer und Sorgern, Spinnen am Abend: erquickend und labend. Darauf scheint sich die neudeutsche Sprache zu beziehen, wenn sie von Spinnern spricht und damit alle meint, die sich die Idee der Humanität nicht aus dem Kopfe schlagen können.
    Kann es sein, daß der jetzt international finanzierte Versuch der Entwicklung eines Fusionsreaktors nur deshalb möglich ist, weil die Bedeutung des Prinzips der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit bis heute nicht begriffen ist. Vorab zu widerlegen wäre die halbempirische Formel von Weizsäckers über die solare Energieerzeugung.
    Die Unfähigkeit zu trauern und der geheime Triumph über den Tod der anderen. Nach Elias Canetti ist der Sieger der Überlebende. Das Erstaunen darüber, daß Juden nach dem Kriege ihr Überleben als Schuld empfanden, ist nur solange verständlich, wie man selber den Tod der anderen als Entlastung erfährt.
    Es war der Schlaf der Apostel in Gethsemane, gegen den Jesus das Wort „Wachet und betet“ richtete.
    Max Horkheimer, der am 16. März 1937 in einem Brief an Walter Benjamin geschrieben hatte: „Die Feststellung der Unabgeschlossenheit ist idealistisch, wenn die Abgeschlossenheit nicht in ihr aufgenommen ist. Das vergangene Unrecht ist geschehen und abgeschlossen. Die Erschlagenen sind wirklich erschlagen …“ (Klaus Körner: Verlorenes nur was uns bleibt, in: Aber ein Sturm weht vom Paradiese her, Leipzig 1992, S. 147), hat in einem Seminar nach dem Kriege an das ungeheure Gewicht der Frage erinnert, ob auf dem Leichenberg, den uns die Geschichte hinterlassen hat, der Gedanken an die richtige Gesellschaft überhaupt noch möglich sei.

  • 19.11.91

    Gott hat nicht die Welt sondern Himmel und Erde erschaffen, d.h. außer der Erde (mit dem Himmel) auch die Umkehr.
    Seit dem Ursprung des Weltbegriffs bedarf es der Idolatrie nicht mehr; der Weltbegriff leistet seitdem dasselbe, was vorher der Götzendienst leistete. Und die jesuanische Übernahme (nicht Hinwegnahme) der Schuld der Welt steht in der Tradition der Kritik der Idolatrie und des Bilderverbots. Das Bewußtsein davon klingt nach in dem mittelalterlichen Bild der Frau Welt, die in der Tradition des prophetischen Begriffs der Hurerei und des Bildes der Hure Babylon steht.
    Der kirchliche Antijudaismus war das Mittel, die prophetische Idolatrie-Kritik zu adaptieren, ohne sie auf sich selbst (die Kirche) beziehen zu müssen. Ohne den Antijudaismus wäre die Dogmenentwicklung (als Anpassung des die Welt) und ihre Voraussetzung, die Hypostasierung des Weltbegriffs (die Quelle der Häresien) nicht möglich gewesen
    Die vollständige Säkularisation der Religion ist der Faschismus.
    Der Fundamentalismus ergibt sich aus dem Festhalten des Prinzips der wörtlichen Wahrheit der Schrift unter den Prämissen des Weltbegriffs und des Herrendenkens.
    Der Fundamentalismus (miß-)versteht die Bibel als Lehrbuch der Geschichte oder der Physik; er verfällt eben damit dem Bilderverbot.
    Die Vergöttlichung des Opfers ist die christologische Verführung.
    Ist das Firmament ein System aus Spiegelungen und Brechungen, dessen Entschlüsselung erst gelingt, wenn ein diachronischer Geschichtsbegriff möglich ist?
    Die Apokalyptik steht in der prophetischen Tradition, sie ist deren Weiterbildung unter der Voraussetzung des etablierten Weltbegriffs. Und die apokalyptische Vorstellung des Weltuntergangs bezieht sich auf diese Hypostase, ist Produkt und Ausdruck der Auseinandersetzung mit der (nachprophetischen) „Welt“. Die Frage, ob die Apokalyptik in der Form, wie der Fundamentalismus sie dingfest zu machen versucht, auf die physikalische (oder astronomische) Realität sich bezieht, kann offen bleiben (genauer: diese Frage stellt sich jetzt nicht mehr; in den Minima Moralia gibt es ein Stück, das heißt „Nach Weltuntergang“).
    Das Buch Jona ist eine postapokalyptische Schrift:
    – Die Prophetie richtet sich nicht nach innen, sondern nach außen (gegen Ninive, die „große Stadt“).
    – Am Ende stellt sich heraus, daß Gott barmherzig ist (Gericht der Barmherzigkeit über das gnadenlose Weltgericht).
    – Gott begründet die Barmherzigkeit mit dem Hinweis auf die 120.000 Menschen, die rechts und links (Gnade und Gericht) nicht unterscheiden können, und auf „so viel Vieh“.
    Ist Jona nicht die genaue Gegenfigur zum Bileam (ein jüdischer Prophet gegen Ninive, ein moabitischer/midianitischer Prophet über Israel? Das NT spricht vom „Zeichen des Jona“ und von der „Sünde Bileams“.
    Erst wenn uns die Möglichkeit der Auferstehung der Toten nicht mehr erschreckt – und das ist nach Auschwitz unmöglich -, wird der Messias kommen.
    Zum Satz Kafkas „Es gibt unendlich viel Hoffnung, nur nicht für uns“: Es gibt keine Garantie, die steht bei Gott.
    Es gibt keine Heiligen mehr in dieser Welt, es sei denn, sie heißen Franz K., Schönfließ und Wiesengrund.
    Die nach dem zweiten Weltkrieg modisch gewordene Wendung „Ich würde sagen …“ drückt eine geschichtsphilosophischen Sachverhalt aus: Es ist nicht mehr möglich ungebrochen theologisch zu reden (apodiktisch zu urteilen).
    Die Realität heute ist ein kurzer Prozeß über die Kinder, die überall von Real-Verboten umstellt sind, deren Übertretung unmittelbar geahndet wird.
    Zum Begriff der Strafe (läßt sich das Strafrecht überhaupt noch begründen: Gemeinheit ist kein strafrechtlicher Tatbestand): Zusammenhang von Strafe, Recht und Bekenntnislogik (Ursprung und Geltung des Weltbegriffs). Der Kreuzestod („Herr vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun“) und das Problem der Strafe.
    Strafe verhindert a limine (als Institut) die Gottesfurcht, und zwar auf beiden Seiten: durch Fixierung des Strafbedürfnisses (im Interesse der Erhaltung der „Welt“) und durch das, was sie dem, den sie der Strafe unterwirft, antut.
    Läßt sich das Nationalprinzip unreflektiert auf die Alte Welt, insbesondere auf Israel, anwenden? Was bedeutet hier Volk, Nation, Sprache? Was heißt Assur, Babel, Moab, Amalek; Kanaanäer sind Händler; Israeliten sind für Ägypten, die Philister, bei Jona für die Schiffsleute (bei Judith für Holofernes) Hebräer (Sklaven, Söldner, Kleinviehnomaden). Wie lautet die hebräische Bezeichnung für die Ägypter, und was bedeutet sie?
    Thomas Ziehe (FR vom 19.11.91) leitet das Individuationsprinzip aus dem Konkurrenzverhältnis ab; das Konkurrenzverhältnis bezeichnet aber gesellschaftlich durchaus verschiedene Sachverhalte:
    – Im Handel und in der Produktion bezieht es sich auf den Markt,
    – in der Verwaltung (wie in der Kirche und beim Militär) auf die Karriere (die Teilhabe am Sakrament der Macht), während
    – die Anwendung aufs Proletariat nur auf den „Aufstieg“ aus dem Proletariat sich bezieht.
    Sind die Atome das Proletariat der Mechanik, und ist die Astronomie die Verwaltung?
    Der Begriff des Daseins ist aus der Hegelschen Diskussion des hic et nunc abzuleiten: Das Da ist das Hier für andere.
    Ich habe Elias Canettis „Masse und Macht“ immer als Gegenpol und als Ergänzung zur „Dialektik der Aufklärung“ verstanden: Hier geht es beidemale um die gleiche Sache, das einemal um ihren naturalen Aspekt, das anderemal um ihren historisch-gesellschaftlichen und um ihre erkenntnistheoretischen Aspekt.

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