Hogefeld

  • 24.10.1996

    Auch wer Probleme hat, wenn er das politische Selbstverständnis der RAF mit ihren Taten in Zusammenhang bringen will, wird gleichwohl darauf bestehen müssen, daß dieses politische Selbstverständnis auch in der juristischen Aufarbeitung der Taten mit reflektiert wird.
    Wenn Einstein auch die Fallbewegung als Trägheitsbewegung (für die das Relativitätsprinzip gilt, begreift und davon ausgeht, daß im Innern eines frei fallenden (außer Kontrolle geratenen) Fahrstuhls nicht erkennbar ist, ob der Fahrstuhl ruht oder in freiem Fall sich bewegt, abstrahiert er dann nicht von dem Gefühl der Schwere, das in einem (in einem Schwerefeld) „ruhenden“ Fahrstuhl gleichwohl die Schwere fühlbar ist: Es bedarf des „freien Falls“, um dieses Gefühl gegenstandslos zu machen. Verweist dieser Tatbestand nicht auf den Unschuldstrieb, der, wenn er seine Erfüllung sucht, eigentlich den Zustand des „freien Falls“ sucht, den Moment der Katastrophe, die er zu verdrängen sucht? (Ist nicht die Bewegung der Ökonomie, wenn sie nach dem Konzept des Neoliberalismus rein dem eigenen Bewegungsgesetz folgt, eine Bewegung des freien Falls?)
    Wie hängt das Allgemeine Relativitätsprinzip, die Unterscheidung des Leichten und des Schweren, mit dem Satz von Rind und Esel (Joch und Last – auch Wasser und Feuer?) zusammen? Ist nicht das Leichte das Korrelat des Jochs, das man andern auferlegt? Hat der Hinweis auf das Feuer im 1. Petrusbrief etwas mit der Logik des Leichten (mit dem noch Aristoteles das Feuer zusammenbringt) zu tun, ist das Feuer, dem am Ende der Drache, der Satan und der Tod überantwortet werden, die Innenseite des Leichten, eine Folge des Unvermögens, in andere sich hineinzuversetzen, der leere Kern des Herrendenkens?
    Enthält nicht die Allgemeine Relativitätstheorie eine Staatstheorie, verweist sie nicht auf die Sphäre des Politischen, während die Spezielle Relativitätstheorie auf die der Ökonomie, auf die Logik des Tauschs, verweist? Wittgensteins Satz, daß die Welt alles ist, was der Fall ist, rückt die Welt in eine konstitutive Beziehung zum Staat.
    Läßt die Beziehung von Spezieller und Allgemeiner Relativitätstheorie, als die Beziehung von Tauschprinzip und Macht, an der Beziehung von Merkur und Sonne (oder an der von Merkur und Jupiter) sich demonstrieren?
    Wer einer Sache die Grundlage entzieht, überantwortet sie dem freien Fall.
    Haben die Versuche, die Theologie von der Lehre von der Erbsünde zu befreien, nicht doch sehr viel mit den Verhältnissen im Innern von Einsteins Fahrstuhl, der außer Kontrolle geraten ist, zu tun?
    Ist das Konstrukt des Falles nicht in der Geschichte vom Sündenfall aufs genaueste beschrieben?
    Der letzte Satz in der Entgegnung auf Horst-Eberhard Richter, erinnert an eine Bemerkung, die Georg Lukacs zuerst auf Schopenhauer, später dann auf Adorno bezogen hat, das Wort vom „Grand Hotel Abgrund“ (vgl. Lukacs: Theorie des Romans, Neuauflage 1962, S. 17). Ich meine, die Konstellation, die Lukacs damals bezeichnen wollte, wird genauer getroffen, wenn man das Bild vom ortsfesten Hotel und dem Abgrund daneben dynamisiert und durch das eines Luxuszugs, der auf den Abgrund zurast, ersetzt.
    Die Feindbildlogik ist die Folge eines kollektiven Unschuldstriebs, aus dessen Konstruktion die Elemente dieser Logik sich herleiten lassen:
    – Unfähigkeit, Schuldgefühle durch Reflexion aufzulösen, Abwehrmechanismus,
    – Empörung (automatisierte Verurteilungslogik),
    – Schuldentlastung durch Schuldverschiebung, Exkulpation durch Empörung, moralische Enthemmung durchs Feindbild,
    – identitäts- und gemeinschaftsstiftend in einer Welt, die sich immer mehr der Paranoia angleicht, die sie doch zugleich falsch abbildet,
    – Feindbild und Gegenfeindbild, Feindbild-Clinch, symbiotische Feindbindung; so werden beide Seiten zu Symptomen des Problems als dessen Lösung sie sich selbst verstehen,
    – Verwechslung und Austauschbarkeit von Solidarität und Komplizenschaft,
    – Faschismus-Schock, „Kollektivscham“ (Neutralisierung der Schuld durch Verrechtlichung),
    – Exzesse der Gemeinheit.
    Die Feindbildlogik ist die Mutter des Vorurteils, das in diesem Prozeß über die Schwächen der Beweisführung hinweghelfen wird.
    Sind nicht beide Seiten in den RAF-Prozessen Opfer eines schrecklichen Irrtums, und ist es nicht dieser spiegelbildliche Irrtum, die sie wie in einem Clinch an einander fesselt?
    Der Staat, den die Staatsschutzsenate schützen, ist der gleiche Staat, dessen Anwälte die Ankläger sind; deshalb sind beide in Staatsschutzprozessen nur noch schwer zu unterscheiden. Dieser Staat ist der Kern des Unschuldgenerators, der das eigentliche Objekt des Staatsschutzes ist.
    Ist nicht die Konstruktion von Staatsschutzsenaten ebenso pervers wie der Zustand des Staates, der sie hervorgebracht hat.
    Ist nicht der höhnische und zynische Ton, mit dem die Bundesanwaltschaft die VerteidigerInnen, die Mutter der Angeklagten, die Zuschauer und auch einen Zeugen, wenn seine Aussage nicht in ihr Konstrukt paßt, angreift, eigentlich ein Indiz dafür, daß sie mit dem Rücken zur Wand steht? Nur ist zu befürchten, daß das Gericht sich selbst in der gleichen Situation sieht und am Ende ein Solidaritäts-Urteil fällen wird, das dann aber nur noch wenig mit der Angeklagten zu tun haben wird. Der Eindruck ist ohnehin kaum noch abzuweisen, daß die Dauer des Verfahrens kein Indiz der Gründlichkeit des Verfahrens, sondern nur eine Konzession an eine Öffentlichkeit sein wird, die nicht merken soll, daß es eigentlich ein kurzer Prozeß war, daß das Urteil schon im Voraus feststand.
    Auch wer den Terrorismus für einen verhängnisvollen Irrtum hält, wird gleichwohl in den dadurch verhexten Texten der RAF Elemente entdecken können, deren Vedrängung ebenso verhängnisvoll wäre.
    Zur Kritik des Weltbegriffs gehört das Bewußtsein, daß die Grenzen des Bewußtseins, die diese Kritik überschreiten möchte, eins sind mit den Grenzen des Weltbegriffs, um deren Kritik es geht.
    Auch Hegels Begriff des Weltgerichts gründet in einem justitiellen, nicht aber in einem theologischen Gerichtsbegriff.
    Ist nicht die Öffentlichkeit gleichursprünglich mit dem Recht? Waren nicht die Foren, die dann zu Märkten geworden sind, ursprünglich Gerichtsstätten (vgl. auch den Namen der ekklesia und den auf die Versammlung im Tor verweisenden hebräischen Ursprung dieses Namens, auch die Wortgeschichte von Ding)?
    Der Satz, daß Gott ins Herz der Menschen sieht, gehört auch zu den Sätzen, die nicht im Indikativ, sondern im Imperativ stehen.
    Die Sprache, nicht jedoch die Kunst, rührt an den Grund der Schöpfung. Die Kunst rührt an den des Staates und der Welt.
    Wer die apokalyptische Stimmung mit dem Hinweis auf die Atombombe zu begründen versucht, blendet genau die Sphäre aus, in der die Apokalypse in der Lage wäre, sich als Lichtquelle zu erweisen.
    Verschiebt Jürgen Ebach nicht den Grund und die Bedeutung des hebräischen Namens der Barmherzigkeit ins Neutrische, wenn er sie anstatt auf die Gebärmutter auf den Unterleib bezieht?
    Zur Verharmlosung der Unterscheidung von Rechts und Links gehören die Einfügungen in den Text durch Jürgen Ebach, das „noch“ im letzten Satz des Buches Jona und das „nämlich“ in den beiden Wiederholungspassagen, bei der Umkehr Ninives und beim Ärger des Jonas.
    Nach dem Geist der Utopie stand Ernst Bloch vor der Frage, ab er das symbolische und metaphorische Sprachverständnis, in dem der Geist der Utopie geschrieben wurde, ins Realsymbolische hereintreiben oder zur Rhetorik entmächtigen sollte. Er hat sich für die Rhetorik entschieden, und das in der Folge der materialistischen Wendung seiner Philosophie. War nicht Benjamins Hinweis auf den buckligen Zwerg in der ersten seiner Geschichtsphilosophischen Thesen eine Antwort an Ernst Bloch?
    Läßt sich nicht am Kyffhäuser der Unterschied zwischen Sage und Mythos verdeutlichen? Während der Mythos unter offenem Himmel sich entfaltet, gehört zu den Bedingungen der Sage eine caesarisch bestimmte Welt, in der der Himmel durch Herrschaft verdunkelt ist. In Babylon ist der Mythos zur Sage geworden: Gilgamesch war der erste Sagenheld. Und in Babylon ist die Prophetie zur Apokalypse geworden.
    Ist nicht alles Mitleid heute verhext? – Aber gleichwohl darf man es nicht preisgeben.

  • 10.10.1996

    Das Feindbild subsumiert die praktische Vernunft unter die transzendentale Logik, unter das System synthetischer Urteile apriori.
    In Deutschland ist nun mal das das Recht funktional, ohne inhaltliche Beziehung zur Idee der Gerechtigkeit. Durch den Titel Staatsanwalt ist hier der öffentliche Ankläger eine bloße Funktion: Anwalt des Staates. Nicht er erhebt und vertritt die Anklage, sondern durch ihn hindurch der Staat, der ihn zugleich von der moralischen Verantwortung entlastet, exkulpiert (das Organisationsprinzip der Eigentumsgesellschaft).
    Ist nicht die Kombination Petrus, Jakobus, Johannes wichtiger als die Kombination Petrus, Paulus, Johannes (die zur Konstruktion einer paulinischen Kirche führte, in der Reformation)? Blieb nicht auch der Protestantismus durch eine Art symbiotischer Feindschaft noch an die katholische Kirche gebunden? Etwas anderes ist die Kombination Rom, Jerusalem und Patmos.
    Wenn Jakobus an die zwölf Stämme in der Diaspora schreibt, nimmt er da nicht ausdrücklich Bezug auf die Zerstörung Jerusalems?
    Was haben die Träger gleicher Namen im Neuen Testament mit einander zu tun:
    – Johannes der Evangelist mit dem Täufer, auch mit Johannes Markus;
    – Jakobus der Sohn des Zebedäus mit dem „Herrenbruder“ (der ihm als Leiter der Gemeinde in Jerusalem folgte und dann zu den „drei Säulen“ gehörte);
    – Simon Petrus mit Simon von Cyrene und dem Namensgeber der Simonie;
    – der andere Judas (der Bruder des Jakobus, auch ein Herrenbruder?) mit dem Verräter?
    Haben die sieben Köpfe und zehn Hörner des Drachens und des Tieres etwas mit den siebzig Völkern zu tun?
    Zu dem Satz (auf der Rückseite des Buches von Pablo Richard): „Die Apokalypse entsteht in einer Zeit der Verfolgung“, bleibt zu fragen, ob nicht (und ggf. wie) die Verfolgungen mit dem Ereignis der Zerstörung Jerusalems zusammenhängen.
    Wäre nicht besser als das Beispiel des Lustmörders, auf das Horst-Eberhard Richter hinweist, das der Nazis, deren Taten eine Dimension erreichten, in der es möglich war, jeden öffentlichen Hinweis (auf Dinge, die ohnehin alle wußten) als Greuelpropaganda zu dementieren.
    Kann es sein, daß das Problem Birgit Hogefelds damit zusammenhängt, daß die eliminatorische Gewalt der Ächtung, der sie ausgesetzt ist, auf beiden Seiten aus der gleichen Quelle stammt: aus der „existentiellen“ Abwehr jeder Reflexion der deutschen Vergangenheit? Würde nicht diese Reflexion den symbiotischen Feindbild-Clinch, der für beide Seiten identitätsstiftend ist, von innen sprengen.
    Unterscheidet sich nicht dieser Prozeß von anderen RAF-Prozessen dadurch, daß hier erstmals (allerdings nur auf der Seite der Angeklagten und ihrer VerteidigerInnen) Ansätze zu erkennen sind, den Bann der Logik der Empörung (den Feindbild-Clinch) zu brechen?
    Wer blind und mechanisch den eigenen Rechtfertigungszwängen gehorcht, gleichsam sich selbst zu ihrem Objekt macht, betreibt, ohne es selbst zu merken, das Geschäft des Feindes: nicht nur, daß er unfähig wird, potentielle Verbündete vom wirklichen Feind (den er nicht mehr erkennt, da er ihn an seine reale Ohnmacht gemahnt, auf den er nur noch reagiert) zu unterscheiden. Er ernennt alle, die „gegen ihn“ sind, zu Feinden, um an ihnen dann (vor sich selbst und im Ghetto der Bekenntnisgemeinschaft, als deren Teil er sich begreift) gefahrlos seinen Mut unter Beweis stellen zu können. (Empörung macht blind. Der „Weltanschauungskrieg gegen den Bolschewismus“, der die Kirchen dem Faschismus als Verbündete zugeführt hat, war ein Vernichtungskrieg; er hat zugleich das Empörungs-Klima geschaffen, in dem die „Endlösung der Judenfrage“ in Angriff genommen werden konnte.)
    Das Feindbild begründet den dämonischen Geheimbereich, die zweideutige Beziehung der Politik zur Öffentlichkeit. In diesem Kontext wird das angebliche Nichtwissen der Nachkriegs-Deutschen, die die Nazizeit mit erlebt haben, verständlich. Vor allem: Es läßt sich nicht mehr damit begründen, die Nazis hätten ihre Verbrechen ja selber geheim gehalten. Diese Geheimhaltung war, was die Judenpolitik und die Konzentrationslager betraf, in jeder Hinsicht durchlässig, ein bewußt erzeugtes Klima des Gerüchts, das den doppelten Zweck verfolgte (und erfüllte): ein allgemeines Klima der Bedrohung zu schaffen, in dem jeder wußte, auf welche Seite er sich zu schlagen hatte, und so zugleich den Antisemitismus zu fördern. Es gab Dinge, die alle wußten, von der sie aber auch wußten: darüber darf man öffentlich nicht reden. Das Klima der allgemeinen Bedrohung war zugleich ein Klima der erzwungenen Komplizenschaft. – Hat das nicht die Nazizeit überlebt? Gibt es nicht auch heute wieder Dinge, die alle wissen, über die man aber nicht reden darf?
    Das Feindbild erfüllt diese entlastende Funktion: In den Feind braucht man sich nicht mehr hineinzuversetzen. Genau darin gründet seine identitäts- und gemeinschaftsstiftende Funktion. Es befreit von moralischen Hemmungen (von den Hemmungen des Gewissens), es begründet das pathologisch gute Gewissen, den gemeinsamen Wahn.
    Das identitäts- und gemeinschaftsstiftende Element des Feindbildes ist zugleich Teil einer symbiotischen Bindung an den Feind.
    Ist nicht die RAF zu sehr Ausdruck einer Krise, als daß sie schon als Teil ihrer Lösung sich begreifen ließe? Nur soviel ist wahr: Die Erkenntnis und Reflexion der Krise bedarf des Versuchs, die RAF zu verstehen, und das Feindbild RAF verschärft nur die Krise, anstatt zu ihrer Lösung beizutragen. Jedenfalls gehört der Versuch einer strafrechtlichen Lösung des RAF-Problems zu den Instrumenten der Krisen-Verschärfungs-Strategien.
    Hat nicht die Linke seit der Besetzung des Frankfurter Instituts für Sozialforschung immer wieder die Neigung bewiesen, an den schwächsten Stellen der „Front“ den eigenen Mut zu erproben? Ist sie nicht freiwillig (oder auch im Bann einer Verblendung durch Empörung, die sie nicht mehr zu reflektieren vermochte) in die Diskriminierungsfallen hineingerannt?
    „Übervater“: Er hätte Freud lesen müssen („Totem und Tabu“): Der Vatermord vermag Brüderhorden zu begründen, Opfer- und Bekenntnisgemeinschaften, denen die blinde und bewußtlose Identifikation mit den verinnerlichten Vätern (Nationalismus als Sinnesimplikat jeder symbiotischen Feindbindung) als ihr Grundgesetz einbeschrieben ist, nicht aber den Akt der Befreiung.
    Skinhead-Logik: Wer aus jeder Kritik „den Feind“ heraushört, macht sich selbst blind, ohnmächtig und dumm und braucht dann zur Selbsterbauung Mutproben.
    „Es gibt nichts tierischeres als ein reines Gewissen“: Dieser Satz (der die Logik aller Opfer- und Bekenntnisgemeinschaften in ihrer Wurzel trifft) bezeugt die Sensibilität und Aktualität der Autorin, die ihn geschrieben hat: Er rechtfertigt nicht nur den Nobel-Preis, der ihr jetzt zuerkannt wurde; er ist ein Schlüssel zur Erkenntnis der Wurzeln des Faschismus.
    War das nicht der Fehler der 68er: daß sie die Schrecken des Faschismus (die Schrecken, die der Versuch, Faschisten zu verstehen, auslöste) mit Hilfe der „unbedingten Verurteilung“ (der Empörung, die dann das „reine Gewissen“ erzeugte) geglaubt hat, verdrängen zu können?
    Rührt nicht die Psychologie-Feindschaft daher, daß die hier geforderte Reflexion die geliebten Feindbilder zersetzt (Reflexion hat mit dem, was die Nazis „Wehrkraftzersetzung“ nannten, zu tun)?
    Es gibt so etwas wie einen logischen Feind-Clinch: Sie kommen (wie das Subjekt vom Objekt) von einander nicht mehr los. (Ist nicht das Identitätsproblem ein Problem der Einheit des Objekts und der Welt wie auch ein Problem des Feindbildes, das diese Einheit garantiert; und lag darin, in seiner gemeinschafts- und identitätsstiftenden und zugleich moralisch enthemmenden Funktion, nicht die zentrale Bedeutung des Antisemitismus für den deutschen Nationalsozialismus?)
    Wer bei H.-E. Richter nicht mehr hinhören kann – und da dürften sich in der Tat alle „Obrigkeiten“ mit den „Starrköpfen aus der RAF“ einig sein – will eigentlich garnicht wissen, was wirklich passiert ist, er wills nur entweder verurteilen oder rechtfertigen. Und genau diese Diskussion, die diese Alternative unterläuft, wäre notwendig. Dazu, scheint mir, liegen erste Ansätze sowohl in dem Beitrag von Birgit Hogefeld als auch in den Anmerkungen Horst-Eberhard Richters vor. Daß diese Diskussion vielleicht sogar zu allererst mit der Vergangenheit, die nicht vergehen will, zu tun hat, damit, daß Auschwitz, je weiter wir uns in der Zeit von ihm entfernen, uns immer näher rückt, …
    Kann es sein, daß die symbiotische Feindbindung einen für beide Seiten gemeinsamen Grund hat: die Vergangenheit nicht an sich heranzulassen?
    Hängt nicht die besondere Verführbarkeit des deutschen Volkes (zu der das Werk Daniel Jonah Goldhagens erneut einschlägiges Beweismaterial vorgelegt hat) mit einem auch hier in diesen Prozeß hineinwirkenden Staatsverständnis zusammen, ein Staatsverständnis, das unter anderem auch die Transformation einer Angeklagten zum Feind (und damit den Rückfall in die Logik des Vorurteils, die die Zumutung, in die Angeklagte sich hineinzuversetzen, apriori abwehrt und diesen grundhumanen Akt mit dem Stichwort Sympathisant grundsätzlich diskriminiert) zu erklären vermag?
    Feind/Sklave/Ausländer/Ware? Ist nicht der Feind (das Objekt der reflexionslosen Verurteilung) das Grundmodell des Objektbegriffs?
    Man muß begreifen, daß die „unbedingte Verurteilung“ (auch die des Faschismus) nicht nur ein Instrument gegen den Faschismus ist, sondern ebensosehr ein Erbe des Faschismus: Sie ist die Basis und der Kristallisationskern der deutschen Staatsmetaphysik.
    Es gibt nicht nur eine Psychologie des Vorurteils, es gibt auch eine Logik des Vorurteils; und wäre deren Analyse nicht vielleicht sogar wichtiger?
    Ein Luxus-Zug, der auf den Abgrund zurast:
    – Die Rechten verriegeln und bewachen die Türen (daß ja niemand hereinkommt) und schmeißen alle raus, die nicht hineingehören,
    – die Politiker und die Medien bemalen die Fenster und geben die Bilder als die Außenwelt aus, die sie unsichtbar machen,
    – die Gerichte leugnen die Bewegung des Zuges, die Außenwelt und den Abgrund und verurteilen jeden, der daran erinnert.
    Aber hat eigentlich wirklich jemand daran geglaubt, daß es helfen würde, in dem mit wachsender Geschwindigkeit dahinrasenden Kapitalismus-Express das Personal zu erschießen; käme es nicht vielmehr darauf an, seine Technik, die Beschleunigungsmechanismen (die nur als gemeinsame Mechanismen des Zuges und seiner Außenwelt sich begreifen lassen) zu studieren, um den Sturz in den Abgrund vielleicht doch im letzten Augenblick noch zu verhindern?
    Weshalb die Paranoia die Welt falsch abbildet: Dient nicht das Feindbild auch dazu, das Handeln des Feindes zur Rechtfertigung des eigenen Handelns zu mißbrauchen, zugleich aber die Folgen dieses Mißbrauchs (ihre Reflexion) auszublenden?

    Eine sprachlogische Anmerkung

    Es fällt auf, daß die Vertreter der Bundesanwaltschaft im Hogefeld-Prozeß den Begriff Bekennerschreiben konsequent vermeiden und durch „Selbstbezichtigungsschreiben“ ersetzen; mittlerweile hat dieser Begriff auch in der Berichterstattung der Presse Eingang gefunden. Es dürfte nicht uninteressant sein, die etwas wirre Logik dieser Sprachkonstruktion ein wenig genauer zu betrachten:
    – Im normalen Sprachgebrauch zeichnet sich der Begriff der Bezichtung durch seinen direkten, nach außen gerichteten Objektbezug aus: Bezichtigt wird immer ein anderer (im Falle der Verdächtigung, der Denunziation, der Anklage); hinzu kommt, daß bei einer bloßen Bezichtigung die Tatbeteiligung noch nicht feststeht, daß sie problematisch und noch nachzuweisen ist. Der reflexive Gebrauch des Begriffs findet sich eigentlich nur im Falle des begründeten Zweifels an der Wahrheit einer solchen „Selbstbezichtigung“ (z.B. wenn jemand sich selbst bezichtigt, um einen anderen zu decken): Bezichtigt wird einer, der die Tat leugnet, und das gilt auch für die „Selbstbezichtigung“, die stellvertretend für den wirklichen Täter dessen Tatbeteiligung leugnet.
    – Sprachlogisch ist der Begriff der Selbstbezichtigung auf den Fall des Bekenntnisses nicht anwendbar, ein „Selbstbezichtigungsschreiben“ ist kein Bekennerschreiben. – Teil der staatsanwaltlichen Logik, eines strategischen, instrumentalisierten Gebrauchs der Logik, erzwungen durch den Kontext des politischen Prozesses (in der Nazizeit reichte die Denunziation, eines Beweises bedurfte es dann nicht mehr)?
    – Adressat eines Bekennerschreibens ist die Öffentlichkeit, Adressat einer Selbstbezichtigung ist die Anklagebehörde; so wird die Tat durch die Sprache entpolitisiert und unter die Strafrechtslogik subsumiert (die Subsumtion unter die Strafrechtslogik wird mit Hilfe des Reflexionsverbots schon ins Vorfeld der Ermittlung und Anklage verlegt);
    – wer sich zu einer Tat bekennt, will die Gründe der Tat öffentlich machen; durch den Begriff der Selbstbezichtigung werden diese Gründe (und d.h. in diesem Falle: der politische Hintergrund und die politischen Motive der Tat) schon im vorhinein ausgeblendet;
    – Selbstbezichtigung ist so etwas wie eine Selbst-Denunziation, der Begriff bezieht den diskriminierenden Ton, der den kriminellen Charakter der Handlung ins Licht rückt, mit ein, er unterstellt als Absicht der Täter, was der Ankläger nur heraushört; die „Selbstbezichtigung“ macht die Tat noch verwerflicher, weil der sich selbst Bezichtigende sich zu etwas Verabscheuungswürdigem bekennt, damit aber sich selbst aus der Gemeinschaft der Verurteilenden ausschließt (nicht die Tat, sondern das Sich-Ausschließen aus dieser Gemeinschaft ist der zu sanktionierende Akt); oder auch: das Bekenntnis zu einer Tat greift die Rechtsordnung an, indem es intendiert, einer kriminellen Handlung den Schein des Normalen, des Erlaubten, einer ungestraft öffentlich zu machenden Handlung zu geben versucht (ein anderer, der nicht der Täter ist, würde dagegen durch die Denunziation ein öffentliches Interesse, deren Grenzen mittlerweile ohnehin die Staatsanwaltschaft definiert, wahrnehmen);
    – liegt es nicht in der Konsequenz dieser Logik, daß am Ende das Konstrukt der „Nestbeschmutzung“ (als ein Akt kollektiver „Selbstbezichtigung“) zu einem Strafrechtstatbestand und damit kriminalisiert wird?
    Ensteht hier nicht so etwas wie eine Schuldautomatik, die in der Logik der Verurteilung gründet? Es kommt nicht darauf an, daß man kein Unrecht tut, sondern allein darauf, daß man sich nicht dazu bekennt, sondern es unbedingt verurteilt und verabscheut; ob die, die es verurteilen, es möglicherweise selber tun, ist fast schon unerheblich.

  • 08.10.1996

    Hogefeld-Prozeß: Es wäre sicher befriedigender, wenn es zu einem klaren, von beiden Seiten akzeptierten Urteil käme, entweder durch Feststellung einer zu sühnenden Schuld oder durch Feststellung der nachgewiesenen Unschuld, ein echter Freispruch. Aber muß es nicht in Kauf genommen werden, wenn weder eine Schuld noch die Unschuld nachgewiesen werden können, daß dann das in dubio pro reo Anwendung findet, zumal die Möglichkeit nicht auszuschließen ist, daß ein Unschuldsnachweis, der objektiv möglich wäre, nur deshalb von der Angeklagten nicht in Anspruch genommen wird, weil sie andere nicht belasten (die Beziehung auch zu denen, die sie bereits abgebrochen haben, nicht abbrechen) will. Sind – außer für die verfolgungssüchtige Logik der Anklage – nicht Umstände denkbar, die diese Entscheidung moralisch geboten erscheinen lassen? (Vgl. hierzu den Hinweis Klaus Jünschkes auf RAF-Urteile, die im Bewußtsein, daß sie nicht zu halten sind, gleichwohl gefällt worden sind, auch die Bemerkung Birgit Hogefelds zu dem Urteil gegen Eva Haule.)
    Ist nicht die Qualität und Intention der BILD-Zeitung logisch ableitbar aus dem Prinzip, in ihren Texten Nebensätze grundsätzlich auszuschließen?
    „Der Himmel rollt sich zusammen wie eine Schriftrolle, und all sein Heer welkt ab, wie das Blatt am Weinstock abwelkt und wie welkes Laub am Feigenbaum. Denn trunken ward im Himmel das Schwert des Herrn …“ (Jes 344, vgl. Off 614, Mt 2429, 2 Pt 310) Beschreibt nicht der Himmel, der durch den kopernikanischen Seitenblick in ein reines mathematisches Konstrukt sich aufgelöst hat, aufs genaueste die Grenze zwischen Bild und Wort, Begriff und Name, Mathematik und Sprache, die Levinas’sche Asymmetrie, den Unterschied zwischen Indikativ und Imperativ (Wasser und Feuer: haschamajim))? Am zweiten Tag, mit der Erschaffung der Feste, wurde die im Anfang ersterschaffene Sache zum Namen.
    Heute richtet sich das Weltgericht, das dahin tendiert, alle zu seinen Anwälten (zu Weltanwälten) zu machen, tendentiell gegen sich selbst: Es ist zu einem objektiven Instrument der Selbstverdammung geworden, in der die Philosophie endgültig untergeht. Nachdem die projektive Ableitung des Gerichts, die Abwälzung der Last auf Andere, kein Ausweg mehr ist (sie ist identisch mit dem Zustand, dem sie entgehen möchte), bleibt nur die Selbstreflexion, die allerdings, indem sie darauf verzichtet, von der Feindbildlogik Gebrauch zu machen, sich alle zu Feinden machen wird.
    Bekenntnisgemeinschaften sind Empörungs- und Verurteilungsgemeinschaften. Deshalb brauchte der Faschismus den Antisemitismus, der zur Ursprungsgeschichte des Staates gehört, wie die „Endlösung der Judenfrage“ der Beginn der Selbstzerstörung des Staates war.
    Wer sind Gog und Magog (Haman war ein Agagiter <Esth 31>, nach Ezechiel ist Gog der Fürst von Magog <382>, nach der Offenbarung sind Gog und Magog die Völker der Endzeit <208>)?
    Der Staat: die Geburtsstätte der Geldwirtschaft und das Harmagedon (Off 1616) seiner Selbstvernichtung (ist nicht die Ware deren Instrument)?
    Sabine Christiansen u.a.: Dem Bundeskanzler und dem Präsidenten der Arbeitgeberverbände widerspricht man nicht, und man fällt ihnen nicht ins Wort, während man bei SPD-Politikern und bei Gewerkschaftsvertretern es sich leisten kann und es auch tut.

  • 26.09.1996

    Läuft das Plädoyer der BAW nicht auf ein lebenslängliche Beugehaft hinaus? Keine der Taten, deretwegen Frau Hogefeld angeklagt ist, wurde wirklich nachgewiesen; „bestraft“ wird sie dafür, daß sie nicht bereit war, sich als Kronzeugin zur Verfügung zu stellen. Und die Öffentlichkeit interessiert’s nicht, weil es sich um einen RAF-Prozeß handelt.
    Beitrag zur politischen Ökonomie: Der Nationalismus definiert die Grenze, die die Eigentümer von den Nicht-Eigentümern trennt (Sozis waren und bleiben „vaterlandslose Gesellen“). Wenn in Deutschland Gastarbeiter sich „wie Gäste benehmen“ sollen, so heißt das, daß sie als Nicht-Deutsche an den (Eigentümer)-Rechten der Deutschen keinen Anteil haben, daß sie, wie andere Ausländer auch, keine Rechte haben.
    Sprachaufklärung für Theologen: Überzeitlich sind die Schlange und das Tier, ewig ist Gott.
    Haben nicht die beiden subjektiven Formen der Anschauung ein unterschiedliches Gewicht? Vorrang hat die subjektive Form der inneren Anschauung, die Vergegenständlichung der Zeit (die ihre Entsprechung findet in den indoeuropäischen Grammatiken, in den Formen der Konjugation), der Kristallisationskern sowohl der Form des Raumes als auch des Geldes und der Bekenntnislogik. Mit der Vergegenständlichung der Zeit (durch die Trennung der logischen von der zeitlichen Folge, des Grundes von der Kausalität) entspringt überhaupt erst die Logik. Und mit der Vergegenständlichung der Zeit gewinnt die Sprache ihre vergegenständlichende Gewalt, wird sie zum Organ des Herrendenkens. Die vergegenständlichte Zeit trennt Gericht und Barmherzigkeit, macht das Denken zum richtenden Denken (der Seitenblick auf die Zeit ist der schuldverdrängende und der richtende Blick (wer einen „lieben Gott“ oder einen „gnädigen Gott“ sucht, der sucht den Gott der apriorischen Sündenvergebung: das hat einmal das Dogma für die Herrschenden geleistet, das leistet heute das Inertialsystem für alle; Hitler war die letzte Verkörperung dieses „lieben Gottes“, seitdem gibt es nur noch Schmusetiere; der „liebe Gott“, der vom barmherzigen Gott zu unterscheiden ist, ist der Gott, der uns von unseren Schuldgefühlen befreit und dann gnädig über die Folgen unseres Handelns hinwegsieht: der rechtfertigende Gott, der eigentlich das Weltgericht ist, das Hegelsche Absolute). Ist die Zeit (sind die Tempora der indoeuropäischen Sprachen) der Turm, der bis an die Himmel reicht und die Verwirrung der Sprache zur Folge hatte?
    Liegt nicht zwischen dem Demonstrativpronomen und dem Relativpronomen die Logik der Vergegenständlichung (im Hebräischen bezeichnet das ascher den „Ort, wo“; und der Artikel hatte ursprünglich demonstrative Funktion; vgl. Hebräisch, Kurzgrammatik von Hans-Peter Stähli, S. 66)?

  • 21.08.1996

    Recht und Moral lassen sich eindeutig anhand ihrer Beziehung zur Gemeinheit unterscheiden: Gemeinheit zerstört die Moral, aber sie ist kein strafrechtlicher Tatbestand. Die Berufung auf das Gewaltmonopol des Staates, die diese Gewalt zum Maß der Wahrheit macht, ist die Leugnung der göttlichen Gewalt (die eins ist mit der sadduzäischen Leugnung der Idee des Auferstehung). Gilt nicht der Satz, daß Gemeinheit kein strafrechtlicher Tatbestand schon für die Orthodoxie (den Dogmatisierungsprozeß) und für den Naturbegriff (die Naturwissenschaften)? Und sind nicht alle drei durch die konstitutive Beziehung der Logik der Verurteilung zum Objektivierungsprozeß verbunden? Die Logik des Inertialsystems (die Logik der Beziehung von Ding und Eigenschaften, die unseren durchs Inertialsystem definierten Naturbegriff beherrscht) ist die Logik der Verurteilung. Physis vs. natura: Im Kontext des Naturbegriffs wird das Ding bestimmt durch seine Eigenschaften; die Frage ist nur, ob die Eigenschaften durch Zeugung oder durch Geburt bestimmt worden sind (Ursprung der Vererbungslehren, des Rassismus). Begründen die beiden Naturbegriffe (physis und natura) nicht zwei verschiedene Raumvorstellungen? Die Differenz liegt im Begriff der Norm, der Orthogonalität; sie läßt am Problem der Norm sich demonstrieren. Die Norm symbolisiert die Zeugung und die Geburt zugleich, sie faßt sie in eine (in sich selbst widersprüchliche, nur für die Anschauung identische) Vorstellung zusammen. In diesem Kontext wäre es wichtig und notwendig, die Transformation genauer zu bestimmen, der die Philosophie (ihre Begriffe und deren Konstellation) unterworfen wurde, als sie aus dem Griechischen ins Lateinische übertragen wurde: Der Weg führt über die grundlegende Stoa (die Ataraxia, die Lösung des Problems des Selbstbewußtseins unter den Bedingungen des römischen Imperialismus), Tertullian (der die Sprache der lateinischen -postdogmatischen – Theologie geprägt hat) und Boethius (der den Aristoteles übertragen hat) zur Scholastik. Ist nicht der Confessor (dessen Prototyp Tertullian war) ein Produkt der Übertragung und Spiritualisierung des imperativen Charakters des Worts von der Schrift aufs Dogma (insbesondere auf den innertrinitarischen Prozeß, die „Zeugung“ des Sohnes durch den „Vater“)? Hat er nicht das Wort, daß die Auferstandenen wie die Engel sein werden (auf der Basis einer männlichen Engelvorstellung) so verstanden, daß nur Männer in den Himmel kommen (und Frauen, wenn sie denn in den Himmel kommen, zu Männern werden)? Reicht die Unterscheidung männlicher und weiblicher Heiligentypen nicht schon in die Märtyrerzeit zurück? Wann und unter welchen Bedingungen wurden Männer zu Märtyrern, und wann Frauen? Hat sich darin nicht schon die spätere Trennung in (männliche, politische) Confessores und (weibliche, „private“, auf den Kontext der Ehe, der männlichen Gewalt und der Sexualität bezogene) Virgines vorbereitet? Waren es nicht unterschiedliche historische Zeiten (und nicht nur Motive), die das Martyrium von Männern und Frauen unterscheiden? Unterscheiden sich Dornen und Disteln wie Welt und Natur? Stammt nicht das Gewaltmonopol des Staates aus der väterlichen Gewalt, ist nicht das Gewaltmonopol des Staates, das dem Recht zugrundeliegt, ein Monopol der Vergewaltigung (und wird nicht aus diesem Grunde gegen Frauen anders Recht gesprochen als gegen Männer)? Wer das Argument des Selbstmitleids gegen andere richtet, verwendet es wie der Vergewaltiger: Sie soll sich nicht so anstellen! So wird das Argument zur Rechtfertigung der Vergewaltigung, es mobilisiert und verstärkt den zwanghaften Trieb (zur Folter, zur Brutalität, vgl. hierzu die Bemerkungen Goldhagens zu der besonderen Grausamkeit und zum Demütigungstrieb, der die Antisemiten an ihre jüdischen Opfer band). Wer es für entscheidend hält, ob ein Urteil rechtskräftig ist, nicht aber ob es wahr ist, kann Recht und Vergewaltigung nicht mehr unterscheiden; für ihn wird das Gewaltmonopol des Staates zum Mittel der Vergewaltigung. Und wer den Angriff auf einen Staat, der „von der überwältigenden Mehrheit des Volkes“ getragen wird, für besonders unsittlich hält, spricht den Staat und mit ihm seine Diener) von jeder moralischen Verantwortung frei. Erst wenn auch in RAF-Prozessen die Ursachen der Taten frei reflektiert werden können, wenn diese Prozesse nicht mehr als Instrument der Diskriminierung von Staatskritik genutzt werden, darf man mit Recht auf eine befriedende Wirkung des Rechts wieder hoffen. Wird nicht die Anklage in dem Augenblick blasphemisch, in dem sie den Anspruch erhebt, ins Herz der Angeklagten zu sehen. Nur Gott sieht ins Herz der Menschen. Was der Ankläger dort zu sehen vermeint, ist in Wahrheit das Produkt seiner eigenen Projektion; hier gibt es zum Feindbild keine Alternative mehr, und das rückt den Anspruch in einen paranoiden Zusammenhang (dessen ansteckende Wirkung, wenn überhaupt, dann nur schwer wieder unter Kontrolle zu bekommen sind). Die personalisierenden Entgleisungen in den Plädoyers der Bundesanwälte (die sich gegen die Angeklagte, gegen ihre Verteidigung und auch gegen die Prozeßbesucher richten) sind rechtfertigungslogische Konsequenzen einer apagogischen Beweisführung, der es nicht mehr um die Stichhaltigkeit der Argumente, sondern nur noch um die Wirkung geht (alle dem Zweck der Anklage dienlichen Aussagen kommen von „glaubwürdigen“, alle anderen von „unglaubwürdigen“ Zeugen, die bei Bedarf ebenso hemmungslos diskriminiert werden wie die Angeklagte, ihre VerteidigerInnen und kritische Prozeßbeobachter). Wenn die Deutschen „normal“ werden wollen, wenn sie werden wollen wie die anderen Nationen, begründen sie eine Logik, die dann auch die anderen vergiftet, sie mit in den Bann des Faschismus hereinzieht (unterliegt nicht der selbstrechtfertigende Gebrauch des Philosemitismus einer ähnlichen Gefahr?). Die Deutschen halten sich für gottähnlich, wenn sie Schicksal spielen können: als Vollstrecker des Weltgerichts. Human wäre erst eine Menschheit, in der es keine unabwendbaren Schicksale mehr gibt.

  • 11.8.1996

    Ist nicht die Nachkriegsgeneration in der verqueren Situation, daß sie eine Reflexion, die wir versäumt haben, nachholen müßte und es nicht kann, – weil sie den Gegenstand der Reflexion nicht kennt, und – weil wir sie zugleich der Mittel beraubt haben, mit deren Hilfe es vielleicht möglich gewesen wäre? Die Bedeutung von Sätzen hängt nicht nur von der Bedeutung der Worte ab, aus denen sie gebildet sind, sondern ebenso sehr auch von der Situation, zu der die Sätze gehören. Deshalb gibt keine Dogmen, und deshalb gibt es keine in Urteilen ausdrückbare Wahrheit. Zum Angesicht: Der Blick ist ein Teil der Kommunikation. Blick ein Kind an, und achte darauf, wie es zurückblickt: Dieser Blick spricht. (Gibt es nicht Situationen, in denen die Sprache zu einer unzulängnlichen Ausdrucksform wird?) Resurrectio naturae: Die Natur ist kein Objekt der Barmherzigkeit; sie ist kein Subjekt, darin gleicht sie den Toten. Das Eingedenken der Natur im Subjekt gilt dem Toten, das zum Leben zu erwecken wäre (und nicht der „gequälten Natur“). „Nur Gott sieht ins Herz der Menschen“, und „Wer euch angreift, greift meinen Augapfel an“: Sind diese beiden Sätze nicht durch den Antisemitismus, der mit der Vernichtung der Juden dem Angesicht Gottes sich entziehen zu können glaubt, bewiesen? Wenn der Antisemitismus darauf abzielt, den Augapfel Gottes zu vernichten, dann war Auschwitz der Versuch eines absoluten Verbrechens (vgl. Lyotard). Sind nicht die Planeten zu Planeten geworden, als sie sich die Sonne zum Feind machten? Sind die Planeten Feinde der Sonne, ist der Mond der Erde Feind, und wie steht es mit Erde und Sonne, wer kreist hier um wen (wo ist die Sonne still gestanden)? Zur Geschichte der Verhärtung des Herzens Pharaos: Nach Kopernikus war die Erde Feind der Sonne (so hat das heliozentrische System zur Begründung und Legitimierung des Absolutismus beigetragen). Kopernikus war (als Astronom) Monarchist. Müßte die Demokratie nicht wieder davon ausgehen, daß die Sonne um die Erde kreist? Oder müßte sie, wenn sie endlich sich selbst begreift, nicht dieses Feindsystem ingesamt auflösen: die Klassengesellschaft? Steht der Tod der Erstgeburt unterm Zeichen des Saturn, die Finsternis und das Blut unter denen der Sonne und des Mondes? Sind die ägyptischen Plagen die Negative der Sefirot? Feindbindung und Sucht: Wie der Sexist so kommt auch der Antisemit von seinem Feind nicht mehr los. Wer in den Menschen Feindbilder erzeugt, macht sie zu Objekten der Mechanik (des Seitenblicks, der der Kommunikation ausweicht und sich entzieht) und damit beherrschbar. Die sublimste Art der Feindbild-Erzeugung ist es, sie zu anschauenden und urteilenden Wesen zu machen. Deshalb ist die kantische Unterscheidung zwischen bestimmenden und reflektierenden Urteilen so wichtig. Der Glaube, man könne den Faschismus durch Verurteilung unschädlich machen, hat seine Wurzel in dem ungeheuren Verdrängungsakt, mit dem die Deutschen am Ende des Krieges ihr Wissen von den Verbrechen der Nazis und ihre Beteiligung an ihnen glaubten loswerden zu können. Die Verurteilung als Instrument der Selbstexkulpation gehört zur Bekenntnislogik, die hier erst endgültig von ihren christlichen Ursprüngen sich abgelöst (und sie zugleich instrumentalisiert) hat. So fanden sich Täter und Opfer in der Gemeinschaft der Verurteilenden wieder. Was (im Hinblick auf Filbinger) einmal das „pathologisch gute Gewissen“ genannt worden ist, gründet in dieser Verurteilungsstrategie. Aber war diese Problemlösungsstrategie nicht doch nur auf der high-brow-Ebene (vor allem in der Politik und an den Universitäten) anwendbar, während unten der Antisemitismus teils im Anblick von Auschwitz wirklich sich aufgelöst hat, teils allerdings nur in die Potentialität zurückgedrängt wurde (und das insbesondere bei denen, die aktiven Anteil an den Verbrechen, die sie nie als Verbrechen wahrgenommen haben, gehabt hatten, bei denen die Verdrängung ein Teil, mehr noch: die Voraussetzung der Tat war)? Diese Problemlösungsstrategie aber hat die Probleme nicht wirklich gelöst, sondern nur auf die folgenden Generationen verschoben. Ich hätte mir gewünscht, daß dieser Sachverhalt, zumal Birgit Hogefeld ihn selbst angesprochen hat, in dem Bändchen „Versuche, die RAF zu verstehen“ thematisiert worden wäre. Die wütenden Reaktionen auf die Untersuchungen von Daniel Goldhagen sind ein weiteres Indiz für die Unwirksamkeit aller Problemlösungsstrategien, die, auf der Grundlage und unter dem Bann der Bekenntnislogik, sich allein des Instruments der Verurteilung bedienen. Die dritte Leugung oder der verdorrte Feigenbaum: Ist nicht der kollektive Verdrängungsakt am Ende des Krieges in Deutschland durch eine Logik (durch die „pharisäische“ Logik der kollektiven Verurteilung) abgesichert worden, die die Bekenntnislogik von der Theologie getrennt, damit der Theologie endgültig den Boden entzogen und den Nachgeborenen jede Chance genommen hat, an die Sache überhaupt noch heranzukommen (die die Bekenntnislogik zum Instrument der Selbstverfluchung gemacht hat)? Als Heidegger die Angst (zur Unterscheidung von der Furcht) als objektlos definierte, hat er ihrer Reflexion (und damit der Reflexion der Schuld und der Herrschaft, die den Zeitkern der Wahrheit ins Licht rückt) den Weg verstellt. Sind nicht die subjektiven Formen der Anschauung Produkt und Instrument der Abstraktion von dieser dreifachen Reflexion? Stammheim oder das Haus des Seins: Die „Fundamentalontologie“ ist die Selbstreflexion der Isolationshaft des Denkens im Hochsicherheitstrakt der subjektiven Formen der Anschauung (die Kritik der reinen Vernunft war der erste Ausbruchsversuch).

  • 09.08.1996

    Rasenpflege: Der Historiker läßt über die Vergangenheit Gras wachsen.
    Die Frankfurter Schule hat es nie gegeben; was so heißt, ist die organisierte Selbstverleugnung der Frankfurter Schule.
    Historismus als Instrument der Entlastung: Darin gründete die Nähe der historischen Bibel-Kritik zum Antisemitismus.
    Hier gilt das Gleiche, das auch für Teile der Zeitgeschichtsforschung gilt, die automatisch: durch die Objektivierung und Historisierung des Geschehenen, zur Selbstentlastung beiträgt; das Entscheidende (das, was am Vergangenen nicht vergeht: das Objekt des Eingedenkens) ist nicht objektivierbar, fällt durch die Maschen.
    Karl Thieme hat einmal gegen von Ranke darauf hingewiesen, daß die Frage, „wie es denn eigentlich gewesen ist“, das „Was“ unterschlägt: Zum Es wird neutralisiert, worauf es ankommt: Zu erkennen, was geschehen ist? Wird nicht durchs Verfahren der Objektivierung die Geschichte auf die Geschichte der Sieger, auf Herrschaftsgeschichte reduziert, ist deshalb alle Geschichtsschreibung nationalistisch?
    Die unsägliche Diskussion, ob es zur „Endlösung der Judenfrage“ einen Befehl Hitlers gegeben habe, war schon von der Intention (vom Beweisanliegen) her obsolet. Die Alternative, unter der sie steht, war falsch: Entweder war Hitler der Verantwortliche (und alle anderen haben nur Befehle ausgeführt), oder es war ein automatischer Ablauf (und alle Beteiligten nur Rädchen in einer ohne ihr Wissen und ihren Willen ablaufenden Maschinerie).
    Zum Problem der „Identitätsbildung“, das Jörg Rüsen anspricht: Entzieht das Geschehene nicht diesem Problem generell den Boden? Wer nach Auschwitz noch davon ausgeht, daß Geschichte dazu beitragen könne, das Problem der nationalen Identität der Deutschen zu lösen, leugnet Auschwitz.
    Verhalten sich nicht die Kritiker Goldhagens wie die Eltern, die bestimmte Fragen ihrer Kinder nur noch als unverschämt empfinden? Und was die Kritiker an diesem Buch so ärgert, ist ihr wohl nicht unbegründeter Eindruck, daß es solche, von ihnen als unverschämt empfundene Fragen auslöst. Damit scheint der Eindruck des „Fürsorg-lichen“, Pädagogischen, um nicht zu sagen der Bevormundung, zusammenzuhängen, den der Tonfall bei fast allen Kritikern erweckt, so als müßten die kranken Leser vor schädlichen Einflüssen in Schutz genommen werden. Fast möchte es scheinen, als sei nicht der Autor, sondern als seien die Leser die Adressaten dieser Kritiken, die vor einer möglichen Ansteckung gewarnt werden sollen, und denen man vorsorglich einige Verhüterli anbietet.
    Gibt diese Art der Kritik nicht Anlaß, über das Problem der Metaphorik noch einmal nachzudenken? Es gibt eine Art der Metaphorik, die einer verdeckten Strategie gehorcht (der Rückschluß auf Rechtfertigungszwänge, von denen eine vergleichbare kommunikationslogische Wirkung ausgeht, ist naheliegend): Umgangssprachlich scheint das gemeint zu sein, wenn man sagt, daß einer „durch die Blume“ spricht. Hier ist die Sache, über die gesprochen wird, nicht die Sache, die gemeint ist, weil diese Sache nicht offen ausgesprochen werden kann. Wer das nicht durchschaut und meint, es ginge um die Sache, über die gesprochen wird, sitzt schon in der Falle drin.
    Kehrt hier nicht ein Rätsel der Theologie-Geschichte wieder, ein Rätsel, das aus der Dogmen-Geschichte, der Geschichte der „Widerlegung“ und Verurteilung der Häresien bekannt ist: Es gibt weite Bereiche, in denen es Theologen wie Historikern auf Genauigkeit gar nicht so sehr ankommt. Aber an welchen Punkten wird’s ungemütlich, wann und wo wird’s ernst, werden die Fragen und die Urteile rigide?
    Wem der Schrecken so in die Glieder gefahren ist, daß er davon nicht loskommt, kennt die Erfahrung, daß es Punkte gibt, an denen er auf Abwehr und Schweigen, wenn nicht auf Wut stößt. Das Problem der Historiker ist es, daß diese Vergangenheit nicht vergangen ist, sich nicht in die Objektivität der Vergangenheit bannen läßt (sind die Historiker die „Toten, die ihre Toten begraben“, und kann man diesem Satz in diesem Zusammenhang vielleicht doch noch einen positiven Sinn abgewinnen? Repräsentieren die Väter in den Evangelien die Geschichte? Ist der Satz nicht auch anwendbar auf die Kirche?).
    Gibt es nicht wirklich so etwas wie die Tücke oder die Rache des Objekts; und gehört nicht Hegels „Weltgericht“ – als Totalität der logisch durchorganisierten Rache des Objekts – in diesen Zusammenhang? Ist nicht Hegels Weltgericht ein spätes Echo der Gewalt, die die Schöpfung einleitet und das tohuwabohu und die Finsternis über dem Abgrund hervorruft? Und ist das Jesaja-Wort „Ich bin der Herr und keiner sonst, der ich das Licht bilde und die Finsternis schaffe, der ich Heil wirke und Unheil schaffe, ich bin’s, der Herr, der dies alles wirkt“ (457) ein Hinweis auf den Schöpfungs-Rhythmus von Katastrophe und Rettung? Und ist nicht die Bedingung der Rettung die Wahrnehmung der Katastrophe (vgl. Jürgen Ebachs Hinweis zu Lots Weib; gibt es hier nicht einen Zusammenhang mit der merkwürdigen Rolle der Väter in den Evangelien?). Unterscheidet sich nicht die Apokalypse von der Prophetie durch die „Wahrnehmung der Katastrophe“? – Die Zuschauer sind die Väter und die Richter, während Mütter die Mitleidenden, die Barmherzigen sind.
    Wäre es nicht sinnvoll gewesen, in die „Versuche, die RAF zu verstehen“ auch Texte der Mütter oder überhaupt einer Frau mit aufzunehmen? – Bemerkenswert, daß der Senat in keinem Falle etwas gegen Ausfälle von Seiten der Anklagevertreter gegen Prozeß-Besucher, gegen die Mutter der Angeklagten oder zuletzt gegen einen Zeugen eingegriffen hat, während er jeden Versuch, die Vorgänge in Bad Kleinen aufzuklären, rigoros unterbunden hat, und daß, obwohl er die Anklage gegen Birgit Hogefeld wegen Beteiligung am Mord an dem GSG-9-Beamten Newrzella trotz offenkundiger Widersinnigkeit zugelassen hat, eine Anklage, zu deren Hintergrund die Kenntnis des gesamten Vorgangs in Bad Kleinen gehört, nicht nur das isolierte Faktum eines bis heute nicht nachgewiesenen „Mords“ (die Tatsache, daß das Gericht sich diesen Mord sehr gut vorstellen kann, ist noch kein Beweis). Hätte dieser Senat nicht auch die Chance, sich auf die friedenstiftende Kraft des Rechts zu besinnen? Statt dessen hat er die Verhandlung in ein Kant-Seminar umfunktioniert: in eine praktische Übung zur Frage der Konstruktion synthetischer Urteile apriori, in deren Kontext schon Kant zufolge die Dinge, wie sie an sich sein mögen, nicht erkennbar sind. Auch die Philosophie hat nicht nur seit je den Tod verdrängt, sie hat auch das Mitleid, die Fähigkeit, in andere sich hineinzuversetzen, nie gekannt (der Kampf der Philosophie gegen das Vorurteil, war ein Kampf gegen die Vorurteile, die dem reibungslosen Ablauf des Geschäfts und dem Prinzip der Selbsterhaltung im Wege standen). Die Philosophie hat seit je das Urteil zum Maß der Wahrheit gemacht, sie hat von der Hemmung des Urteils durch das Mitleid und das verteidigende Denken seit je abstrahiert.
    Hat das „Laßt die Toten ihre Toten begraben“ etwas mit Adam, dem Staub und der Schlange zu tun?
    Kann es sein, daß das Symbol der Taube, die das Opfer der Armen war, auch in der Geschichte von der armen Witwe, die ihr letztes Scherflein in den Opferstock wirft, noch nachklingt? Ist nicht der Heilige Geist der Inbegriff und die letzte Verkörperung des Satzes „Barmherzigkeit, nicht Opfer“? Vgl hierzu noch einmal die Geschichte mit Zacharias: Er brachte das Rauchopfer dar (das die „Gebete der Heiligen“ symbolisiert), als der Engel Gabriel ihm die Geburt des Johannes ankündigte; und die andere Geschichte: Was geschah, als nach der Geburt Jesu die Tauben geopfert wurden (die Geschichten mit Simeon und Anna, der Tochter Penuels, aus dem Stamme Asser, „etwa 84 Jahre alt“)?
    Zur Rekonstruktion des Antisemitismus wäre es wichtig, den logischen Zusammenhang zu begreifen, der den modernen Nationalismus mit dem Rassismus verbindet. Der Nationalismus, selber ein Produkt des Weltbegriffs und der säkularisierten Bekenntnislogik, ist der Nährboden des Antisemitismus, die Umschlagstelle des Schuldverschubsystems, der das projektive Moment im rassistischen Antisemitismus logisch begründet.

  • 19.7.96

    Zu der Frage, die der Richter Klein in einer der letzten Sitzungen an sie gerichtet hatte, ob es die raf noch gebe, hat Birgit Hogefeld heute eine Erklärung abgegeben, in der sie u.a. die Frage mit einem Vorgang, den sie aus den Prozeßakten (und aus den Folgen, die er für sie und andere hatte) kennt, beantwortete: einer Realsatire, in der die Paranoia der Ermittlungsbehörden aufs genaueste (und irrsinnigste) sich bekundet. Während allerdings die Paranoia sonst nur die von ihr Befallenen beeinträchtigt, sind im Falle staatlicher Behörden andere die Opfer (in diesem Falle waren es die raf-Gefangenen). Läßt an der von Birgit Hogefeld öffentlich gemachten Geschichte nicht der paranoide Ursprung der Gemeinheit sich demonstrieren, die – insbesondere im Ermittlungsbereich und im Bereich des Strafvollzugs – vom Handeln des Rechtsstaats offensichtlich nicht zu trennen ist?
    Gibt es (nicht nur in diesem Prozeß, der als Experimentierfeld der Konstruktion synthetischer Urteile apriori sich definieren ließe) nicht eine innere Beziehung der transzendentalen Logik zur Paranoia, der Kant nur durch die Reflexion eben dieser Logik hat entrinnen können? Gleicht nicht jede Art der Aufklärung (nicht nur die Arbeit der Ermittlungsbehörden) einem Vorgang, in dem es darum geht, einen zuvor bestehenden (quasiparanoiden) Anfangsverdacht auf die Möglichkeit seiner Verifizierung zu prüfen? Im Falle der Vorurteile entzündet sich dieser Verdacht an apriorisch ihm zugeordneten Objekten (Juden, Ausländer, Asylanten, Linke), gewinnt der Verdacht selber schon die Qualität des Beweises, der Unwiderlegbarkeit. Ein Instrument, an dem das Vorurteil sich erkennen läßt, ist das der Beweisumkehr, in der der Verdächtigte seine Unschuld, nicht der Ermittler (oder das Gericht) seine Schuld nachweisen muß. Im Falle der mörderischen (ausweglosen) Formen des Vorurteils (des Antisemitismus, des Hexenwahns) wird dieses Instrument durch Verdachts- und Schuldkonstruktionen perfektioniert, die keinen Ausweg mehr zulassen: durch Reflexionsformen des Verdachts, die im Falle der Widerlegung des einen Verdachts zwangsläufig in einen anderen, der nicht mehr sich widerlegen läßt, hineinführen.
    Verunglimpfung: Gehört nicht die Paranoia zu den grundlegenden („heiligsten“) Gütern des Staates, an die man nicht rühren darf, zu den Gründen seiner Empfindlichkeit? Wie hängt die Paranoia mit der Urteilslogik zusammen (der Staat, der die Welt „erschaffen“ und die Natur begründet hat, ist die Gewalt, die Begriff und Objekt trennt, er ist das Substrat des „Ich denke, das alle meine Vorstellungen muß begleiten können“)? Wer den Staat „verunglimpft“, verunglimpft die Gewalt des Urteils.

  • 14.7.96

    Die Definitionskraft Kants ist phantastisch, aber was er logisch durchdringt und erhellt, ist erschreckend.
    Die Philosophie heute ist Teil eines Prozesses, der durchherrscht wird von Trägheitskräften: überlebende Schiffbrüchige, die an die Planken des zerstörten Schiffes sich anklammern (und sich immer noch für Kapitäne halten).
    Ist nicht die irische Neubegründung des Christentums eine Parallelerscheinung zum Islam: diese Neuversion des Christentums ist zur gleichen Zeit entsprungen und hat in der gleichen Zeit über Europa sich ausgebreitet. Das Neue, das hier sich herausgebildet hat, war ein Selbstverständnis, das als Legitimation des Königtums das Ende der Stammesgesellschaft ratifizierte, verbunden mit einer (im Kontext des theologischen Begriffs des Sündenfalls an der Schwere sich orientierenden) Neubestimmung des Naturbegriffs: Natur war alles, was unten ist. Hier liegen die Wurzeln sowohl der neuen Gestalt des Bürgertums als auch der neuen Natuwissenschaften, die nur über diese (theologische) Zwischenstufe sich haben etablieren können.
    Der Begriff der Eigentumsgesellschaft dogmatisiert die Oben-Unten-Beziehung (zum Eigentum gehört der Knecht, der es bearbeitet; die Hierarchie ist ein System von Knechten).
    Aufgrund des derzeitigen Erkenntnisstands wird man beim Hogefeld-Prozeß davon ausgehen müssen, daß die Ermittlungs- und Verfolgungsbehörden in der Aktion in Bad Kleinen zum Opfer ihrer eigenen paranoiden Phantasien geworden sind. Weist nicht alles darauf hin, daß es die Aufgabe dieses Prozesses ist, diesen Phantasien, die schon damals durch die Erkenntnisse des V-Manns widerlegt gewesen sein müssen, nachträglich den rechtlichen Status der Erkenntnis zu geben? Daß das Gericht seine Aufgabe begriffen hat, mag man daran erkennen, daß alle Versuche, das Geschehen in Bad Kleinen im Prozeß aufzuklären, abgeblockt und unterbunden werden. Hierbei profitieren BAW und Senat offensichtlich davon, daß auch die Phantasie der Angeklagten und der Verteidigung an das, was wirklich passiert ist, nicht heranreicht, daß beide – ebenso wie die Öffentlichkeit insgesamt – das Undenkbare, das wirklich geschehen ist, nicht zu denken wagen.
    Die „Undenkbarkeit“ des Geschehens gründet in einem (urteils- nicht handlungs-)moralischen Sachverhalt. Der Nationalsozialismus hat erstmals mit nachhaltiger Wirkung von diesem Mechanismus Gebrauch gemacht: Wenn das, was man tat, so schlimm war, daß man jeden Versuch, das Geschehen öffentlich zu machen, als „Greuelpropaganda“ dementieren konnte, so war die Tat selber der beste Schutz gegen ihr Bekanntwerden (und gegen ihre Verurteilung). Der gleiche Mechanismus hat am Ende des Krieges der gesamten Bevölkerung als absolut wirksame Verdrängungshilfe gedient, und er hat es der Rechtsprechung nach dem Krieg erlaubt, die Nazi-Justiz insgesamt freizusprechen (mit Hilfe der gleichen Logik, die heute immer noch Trunkenheit als Schuldminderungsgrund anerkennt).
    Ein Staat, der sich selbst für beleidigungsfähig erklärt (der „verunglimpft“ werden kann), der den „Ehrenschutz“ ausdehnt (und das Militär unter Sonderrecht stellt), hat wirklich etwas zu verbergen, und seine Repräsentanten wissen es auch.
    Hat nicht der Begriff Rechtsstaat auch den Hintersinn, daß es sich um Staat handelt, in dem das Regieren immer mehr ins Verwalten übergeht: in ein Handeln, das durch Gesetze, nicht durch die souveräne moralische Reflexion (oder – frei nach Kant – durch die bestimmende, nicht die reflektierende Urteilskraft) sich bestimmt. Im Rechtsstaat tut jeder seine Pflicht, aber keiner weiß mehr, was er tut (so haben auch die Richter am Volksgerichtshof nur ihre Pflicht getan, nur daß sie nicht mehr wußten, was sie taten).
    Soldaten und Beamte tun ihre Pflicht, wissen aber nicht mehr, was sie tun: Die nationalsozialistische Durchmilitarisierung des Volkes, die ohne den Antisemitismus (die reinste Gestalt einer instrumentalisierten Bekenntnislogik) nicht möglich gewesen wäre, hat das ganze Volk in eine hierarchische Verwaltungsorganisation transformiert, mit dem einen Ziel: der Neutralisierung der moralischen Selbstreflexion und Selbstbestimmung, der Aufhebung der Tötungshemmung, der Etablierung des durchorganisierten blinden Gehorsams. Insoweit war der Faschismus eine gesellschaftliche Naturkatastrophe, die den Greuel der Verwüstung hinterlassen hat.
    Ist nicht der Faschismus das Modell für den Begriff einer „nachhaltigen Entwicklung“?
    Fragepronomen: Ist nicht das Wie eine falsche, den „Weg des Irrtums“ eröffnende Frage? Beantworten nicht die Namen der Planeten alle eher ein Wie als ein Was? Konstituiert das Wie die Sphäre, in der das Warum (die Frage nach der Ursache wie nach der Schuld, die den Naturbegriff und die Geschichtsschreibung begründen) entspringt? – Gibt es im Hebräischen das Wie und das Warum (das Warum begründet die Theodizee)? Welche Frageformen entspringen mit der Vergegenständlichung der Zeit (und welche Fragen erlöschen in der Idee des Ewigen)?
    Quod erat demonstrandum: In der Wissenschaft wird demonstriert, im Recht wird bewiesen; wie unterscheiden sich wissenschaftliche und juristische Urteile? Gibt es eine wissenschaftliche Entsprechung des Zeugen: Im Recht wird die Wahrheit bezeugt, in der Wissenschaft wird sie erzeugt?

  • 2.7.96

    „Selbstverständlich jedoch ist die historische Entstehung des Eigentums für seine wirtschaftstheoretische Auslotung vollkomen bedeutungslos“ (Heinsohn/Steiger, S. 129). Damit blockieren die Autoren die Reflexion der Eigentumsgesellschaft ab, die in der Tat auf eine gesellschaftliche Naturkatastrophe (die Heinsohn in seinem früheren Buch benennt: die Schuldknechtschaft, die vor dem Ursprung der „Eigentumsgesellschaft“ liegt, nicht danach) zurückweist, nicht auf eine kosmische Katatrophe. War nicht die altorientalische Religion, der Tempelkult, das Opferwesen, die Astrologie (Ischtar/Astarte-Kult) der verzweifelte Ausdruck dieser (gesellschaftlichen) Naturkatastrophe, nicht die fundamentalistisch verstandene „Venus-Katastrophe“?
    Die Frage des Richters Klein an Birgit Hogefeld, ob sie nicht eine Erklärung abgeben wolle, daß es die raf nicht mehr gibt, verdiente eine präzise Antwort:
    – Herr Klein muß wissen, daß Birgit Hogefeld keine verbindliche Erklärung für die „raf“ abgeben kann (ebenso wie er wissen mußte, daß Hubertus Janssen Pfarrer ist und nicht nur sich selbst so bezeichnet);
    – in der Sache liegt die Erklärung der raf (vom April 92) vor, in der sie öffentlich ihren Verzicht auf terroristische Aktionen kundtut; und schließlich:
    – nicht zuletzt die Vorgehensweise des Gerichts begründet die Vermutung: Bad Kleinen war keine Sache der raf, sondern eine der BAW, des BKA und der GSG 9; bei vernünftiger, von rationalen Motiven geleiteten Planung hätte es zu der Katastrophe nicht zu kommen brauchen, deren Aufklärung der Senat durch seine Ablehnung der entsprechenden Anträge der Verteidigung blockiert; der Verdacht liegt auf der Hand, und er wird durch die Umstände, durch die Art des Vorgehens und die Wahl des Orts der Festnahme erhärtet, daß – aus welchen Gründen auch immer – Tote wenn nicht geplant, so doch billigend in Kauf genommen worden sind. Es ist absolut unverständlich, wie dieses Gericht den angeblichen Mord des GSG 9-Beamten Newrzella durch Wolfgang Grams aus der Beweiserhebung konsequent ausschließt, den gleichen (gerichtlich somit nicht erwiesenen) „Mord“ unter Hinzuziehung fadenscheiniger Konstruktionen dann aber der Angeklagten anlasten will.

  • 31.5.96

    Die kantisch-hegelsche Definition der Wahrheit als „Übereinstimmung von Begriff und Gegenstand“, die unterstellt, daß Wahrheit ohne Versöhnung möglich sei, ist unerfüllbar.
    Gershom Scholem: Zur Kabbala und ihrer Symbolik, Frankfurt/M. 1972:
    – Nach kabbalistischer Anschauung ist es der Hahnenschrei, der die Macht des strengen Gerichts, die am Abend die Welt beherrscht, bricht; danach werden die Geister und Dämonen keine Gewalt mehr haben. (S. 195, vgl. auch Anm. 48, S. 277)
    – Magie ist nach der Kabbala ein erst im Sündenfall Adams, des ersten Menschen, sich eröffnendes Vermögen; magisches Wissen ist ein Wissen um die Blätter vom Baum der Erkenntnis (die gleichen Blätter, mit denen die ersten Menschen ihre Blöße verhüllten); „erst in der Nacktheit Adams … bricht die Magie als ein Wissen ein, das diese Nacktheit verhüllen kann“. (S. 228) Ist das formalisierte Bekenntnis die rationalisierte Gestalt der Magie?
    – Gershom Scholem zitiert eine (bei Hieronymus zitierte) Stelle aus Origenes, wonach der Rock aus Fellen („die Gewänder aus Haut“) die Materialisierung des Leibes symbolisiert. „Diese These findet sich auch öfters in der kabbalistischen Literatur.“ (Vgl. Anm. 37, S. 283) Bezieht sich diese „Materialisierung des Leibes“ auf die der Willkür entzogenen vegetativen Prozesse des lebendigen Organismus?
    – An anderer Stelle verweist Scholem auf die im christlichen Hexen-Wahn wiederkehrende Vorstellung von dämonischen Wesen, in denen reine Geistigkeit und Sexualität eine dämonische (diese Form der Dämonie konstituierende) Verbindung eingehen (succubi und incubi, vgl. S. 203). Reflektiert diese Vorstellung nicht eine Phase im Objektivierungsprozeß, in der Geschichte des Begriffs (und der Sprachlogik): die Konstituierung des gegen die Sprache sich verselbständigenden Objektbegriffs, die Trennung von Ding und Sache, den Ursprung und die Rezeption des Dingbegriffs, schließlich den Ursprung des modernen Naturbegriffs (das Korrelat des apokalyptischen „Unzuchtsbechers“)?
    Ende der Prophetie: Der Objektbegriff ist der ins Sehen transformierte (der der Sprache entkleidete, zum Verstummen gebrachte) Gottesname.
    Es stimmt nicht ganz, daß der Kaiser im Märchen nicht vorkommt: Er wird durch die Figur des Teufels repräsentiert, aus der er nur mit Hilfe des Antisemitismus herausgebracht, getilgt werden konnte (durch die Identifizierung von Teufel und Jude, die schon in der Gnosis, in der projektiven Identifizierung des Demiurgen, der eigentlich den Kaiser und die Form der staatlichen Institutionen, die er repräsentiert, bezeichnet, mit dem jüdischen Schöpfergott, aufs deutlichste hervortritt).
    Kaiser, Teufel und Objektbegriff (Dingbegriff) bilden eine (sprach- und bewußtseinslogische) Konstellation. (Die Krisen der römischen Kaisergeschichte spiegeln die Unfähigkeit wider, Sache und Ding zu trennen. Das ist erst dem mittelalterlichen Christentum auf der Basis der Eucharistieverehrung gelungen.)
    Ist die Trinitätslehre der Inbegriff der drei ersten ägyptischen Plagen als Dauerplage (was die Reduzierung auf die sieben Plagen der Apokalypse, auf das „Lösen der sieben Siegel“, erklären würde)? Ist die Kirche das instantisierte Pantheon (und so zum Bekenntnisgrund der imperialen Weltverfassung geworden)?
    Beitrag zur Kritik der Physik: Die Feuer der Hölle, das sind die Feuer der Empörung, die im entzündeten Ich auflodern und an dessen Ohnmacht (an der Ich-Schwäche) sich nähren.
    Haben nicht die Ableger der 68er Bewegung, von der raf bis zu den Grünen, sich in den Verstrickungen einer Logik verfangen, die die Realität zum Betonblock gerinnen läßt, einer Logik, die seitdem die Öffentlichkeit beherrscht, sie gegen jede kritische Reflexion der Wirklichkeit und gegen Selbstreflexion abschirmt? Antje Vollmer hat ebenso wenig begriffen, was im Hogefeld-Prozeß abläuft, wie Birgit Hogefeld selber.

  • 5.3.96

    Der Indikativ, das Wissen und die Gewalt: Gestern gab Birgit Hogefeld zu den Pressemeldungen über den suspendierten BKA-Beamten, der gegen das BKA den Verworf erhoben hat, Akten, die Klaus Steinmetz belastet und Birgit Hogefeld entlastet haben sollen, unterdrückt und vernichtet zu haben, eine Erklärung ab, die sehr deutlich von ihren bisherigen Prozeßerklärungen sich unterschied. Zum erstenmal war, so mein Eindruck, so etwas wie ein RAF-Ton zu vernehmen. Während ihre bisherigen Erklärungen vorrangig ihre eigenen Motive (weshalb sie sich der RAF angeschlossen hat) und Positionen (Verurteilung der Ermordung des GI’s Pimental) zum Gegenstand hatten und in der Sprache der Reflexion vorgetragen wurden, versuchte sie hier, die in den Pressemitteilungen bekanntgewordenen Fakten einzuordnen und zu interpretieren, das jedoch in der Sprache des Indikativs, in einem Ton, der nach außen „Wissen“ demonstrierte, in einer Sprache, die leicht als Echo der Sprache des Staatsanwalts sich identifizieren ließ. (Dieser staatsanwaltliche Indikativ ist reflexionslos, er bricht den Dialog ab, läßt nur noch den Weg der Gewalt offen, der „Bestrafung“.) Steht diese Änderung des Tons in Zusammenhang mit dem Besuch von Antje Vollmer, war sie die Reaktion auf den Senatsbeschluß zur Verlegung von Monika Haas in ein Gefängniskrankenhaus? Vgl. hierzu die Ankündigung eines Hungerstreiks, gemeinsam mit Eva Haule.
    Staatsschutzprozesse, Verwaltungsentscheidungen, der Indikativ und die RAF: Sind die sprachlichen Formen, in denen sie sich ausdrücken, nicht allesamt Formen des „kurzen Prozesses“: des Verzichts auf Reflexion, des bestimmenden Urteils (des synthetischen Urteils apriori)? In jedem Falle ist der, über den das Urteil, die Entscheidung ergeht, bloßes Objekt. Das „Wissen“, das in diesen Sprachformen sich ausdrückt (und das den gleichen logischen Anspruch erhebt wie die wissenschaftliche Erkenntnis, in deren logischen Kontext auch das Dogma gehört), läßt grundsätzlich keinen Einspruch mehr zu.
    Ist nicht das Konstrukt des stellvertretenden Opfers das logische Modell eines Staates, der seinen Bürgern (in den Kasernen, Knästen, Irrenhäusern und Schulen) die Drecksarbeit abnimmt? Wenn der Staat für Ordnung sorgt und durchgreift, kann der Bürger in seinem privaten Bereich verständnisvoll und voller Mitleid sein. Nur daß es auch wiederum Bürger sind, die für den Staat die Drecksarbeit tun, für die der Staat dann allerdings die Verantwortung übernimmt, wobei er zugleich diese Bürger vor dem Vorwurf in Schutz nimmt, ihre Arbeit sei Drecksarbeit. Dafür erwartet er dann ihren Dank. Der Staat ist das Instrument der Vergesellschaftung einer Sündenvergebung, die der Reue und der Umkehr nicht mehr bedarf (der apriorischen „Rechtfertigung“ der Sünde, die in seinem Namen getan wird).
    Ist das Sklavenhaus Ägypten nicht auch der Eisenschmelzofen (Dt 420, 1 Kön 851, Jer 114, vgl. auch Ez 2220), und sind dem nicht die subjektiven Formen der Anschauung vergleichbar, die den Indikativ erzwingen?
    Der RAF-Ton ist der verbitterte Indikativ, aber ist nicht die Verbitterung von der Erbitterung zu unterscheiden? Erbittert ist, wer am Ziel festhält und sich dabei nicht verbittern läßt. Der Verbitterte hat schon kapituliert.
    Der „Glaube an das Gute im Menschen“ ist naiv, er wäre zu ersetzen durch die Lehre vom Feuer (vgl. den Eisenschmelzofen).
    Ist nicht das Bekenntnis des Namens das christliche Äquivalent des Tempels: der das Haus des Namens Gottes war? Das reale Bekenntnis des Namens ist die Nachfolge, die in den Bereich hineinreicht, den die Theologie seit je ausgeblendet hat. Ist nicht das Dogma das Instrument dieser Ausblendung (der Feigenbaum, der nur Blätter, keine Früchte trägt)?
    Die Theologie im Angesicht Gottes zielt ab auf die Heiligung des Namens, sie holt das Feuer vom Himmel, von dem er wollte, es brennte schon.
    Es ist schlimm, aber der Indikativ der RAF ist die Fortsetzung des Stammtischs mit anderen Mitteln: die Anwendung des Vorurteils, das seit je terroristisch war, auf die Quelle des Vorurteils, den Staat.
    Der Indikativ ist die Sprache der Verbitterung; verbittert aber wird, wer an dem Schmerz der Erbitterung verzweifelt.
    Die Kopenhagener Schule hat die moderne Physik wieder in den Indikativ (in die Herrschaftsform des Inertialsystems) zurückübersetzt, sie braucht die Gewißheit, sie scheut das Feuer. War nicht Weizsäckers Theorie der Energieerzeugung in der Sonne das Werk eines Staatsanwalts? Und stehen nicht alle physikalischen Theorien mit kosmologischem Anspruch seitdem in dieser Tradition (der Urknall, die schwarzen Löcher, das „expandierende Weltall“)?
    „Das Wahre ist der bacchantische Taumel, in dem kein Glied nicht runken ist“: Die dogmatische Tradition, die bis in die modernen Naturwissenschaften hineinreicht, verdrängt diesen Taumel, sie verdrängt ihn nach innen, sie verwirrt. Die Flucht vor dieser Verwirrung endete im Positivismus. So hängen der Indikativ des Anklägers und die diabolische Verwirrung (der Taumelkelch) mit einander zusammen.
    Lassen sich Strafprozesse nicht danach unterscheiden, wem jeweils Narrenfreiheit gewährt wird? In RAF-Prozesse sind es die Ankläger, während im Auschwitzprozeß die Verteidiger dieses „Privileg“ hatten.
    Die Unterscheidung der Narrenfreiheit des Anklägers (im RAF-Prozeß) von der des Verteidigers (im Auschwitz-Prozeß) hat etwas mit der Unterscheidung von Satan und Teufel zu tun. Und gründen nicht beide Formen der „Narrenfreiheit“ im logischen Problem des Beweises, sind nicht beide Instrumentalisierungen des Verfahrens der Beweisumkehr?
    Läßt sich der Indikativ (und mit ihm die sprachlogische Form der indoeuropäischen Grammatik insgesamt, insbesondere das Neutrum und der Kernbestand der indoeuropäischen Formen der Konjugation, das Präsens und das Präteritum) nicht als Instrumentalisierung des Verfahrens der Beweisumkehr begreifen? Und ist das nicht die sprachlogische Wirkung der subjektiven Formen der Anschauung, die erstmals Kant in der Antinomie der reinen Vernunft ins Licht gehoben hat? Ist diese Beweisumkehr nicht der innere Motor des Taumels (das Gesetz der Beziehung von Begriff und Gegenstand unter der Herrschaft der subjektiven Formen der Anschauung, das sprachlogische Wertgesetz)?
    Blut und Boden: Als Kant die Achtung vor dem Geld aus der Vorstellung, was man damit machen könnte, ableitete, war das Geld noch in erster Linie ein Produktionsmittel, aber nur in Ansätzen eines der Subsistenz; dazu ist es erst in unserer Zeit geworden. Heute ist aus dem Fundament, auf das die Menschen einmal ihr Haus gebaut haben, der Schlund geworden, der sie verschlingt. War der Faschismus, und war insbesondere Auschwitz nicht der Versuch der projektiven Verarbeitung dieser Erfahrung?
    Steckt in der kantischen Widerlegung des ontologischen Gottesbeweises (in dem Hinweis auf den Unterschied zwischen dem Geld in meinem Beutel und dem nur gedachten Geld) nicht schon eine Ahnung des ökonomischen Bruchs, der in seiner Philosophie bewußtlos (als Erkenntniskritik) sich ausdrückt?

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